Quartiermanagement 2024-2026/Sozialer Zusammenhalt Essen-West
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20220523-006727
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Zentralen Service
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811400
Fax: +49 201-889111400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiermanagement 2024-2026/Sozialer Zusammenhalt Essen-West
Quartiermanagement 2024-2026/Sozialer Zusammenhalt Essen-West
Die Stadtteile Altendorf und Bochold liegen westlich der Innenstadt und bilden gemeinsam das Städtebaufördergebiet "Sozialer Zusammenhalt WEST". Es bestehen städtebauliche und soziale Missstände, die ein einheitliches Vorgehen erfordern. In 2018 wurde für dieses Gebiet daher ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK Essen WEST) aufgestellt, in welchem die verschiedenen Entwicklungsschwerpunkte dargestellt sind.
Die umsetzbaren Maßnahmen des IEK WEST sind inzwischen abgeschlossen. Die Indikatoren und Sozialdaten weisen aber weiterhin auf Problemlagen in den Stadtteilen hin, sodass eine weitere Befassung mit dem Fördergebiet dringend erforderlich ist. Daher wurde das IEK WEST im Jahr 2022 fortgeschrieben, sodass die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Behebung der Missstände angestrebt werden kann. Die Handlungsfelder "Städtebau und Multifunktionalität", "Umwelt und Klima" sowie "Netzwerke, Kooperationen, Engagement und Bürgerdialog" knüpfen an das IEK WEST aus dem Jahr 2018 an. Die Fördergebietskulisse wurde im Vergleich zum Geltungsbereich des IEK WEST aus dem Jahr 2018 verkleinert (nun etwa 485 ha), da in Teilbereichen derzeit kein Förderbedarf mehr besteht. Die vorhandenen Städtebaufördermittel werden dadurch gezielter eingesetzt.
Das laufende Quartiermanagement wird noch bis Dezember 2023 im Auftrag der Stadt Essen tätig sein.
In den nächsten Jahren stehen Maßnahmen inner- und außerhalb der Städtebauförderung an, die über einen längeren Zeitraum entwickelt werden und aufgrund ihres Umfangs einen enormen Einfluss auf die Entwicklung der Stadtteile Altendorf und Bochold haben werden. Die geplanten Maßnahmen im Fördergebiet erfordern auch zukünftig die Begleitung durch ein Quartiermanagement, um den Bürger*innen die Projekte näher zu bringen.
Die Arbeit im Quartiermanagement soll daher für weitere drei Jahre (01.01.2024 bis 31.12.2026) fortgesetzt werden, um dauerhaft Wirkung zu entfalten. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten des Quartiermanagements soll insgesamt weiterhin auf dem Stadtteil Bochold liegen, die Begleitung der Städtebauförderungsmaßnahmen soll aber auch in Altendorf in Zusammenarbeit mit dem Stadtteilbüro treffpunkt Altendorf erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiermanagement Essen West
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Ort: Köln
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz
Ort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811400
Fax: +49 201-889111400
Internet-Adresse: www.essen.de