KWM / Trockenbauarbeiten St. Marien-Krankenhaus Ahaus, Umbau und Erweiterung 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 2115.2; A2-BA-160
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wüllener Straße 99a
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2561991204
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-westmuensterland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KWM / Trockenbauarbeiten St. Marien-Krankenhaus Ahaus, Umbau und Erweiterung 2. BA
Die Ausschreibung umfasst Trockenbauarbeiten im 2. Bauabschnitt für den Umbau und die Erweiterung am St. Marien-Krankenhaus in Ahaus. Betroffen von den Baumaßnahmen sind folgende Unterabschnitte im Bauteil 900 auf dem Klinikgelände:
- 5.1 Technikzentrale: Bauteil 900 Neubau im KG
- 5.2 Labor / Kapelle / Soziale Dienste: Bauteil 900 Neubau im SG / Bauteil 500 Umbau im SG
- 5.3.1 Elektive Aufnahme: Bauteil 900 Neubau im EG
- 5.4.1 Endoskopie: Bauteil 900 Neubau im 1. OG
- 5.6 Klinischer Arztdienst: Bauteil 900 Neubau im 2. OG
Die Baustelle liegt im Stadtbereich von 48683 Ahaus, Wüllener Straße 101.
Die Bauarbeiten müssen im laufenden Klinikbetrieb durchgeführt werden.
Die Trockenbauarbeiten umfassen folgende Leistungen:
- F30-Metallständerwände: Ca. 1.635 m²
- F90-Metallständerwände: Ca. 175 m²
- F30-Metall-Installationswände: Ca. 125 m²
- F90-Metall-Installationswände: Ca. 30 m²
- Vorsatzschalen: Ca. 400 m²
- Schachtwände: Ca. 195 m²
- Gesamt Wände: Ca. 2.560 m²
- Anlegen von Türöffnungen: 77 Stück
- Anlegen von Fensteröffnungen: 1 Stück
- Fertigfenster mit Horizontaljalousie mit Drehknopf: 1 Stück
- Gipskartonmontagedecke, glatt: Ca. 85 m²
- Gipskarton-Akustik-Lochplattendecke: Ca. 30 m²
- Mineralfaserrasterdecke: Ca. 1.255 m²
- Metalldecken-Langfeldkassetten: Ca. 415 m²
- Gesamt Decken: Ca. 1.785 m²
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit richtet sich nach der tatsächlichen Projektdauer, d.h. vom Zuschlag bis zur Fertigstellung der Trockenbauarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Nicht präqualifizierte Bieter müssen für den Eignungsnachweis die Eigenerklärung zur Eignung, Formular 124 ausfüllen und mit dem Angebot vorlegen.
Die Befähigung zur Berufsausübung wird nachgewiesen durch:
- Handelsregistereintragung
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Eintragung in die Industrie- und Handelskammer
sofern zur Eintragung eine Verpflichtung besteht.
Der Bieter bestätigt ferner, dass Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und macht Angaben zu etwaigen In-solvenzsituationen und zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Aus-nahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einreichen.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunterneh-mer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Angabe gem. Eigenerklärung zur Eignung, Formular 124.
Angaben zu den zur Verfügung stehenden Arbeitskräften des Bieters. Angabe gem. Eigenerklärung zur Eig-nung, Formular 124.
Angaben zu Referenzen über in den letzten 5 Jahren ausgeführten und mit der Ausschreibung vergleichba-ren Leistungen. Angabe gem. Eigenerklärung zur Eignung, Formular 124.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
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Land: Deutschland
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Telefon: +49 2514111691
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Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter ein-zuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprü-fungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ge-rügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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