FE 08.0270/2022/ARB - Prozesssichere Herstellung von lärmarmen Fahrbahnoberflächen in Waschbetonbauweise Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 08.0270/2022/ARB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 08.0270/2022/ARB - Prozesssichere Herstellung von lärmarmen Fahrbahnoberflächen in Waschbetonbauweise
FE 08.0270/2022/ARB - Prozesssichere Herstellung von lärmarmen Fahrbahnoberflächen in Waschbetonbauweise
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Die Herstellung von Betonfahrbahndecken mit Waschbetonoberfläche ist seit 2006 Standardbauweise in Deutschland. In verschiedenen Projekten und Veröffentlichungen wurden die Ursache für die Spannweiten der tatsächlich erreichten Lärmminderung betrachtet. Im Ergebnis wurden u.a. Einflussgrößen auf die akustische Performanz der Waschbetonoberfläche beschrieben und die Erfüllung des Einzelparameters Texturtiefe gemäß ZTV Beton StB 07 als unzureichend bewertet. Eine auf den vorangehenden Untersuchungen aufbauende Weiter und Neuentwicklung von relevanten Kennwerten sowie Ansätze zur reproduzierbaren Erreichung jener Zielgrößen im Herstellungsprozess hat seitdem nicht stattgefunden.
Das vorrangige Ziel dieses Projekts ist daher die Formulierung baupraktischer Maßnahmen zur prozesssicheren Erreichung des vollen Lärmminderungspotenzials von Waschbetonoberflächen. Im Kontext der zukünftig erwarteten verringerten Verfügbarkeit von CEM I Zementen sollen die Laboruntersuchungen auf klinkerreduzierte Zemente (CEM II/B M) ausgeweitet werden.
Im Projekt sollen auf Grundlage von insitu Messungen zunächst die spezifischen lärmmindernden Oberflächeneigenschaften quantifiziert werden. Hierzu sind Untersuchungen mit unterschiedlichen Messsystemen (2D, 3D, Strömungswiderstand, etc.) auf akustisch günstigen Waschbetonabschnitten geplant. Darauf aufbauend sollen dann bestehende Kennwerte validiert und bei Bedarf modifiziert werden. Die Identifikation der maßgeblichen Einfluss- und Regelgrößen aus Rezeptur und Herstellungsprozess auf die optimal lärmmindernde Waschbetontextur, sollen als Grundlage für die Entwicklung baupraktischer Maßnahmen zur Erhöhung der Prozesssicherheit dienen.
Die Herstellung einer optimalen und durch zusätzliche Texturkennwerte quantifizierbar lärmmindernden Waschbetonoberfläche soll zunächst mit einem Standard CEM I Zement und darauf aufbauend mit klinkerreduzierten Komposit Zementen im Labormaßstab untersucht werden. Im Anschluss ist die Herstellung eines großmaßstäblichen Laborversuchs mit einem geeigneten klinkerreduzierten Zement durchzuführen.
Mit Veröffentlichung des ARS 04/2022 wurde bereits eine große Erleichterung für die Verwendung von alternativen, klinkerreduzierten Zementen ggü. dem langjährigen Standard CEM I 42,5 N erreicht. Umfangreiche baupraktische Erfahrungen liegen jedoch nur für wenige dieser Zemente vor, u.a. für hüttensandhaltige Zemente wie CEM II/A S und CEM III/A (mit max. Hüttensandgehalt: 50 %). Die klinkerreduzierten Zemente mit mehreren Hauptbestandteilen, wie z.B. CEM II/B-M (V-LL), sind aktuell noch von der Verwendung im Betonstraßenbau ausgenommen. Aufgrund der zu erwartenden Freigabe weiterer Zemente für den Betonstraßenbau in den kommenden Jahren sind daher Untersuchungen zur prozesssicheren Herstellung von Betonfahrbahndecken mit Waschbetonoberfläche mit über das ARS 04/2022 hinausgehenden klinkerreduzierten Zementen durchzuführen.
Der Nutzen liegt darin begründet, dass bei einer erfolgreichen Umsetzung des Forschungsvorhabens die Prozesssicherheit bei der Herstellung des lärmarmen Waschbetons erhöht werden kann. Durch die Identifikation der maßgeblichen Einfluss- und Regelgrößen aus Rezeptur und Herstellungsprozess auf die optimal lärmmindernde Waschbetontextur, können baupraktische Maßnahmen zur Erhöhung der Prozesssicherheit entwickelt werden. Vor dem Hintergrund, dass die Verfügbarkeit von CEM I Zementen sich zukünftig weiter verringern und durch die Umbrüche in der Stahlindustrie weniger Hüttensand zur Verfügung stehen wird, ist die Freigabe weiterer klinkerreduzierte Zemente für den Betonstraßenbau zu erwarten. Als Resultat können so die Ressourcen geschont und die Umweltverträglichkeit im Betonstraßenbau verbessert werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Erfahrung und Kenntnis in der prüftechnischen Ansprache von Betonen und Oberflächeneigenschaften im Labor und in situ, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Erfahrung und Kenntnis in der prüftechnischen Ansprache von Betonen und Oberflächeneigenschaften mittels 3D-Messtechnik, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste 2)
- Erfahrung und Kenntnis in der Fachrichtung Straßenbautechnik, insbesondere im Bereich „Fahrbahnoberflächen, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3)
- Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens 2 unterschiedliche Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, mit genauer Quellenangabe (siehe Referenzliste 4)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.