Abschluss von Rahmenverträge (2 Fachlose) über die Beschaffung von Netzwerk-Komponenten zur Modernisierung der IT-Infrastruktur von Seminar-Standorten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heilbronner Straße 314
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zsl-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Rahmenverträge (2 Fachlose) über die Beschaffung von Netzwerk-Komponenten zur Modernisierung der IT-Infrastruktur von Seminar-Standorten
1. Das Land Baden-Württemberg - Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL – nachfolgend: Auftraggeberin) betreibt, verteilt über ganz Baden-Württemberg, an mehreren Standorten sogenannte pädagogische Netze.
Bei den „pädagogischen Netzen“ handelt es sich sowohl um Netze zu Fortbildungszwecken, welche insbesondere im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens genutzt werden, als auch um Netze zu Ausbildungszwecken, in denen v. a. das Lehrpersonal der Seminare und angehende Lehrkräfte rein pädagogisch arbeiten.
2.Jedes pädagogische Netz verfügt über eine eigenständige Internetanbindung inkl. Router, Firewall, Switche, einen Server, einen WLAN-Controller, mehrere Access Points und verschiedene Clients (Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Drucker, etc.).
3.Im Rahmen der Modernisierung und Erweiterung der IT-Infrastruktur sollen zum Teil technologisch veraltete Geräte ersetzt und die IT-Infrastruktur durch neue Geräte erweitert werden. Hierzu sollen Rahmenverträge geschlossen werden.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 750 x Ubiquiti UniFi AP U6 Professional und 750 x Ubiquiti UniFi AP Professional Mounting System
Die Lieferung der ausgeschriebenen Produkte soll auf der Basis von Bestellungen an die durch den Auftraggeber angegebenen Seminar-Standorte oder die ZSL-Zentrale in Baden-Württemberg erfolgen.
1. Das Land Baden-Württemberg - Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL – nachfolgend: Auftraggeberin) betreibt, verteilt über ganz Baden-Württemberg, an mehreren Standorten sogenannte pädagogische Netze.
Bei den „pädagogischen Netzen“ handelt es sich sowohl um Netze zu Fort-bildungszwecken, welche insbesondere im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens genutzt werden, als auch um Netze zu Ausbildungszwecken, in denen v. a. das Lehrpersonal der Seminare und angehende Lehrkräfte rein pädagogisch arbeiten.
2. Jedes pädagogische Netz verfügt über eine eigenständige Internetanbindung inkl. Router, Firewall, Switche, einen Server, einen WLAN-Controller, mehrere Access Points und verschiedene Clients (Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Drucker, etc.).
3. Im Rahmen der Modernisierung und Erweiterung der IT-Infrastruktur sollen zum
Teil technologisch veraltete Geräte ersetzt und die IT-Infrastruktur durch neue
Geräte erweitert werden.
4. Im Bereich WLAN sind an den Standorten überwiegend Netzwerk-Komponenten
der Firma Ubiquiti Inc. im Einsatz. Um eine zentrale Administration und Betreuung
der WLAN-Umgebung weiterhin zu ermöglichen und um bestehende Netz-werk-
komponenten auch zukünftig verwenden zu können, ist ein Wechsel des
Herstellers auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht
möglich. Vor diesem Hintergrund ist eine Produktvorgabe gem. § 23 Abs. 5 S. 2
und 3 UVgO in Bezug auf Los Nr. [1] und [2] zwingend und vergaberechtlich
gerechtfertigt.
5. Die Vergabe des vorstehend definierten Beschaffungsbedarfs erfolgt unter-gliedert in [2] Fachlose. Gegenstand von Los Nr. 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 750 x Ubiquiti UniFi AP U6 Professional und 750 x Ubiquiti UniFi AP Professional Mounting System
6. In Bezug auf jedes Fachlos soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, über welche die Auftraggeberin für einzelne der unter Anlage [1] - Leistungsbeschreibung (Übersicht Seminar-Standorte) aufgeführten Standorte während der Vertrags-aufzeit die relevanten Produkte auf der Basis der nachfolgend und im Rahmen der Bewerbungsbedingungen skizzierten Rahmenbedingungen be-schaffen kann.
7. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Installation der in den Lo-sen 1 und 2 ausgeschriebenen Produkte nicht Gegenstand des ausge-schriebenen Rahmenvertrages ist und dementsprechend im Rahmen der Angebotskalkulation nicht zu berücksichtigen ist.
8. Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Produkte auf seine Kosten nach entsprechender Anforderung an die durch die Auftraggeberin angege-benen Seminar-Standorte (vgl. Anlage [1]) oder an die ZSL-Zentrale zu ver-senden. Dies ist im Rahmen der Kalkulation der Angebotspreise zu berück-sichtigen.
9. Die Auftraggeber wird gewährleisten, dass Gegenstand einzelner Bestel-lungen mindestens eine Bestellmenge von 5 Stück ist. Der Abruf der Produk-te aus dem bzw. den Rahmenverträgen erfolgt mit einer Frist von [10] Werkta-gen.
10. Im Zusammenhang mit der Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages ist vom Auftragnehmer in den jeweiligen Losen zu gewährleisten, dass 50 % der Mindestbestellmenge bis Ende November 2023 geliefert und bis zum 01.12.2023 abgerechnet sein müssen. Es wird eine Mindestbestellmenge i.H.v. 80 % der angegebenen Menge zugesichert.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 50 x 48PoE Switch mit den in der Leistungsbeschreibung definierten Merkmalen
Die Lieferung der ausgeschriebenen Produkte soll auf der Basis von Bestellungen an die durch den Auftraggeber angegebenen Seminar-Standorte oder die ZSL-Zentrale in Baden-Württemberg erfolgen.
1. Das Land Baden-Württemberg - Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL – nachfolgend: Auftraggeberin) betreibt, verteilt über ganz Baden-Württemberg, an mehreren Standorten sogenannte pädagogische Netze.
Bei den „pädagogischen Netzen“ handelt es sich sowohl um Netze zu Fort-bildungszwecken, welche insbesondere im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens genutzt werden, als auch um Netze zu Ausbildungszwecken, in denen v. a. das Lehrpersonal der Seminare und angehende Lehrkräfte rein pädagogisch arbeiten.
2. Jedes pädagogische Netz verfügt über eine eigenständige Internetanbindung inkl. Router, Firewall, Switche, einen Server, einen WLAN-Controller, mehrere Access Points und verschiedene Clients (Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Drucker, etc.).
3. Im Rahmen der Modernisierung und Erweiterung der IT-Infrastruktur sollen zum
Teil technologisch veraltete Geräte ersetzt und die IT-Infrastruktur durch neue
Geräte erweitert werden.
4. Im Bereich WLAN sind an den Standorten überwiegend Netzwerk-Komponenten
der Firma Ubiquiti Inc. im Einsatz. Um eine zentrale Administration und Betreuung
der WLAN-Umgebung weiterhin zu ermöglichen und um bestehende Netz-werk-
komponenten auch zukünftig verwenden zu können, ist ein Wechsel des
Herstellers auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht
möglich. Vor diesem Hintergrund ist eine Produktvorgabe gem. § 23 Abs. 5 S. 2
und 3 UVgO in Bezug auf Los Nr. [1] und [2] zwingend und vergaberechtlich
gerechtfertigt.
5. Die Vergabe des vorstehend definierten Beschaffungsbedarfs erfolgt untergliedert in [2] Fachlose. Gegenstand von Los Nr. 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Lieferung von 50 x 48PoE Switch mit den in der Leistungsbeschreibung definierten Merkmalen.
6. In Bezug auf jedes Fachlos soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, über welche die Auftraggeberin für einzelne der unter Anlage [1] - Leistungsbeschreibung (Übersicht Seminar-Standorte) aufgeführten Standorte während der Vertragslaufzeit die relevanten Produkte auf der Basis der nachfolgend und im Rahmen der Bewerbungsbedingungen skizzierten Rahmenbedingungen be-schaffen kann.
7. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Installation der in den Lo-sen 1 und 2 ausgeschriebenen Produkte nicht Gegenstand des ausge-schriebenen Rahmenvertrages ist und dementsprechend im Rahmen der Angebotskalkulation nicht zu berücksichtigen ist.
8. Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Produkte auf seine Kosten nach entsprechender Anforderung an die durch die Auftraggeberin angege-benen Seminar-Standorte (vgl. Anlage [1]) oder an die ZSL-Zentrale zu ver-senden. Dies ist im Rahmen der Kalkulation der Angebotspreise zu berück-sichtigen.
9. Die Auftraggeber wird gewährleisten, dass Gegenstand einzelner Bestel-lungen mindestens eine Bestellmenge von 5 Stück ist. Der Abruf der Produk-te aus dem bzw. den Rahmenverträgen erfolgt mit einer Frist von [10] Werkta-gen.
10. Im Zusammenhang mit der Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages ist vom Auftragnehmer in den jeweiligen Losen zu gewährleisten, dass 50 % der Mindestbestellmenge bis Ende November 2023 geliefert und bis zum 01.12.2023 abgerechnet sein müssen. Es wird eine Mindestbestellmenge i.H.v. 80 % der angegebenen Menge zugesichert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB (Abgabe über Angebotsformular - ggf. incl. Ausführungen zur Selbstreinigung).
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (Abgabe über Angebotsformular - ggf. incl. Ausführungen zur Selbstreinigung)
3. Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Abgabe über Angebotsformular)
4. Eigenerklärung Bezug Russland (Abgabe über Angebotsformular)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der ausgeschriebene Auftrag unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte für Dienstleistungsaufträge liegt. Die Durchführung eines offenen Verfahrens erfolgt jedoch freiwillig und zur Schaffung einer bestmöglichen Transparenz.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/