IT-Fachapplikation - eVerkündung Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.11 - 9941/21/VV : 2
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 132-422381)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
IT-Fachapplikation - eVerkündung
Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.11 - 9941/21/VV : 2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Planungs-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen zur Umsetzung einer IT-Fachanwendung zur Unterstützung des Prozesses zur Vorbereitung und Durchführung der Veröffentlichung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und
Bekanntmachungen in elektronischer Form (IT-Fachapplikation) sowie die Unterstützung des ITZBund bei der Basisinstallation und Herstellung der Betriebsbereitschaft. Weitere hieran anschließende Leistungen sind u.a. die Softwareüberlassung und -pflege sowie der Support.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2023
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Anstatt:
Tag: 29/12/2023
muss es heißen:
Tag: 22/12/2023
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: