Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung und Bewertung von Elektroverteilungen (Niederspannungsanlagen) und Netzwerkverkabelung für die Polizei Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1001279429/Got
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 203/4175-74216
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung und Bewertung von Elektroverteilungen (Niederspannungsanlagen) und Netzwerkverkabelung für die Polizei Nordrhein-Westfalen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens mit einen Wirtschaftsteilnehmer für die Instandhaltung und Bewertung von Elektroverteilungen (Niederspannungsanlagen) und Netzwerkverkabelung der Polizei NRW eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B).
12345 NRW Liegenschaften der Polizei NRW in Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung ist geplant Wartungseinsätze an fünf Standorten (eine Wartung pro Jahr und Standort) und soweit erforderlich Instandsetzungen durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wisag Elektrotechnik Nord-West GmbH & Co. KG
Postanschrift: Geisental 12
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 023497474211
Fax: +49 023497474156
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y1CFB6VN5
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 203/4175-74200
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd