UzK, Geb. 330, Neubau Chemie, Bauzaun und Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 330-B-23-825
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 46-50
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221
Fax: +49 221
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
UzK, Geb. 330, Neubau Chemie, Bauzaun und Verkehrssicherung
Baustelleneinrichtung - Verkehrssicherungsmaßnahmen und Bauzaun
Universität zu Köln, Geb. 330, Neubau Chemie Greinstraße 6 50939 Köln
- Verkehrssicherung für Bauphase 1 und Bauphasen 2-4, Verkehrssicherungsplan, Absicherung Parkplatz
- Bauzaun: Holzbauzaun, Paniktüren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BplusL Infra Log GmbH
Postanschrift: Johann-Esche-Straße 27
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bplusl.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYWY1CFZJGD3
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.