Parkscheinautomaten Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2023-0011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Organisation und Personal, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 71419103648
Fax: +49 71419104094
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Parkscheinautomaten
Lieferung und Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten inkl.
Managementsystem
Ludwigsburg-Eglosheim und Innenstadt Ludwigsburg
Deutschland
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von ca. 35 Parkscheinautomaten, Lieferung von weiteren Handentleerungsgeräten/Wechselkassetten, Einrichten und Betreiben eines Managementsystems, Schulung
Schulungen zu den PSAs und zum zentralen Managementsystem sind nur nötig, wenn keine Automaten der Firma Flowbird angeboten werden, da diese bereits in Verwendung sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Parkscheinautomaten
Postanschrift: Am Kiel-Kanal 2
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland