Erweiterung Ebertschule Objektplanerleistung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kamp-lintfort.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Ebertschule Objektplanerleistung
Der AG plant die Erweiterung der Ebertschule in Kamp-Lintfort. Ursprünglich geplant war die Erweiterung in 2 Bauabschnitten umzusetzen. Die Planungsleistungen für den 1. BA wurden bereits beauftragt. Im Zuge der Planung stellte sich heraus, dass die Erweiterung in zwei Bauabschnitten baulich nicht umsetzbar und die Umsetzung in einem gemeinsamen Bauabschnitt die wirtschaftlichere Lösung ist. Aus diesem Grund wurden die Planerverträge gem. §132 GWB gekündigt. Die Ausführung der gesamten Maßnahme soll in einem Bauabschnitt erfolgen.
Die Ebertschule ist eine dreizügige Grundschule in der Altsiedlung, einer ehemaligen Zechensiedlung in Kamp-Lintfort.
Das Hauptgebäude wurde im Jahr 1922 errichtet. Die Anbauten „Rektorenwohnung“ und „Hausmeisterwohnung“ stammen aus den Folgejahren und werden heute von der Verwaltung und dem offenen Ganztag genutzt. Der Standort hat im Laufe der Zeit mehrere Erweiterungen erfahren. So kamen 1979 ein WC-Gebäude, 1983 die Turnhalle, 1989 ein Pavillon, 2004 di
Die Planungsleistungen für die Objektplanung werden in einem VgV-Verfahren an ein Architektur- oder Ingenieurbüro vergeben. Die Leistungen für die Fachplanung TWP und TGA werden ebenfalls in VgV-Verfahren ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Königstr. 50
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der
zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.