RHWD XXV (RDK) - Ingenieurleistungen LPH5ff Referenznummer der Bekanntmachung: RPKR53-2023-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markgrafenstraße 46
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721976-7485
Fax: +49 721933-40250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
RHWD XXV (RDK) - Ingenieurleistungen LPH5ff
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe, plant die Ertüchtigung des Rheinhochwasser-damm (RHWD) XXV am Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK). Der zu sa-nierende Dammabschnitt ist rd. 420 m lang und schützt das Betriebsgelände des RDK. Der Abschnitt ist von einer hohen Zahl an Querungsbauwerken geprägt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 19.04.2022 erteilt und ist rechtskräftig.
Auf dieser Grundlage werden die Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung ausgeschrieben. Für die Maßnahmen sind anrechenbare Baukosten von netto ca. 2,038 Mio. EUR veranschlagt (Kostenberechnung 07/2020). Für die Realisierung wird eine Bauzeit von etwa einem Jahr angesetzt. Projektziel ist die Baufertigstellung bis Ende 2025.
Dieses Vergabeverfahren umfasst das Planungslos PL1 Ingenieurleistungen (Objektplanung Ing.-Bauwerke LP5-9, Tragwerksplanung LP4-6, SiGeKo, weitere Leis-tungen).
76189 Karlsruhe
II.2.4.1) Leistungsumfang.
Pos. 1) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Hochwasserschutzanlagen
Pos. 1.1) Abschnitt I: Entnahmebauwerke" (Damm-km 18+683 bis 18+879) Grundleistungen
Pos. 1.1.1) LP5 bis LP6.
Pos. 1.1.2) Option: LP7 bis LP9.
Pos. 1.2) Abschnitt II: "Vorhafen" (Damm-km 18+879 bis 19+106)
Pos. 1.2.1) Grundleistungen LP5 bis LP6.
Pos. 1.2.2) Option: Grundleistungen LP7 bis LP9.
Pos. 1.3) Besondere Leistung Ingenieurbauwerke.
Pos. 1.3.1) Option: Örtliche Bauüberwachung.
Pos. 2) Tragwerksplanung nach § 51 HOAI für Stützwände (abschnittsweise mit Pfahlgründung / Kopfbalken als Hochwasserschutzmauer)
Pos. 2.1) Abschnitt Ia "Bereich Grobrechenbauwerk"
Pos. 2.1.1) Grundleistungen LP4 bis LP6.
Pos. 2.2) Abschnitt Ib "Bereich Stahlbetonwand"
Pos. 2.2.1) Grundleistungen LP4 bis LP6.
Pos. 2.3) Abschnitt II "Vorhafen und Rampe"
Pos. 2.3.1) Grundleistungen LP4 bis LP6.
Pos. 2.4) Option: Besondere Leistungen n. § 51 HOAI, Anl. 14.1; LP8: Ingenieurtechnische Kontrolle Tragwerk.
Pos. 3) Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Pos. 3.1) Leistungen während der Planung der Ausführung.
Pos. 3.2) Option: Leistungen während der Ausführung.
Pos. 4) Weitere Besondere Leistungen.
Pos. 4.1) Detaillierte Planung des Bauablaufes und Baubetriebs bei besonderen Anforderungen (Abstimmung mit Industrieanlieger EnBW und Schnittstellenprojekt Polder Bellenkopf/Rappenwört).
Pos. 4.2) Hochwassereinsatzplan für Dammverteidigung während Bauzeit.
Pos. 4.3) Bodenmanagementkonzept.
Pos. 4.4) Option: Teilnahme an sonstigen Terminen des Auftraggebers.
II.2.4.2) Beauftragung optionaler Leistungen.
Die Beauftragung der optionalen Leistungen erfolgt gem. Ziff. II.2.11.
II.2.4.3) Termine.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben:
Geplanter Vertragsbeginn ist voraussichtlich: 20.07.2023.
Innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsbeginn ist vom AN ein Terminplan (Entwurf) als Abstimmungsgrundlage vorzulegen, der die erforderlichen Vorgänge aufzeigt, um die Baufertigstellung bis Ende 2025 zu sichern.
Die Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4).
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wald + Corbe Consulting GmbH
Postanschrift: Am Hecklehamm 18
Ort: Hügelsheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76549
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7229187600
Fax: +49 72291876777
Tragwerksplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen sind abgelaufen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBY1CN09V5P
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Postanschrift: Markgrafenstraße 46
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.