Prüfung ortsveränderlicher/ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen im Homeoffice der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 3 für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10-09-NW-HO-PEN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsveränderlicher/ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen im Homeoffice der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 3 für die AOK NordWest
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung und Dokumentation von wiederkehrenden Prüfungen an ortsveränderlichen sowie ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen der Beschäftigten der Auftraggeberin im Homeoffice gemäß der DGUV Vorschrift 3 i.V.m. DIN VDE 0701-0702. Die Prüfungen sind an den Wohnorten der Beschäftigten, die im gesamten Bundesgebiet und vereinzelt in Nachbarstaaten liegen, durchzuführen.
Die Prüfungen umfassen sowohl Erstprüfungen, als auch Wiederholungsprüfungen nach Ablauf des maßgeblichen Prüfintervalls. Die Erstprüfungen sind innerhalb der ersten 24 Monate der maximal 4-jährigen Vertragslaufzeit durchzuführen.
Das Erfordernis der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen ergibt sich aus dem § 14 der Betriebssicherheitsverordnung in der aktuellen Fassung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3).
Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen.
- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
- TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen
Weitere Grundlagen und Regelwerke:
- die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS),
- die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft (DGUV),
- die Regelwerke der Unfallkassen (GUV),
- die DIN VDE.
Die Vergabe erfolgt in 13 Losen.
Kreis Soest und Hochsauerlandkreis
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 279
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 1116
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 73
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Kreise Olpe und Siegerland-Wittgenstein, Rhein-Sieg-Kreis und Oberbergischer Kreis
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt. Dieses Los beinhaltet auch Adressen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 237
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 948
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 39
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Münster, Hamm, Kreis Coesfeld, Kreis Warendorf und Teil-Bereiche im Kreis Unna
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 477
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 1908
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 121
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis und Teil-Bereiche im Kreis Unna
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt. Dieses Los beinhaltet auch Adressen im südlichen Rheinland.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 524
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 2096
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 105
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Kreise Steinfurt, Borken, Wesel und Kleve
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt. Dieses Los beinhaltet auch Adressen in der Grenzregion der Niederlande und im Nord-Westlichen Niedersachsen.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 269
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 1076
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 104
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Bielefeld, Kreise Gütersloh und Herford
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt. Dieses Los beinhaltet auch Adressen in angrenzenden Orten im Bundesland Niedersachsen.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 477
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 1908
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 149
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Kreise Höxter, Lippe, Paderborn und Minden-Lübbecke
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 528
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 2112
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 158
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Dortmund, Bochum, Herne und Teil-Bereiche im Kreis Unna
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 587
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 2348
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 117
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Gelsenkirchen, Bottrop, Oberhausen, Essen, Duisburg, Mülheim und Kreis Recklinghausen
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 371
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 1484
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 79
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt. Diese Los beinhaltet auch Adressen in der Grenzregion Dänemarks.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 366
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 1464
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 103
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Lübeck, Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt. Dieses Los beinhaltet auch Adressen im nördlichen Teil des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 176
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 704
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 46
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Neumünster, Hamburg, Kreise Steinburg, Pinneberg und Segeberg
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt. Dieses Los beinhaltet auch Adressen in angrenzenden Orten im Bundesland Niedersachsen.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 321
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 1284
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 105
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Kiel, Kreise Plön und Ostholstein
Nach Bezuschlagung werden dem Auftragnehmer in den Auftaktgesprächen detaillierte Adresslisten (Anschrift, Telefonnr. und E-Mail-Adresse) bereitgestellt.
Der Standardarbeitsplatz im Homeoffice zeichnet sich im Durchschnitt durch bis zu 5 ortsveränderlichen Betriebsmittel/Anlagen und möglicherweise einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch (ortsfest) aus. Bei den folgenden Mengen handelt es sich um Circa-Angaben.
Menge der Anfahrtsadressen: 288
Menge der ortsveränderlichen Betriebsmittel: 1152
Menge der höhenverstellbaren Schreibtische: 78
(1) Der Dienstleistungsvertrag läuft zwei Jahre und kann sich danach zweimal um längstens 12 Monate verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2027.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(1) Eigenerklärungen zu befähigten Personen nach TRBS 1203
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann der zuvor genannte Eignungsnachweis gemeinsam erbracht werden. Dazu ist die Erklärung für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannten Erklärung für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter Ziffer III.1.2 genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
Zu Ziffer (1) Betriebshaftpflichtversicherung:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
(2) Angaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit
(2a) Eigenerklärung, dass die beiliegenden Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie deren
Inhalte zur Kenntnis genommen wurden und die Anforderungen entsprechend beachtet werden.
(2b) Angaben des Datenschutzbeauftragten, IT-Verantwortlichen und sofern vorhanden des IT-Sicherheitsbeauftragten des Bieters/Auftragsverarbeiters
(2c) Angaben zu den Standorten der Geschäftsräume des Bieters/Auftragsverarbeiters
(2d) Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art.32 EU-DSGVO für die Auftragsverarbeitung (Vorlage von geeigneten Unterlagen zur Organisation und zur Sicherstellung des
Datenschutzes, wie beispielsweise eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT-Sicherheitskonzeptes oder
des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des
Unternehmens und - soweit vorhanden - der Datenschutz Auditierungen (Zertifikate)).
(2e) Übersicht über die Unterauftragnehmer
(2f) Übersicht über die Wartungsfirmen
(2g) Vorlage eines vom Bieter/Auftragsverarbeiter verwendeten Musters "Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit"
Zu Ziffer (2) Datenschutz:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot
einzureichen. Dabei sind die Erklärungen und Unterlagen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen soweit zutreffend für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
(c) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind die zuvor genannten Erklärungen soweit zutreffend für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Voraussichtlicher Zeitpunkt einer erneuten Bekanntmachung:
IV. Quartal 2026
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK610M
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".