Ausschr. TNW RadKULTUR 2024ff Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2700
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. TNW RadKULTUR 2024ff
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der für den Zeitraum Mai 2024 - Dezember 2027 die Kommunikationskampagne "Initiative RadKULTUR" zur Förderung einer positiven und sich in der Breite der Bevölkerung etablierenden Radkultur in Baden-Württemberg konzeptionell weiterentwickelt und durchführt.
Kommunikationskampagne "Initiative RadKULTUR Baden-Württemberg"
Die Kommunikationskampagne soll an die seit 2012 laufende Kampagne RadKULTUR anschließen und weiterhin die Zielgruppe der Pendlerinnen und Pendler in den Fokus nehmen. Die Kampagne wird sich erstmals im Rahmen der Kooperationskommunen auch an Bürgerinnen und Bürger richten, die dazu motiviert werden sollen in ihrem Alltag kurze Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Mit der Neuausschreibung wird deutlich erkennbarer Entwicklungsschritt in der Reichweitenausrichtung und der Etablierung der Marke RadKULTUR und auch in den Jahren der Vertragslaufzeit eine stetige Weiterentwicklung der Kampagne erwartet.
Ziel der Kampagne ist es, einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung 20 Prozent Radverkehrsanteil im Jahr 2030 zu leisten. Dazu sollen Menschen für das Radfahren begeistert und insbesondere in der Zielgruppe der Pendler:innen und Bürger:innen Verhaltensveränderungen hin zu einer regelmäßigen, in den Alltag integrierten und auf unterschiedliche Mobilitätsbedarfe angepassten Fahrradnutzung angestoßen und gefestigt werden. Im Rahmen der Kommunikationsinitiative RadKULTUR sollen auf Landesebene so-wie in RadKULTUR-Kooperationskommunen und in Zusammenarbeit mit der AGFK-BW Aktivitäten im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden. Damit die RadKULTUR in der Fläche wirken kann, ist die Gewinnung und Einbindung von Multiplikatoren ein zentrales Element der Kampagne. Multiplikatoren sind beispielsweise Kommunen, Unternehmen, Regierungspräsidien und lokale Akteure wie Vereine.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die konzeptionelle Weiterentwicklung einer Kommunikationskampagne und deren Umsetzung mit landesweiten Elementen sowie in auszuwählenden Kooperationskommunen.
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung.
Für die Dienstleistungen zur Initiative RadKULTUR gilt der Vertrag ab Zuschlag bis zum Jahr 2027 und umfasst die Kampagnenjahre 2024 (ab Mai) bis Ende 2027 sowie ggfls. erforderliche Nacharbeiten im Jahr 2028.
Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg; Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
1. Qualität des Konzeptes 30 %
Die Bieter haben ein Kurzkonzept (maximal acht DIN A4 Seiten) vorzulegen,
wie die Kampagne im Jahr 2024 (ab Mai) weiterentwickelt und durchgeführt werden könnte. Das für das Kurzkonzept veranschlagte Budget liegt bei [Betrag gelöscht] EUR netto bzw. [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt.
2. Qualität der Arbeitsproben 16 %
Die Bieter haben fünf exemplarische Arbeitsproben (jeweils maximal zwei A4 Seite) vorzulegen. Entscheidend sind folgende Kriterien: Aufgabenverständnis, strategische Herangehensweise, Zielgruppenverständnis, Fachlich-Inhaltliches Verständnis, Kreativität, Textqualität, Gesamtqualität des Werbeträgers.
3. Erfahrungen mit vergleichbaren Kampagnen 12 %
a) Erfahrungen mit Kommunikationskampagnen und Veranstaltungsmanagement. (4 %)
b) Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern. (4 %)
c) Erfahrungen mit thematischen vergleichbaren Projekten. (4 %)
4. Fachliche Leistungsfähigkeit durch Angaben zur Qualifikation des Personals 12 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen. Sie haben die Projektmitarbeiter:innen zu benennen und deren einschlägige Erfahrungen aufzuzeigen (Strategie, Konzeption, Kreation, Text, methodisches Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Fachexpertise im Themenfeld Nachhaltige Mobilität und Radverkehr, Online-Marketing und PR, Social Media, Marketingcontrolling, Webdesign, Event-Management).
5. Höhe der Stunden- und Tagessätze (nach Qualifikation) 30 %
Die Preisbewertung wird wie folgt vorgenommen: Es wird der Mittelwert aller Angebote ermittelt. Dieser Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber- oder darunterliegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl.
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen bzw. den rechtlichen Vorgaben des Verwaltung des Landes Baden-Württembergs zu verfahren. Die Fremdleistungen stellen immer Subunternehmen des Auftragnehmers dar.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
2.4 Vertrag / Budget / Vergütung
Für die Durchführung steht ein maximales Budget zur Verfügung: Darin enthalten sind alle Agentur- und Umsetzungskosten. Der Auftragnehmer übernimmt die Budgetverantwortung.
Für die Initiative RadKULTUR steht für das Kampagnenjahr 2024 (ab Mai) ein Budget von [Betrag gelöscht] EUR netto, bzw. [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Für die Kampagnenjahre 2025-2027 steht ein jährliches Basisbudget von jeweils [Betrag gelöscht] EUR netto, bzw. [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Optional und in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln kommt für die Kampagnenjahre 2025 bis 2027 ein jährliches Aufstockungsbudget von maximal [Betrag gelöscht] EUR netto, bzw. [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt. hinzu.
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Die Vergütung wird jährlich wie folgt als Vorabzahlung fällig:
1. Teilzahlung (Ende erstes Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme
2. Teilzahlung (Ende zweites Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme
3. Teilzahlung (Ende drittes Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme
4. Abschlusszahlung (Ende viertes Quartal) 15 % der (jährlichen) Auftragssumme
(jeweils spätestens zum 15.12.)
5. Schlusszahlung nach Abschluss aller 10 % der (jährlichen) Auftragssumme
Nacharbeiten
Die Agenturleistungen werden auf Grundlage der Stunden- bzw. Tagessatzbasis jeweils jährlich im abgestimmten Konzept mit dem Budgetplan festgelegt. Es erfolgt keine Abrechnung nach Aufwand, sondern nach den festgelegten Pauschalen. Reisekosten, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers entstehen, werden bei der Jahreskalkulation in den Honorarkosten-Pauschalen eingepreist und nicht gesondert als Sachkosten abgerechnet.
Die Abrechnungen umfassen eine Aufschlüsselung der geleisteten Tätigkeiten gemäß dem abgestimmten Jahreskonzept und Budgetplan, getrennt nach Agenturleistungen und Umsetzungsbudget (Sachkosten und Fremdleistungen). Die Abrechnungen beschreiben die durchgeführten Tätigkeiten, die je Aufgabe eingesetzten Personalstunden differenziert nach Funktion/Qualifikation und Dienstleister (wenn Bietergemeinschaft) (Agenturhonorar) sowie die Rechnungen für Fremdleistungen (Belege und Belegexemplare werden beigefügt) (Umsetzungsbudget). Für die Einholung von Angeboten für Fremdleistungen im Sinne der Ausschreibung erfolgt auf Nachfrage ein Nachweis.
Bei der Beauftragung von Fremdleistungen prüft der Auftragnehmer zudem eigenverantwortlich, ob für diese eine Künstlersozialabgabe abgeführt werden muss und trägt in diesem Falle die Kosten. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung, die Kosten sind entsprechend einzupreisen.
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Mit Vertragsschluss wird ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen, hinzu kommt - soweit erforderlich - ein Vertrag zur Verarbeitung von Daten nach der DSGVO. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggf. nachgelagerte Bieterinformationen,
- die Leistungsbeschreibung aus dem endgültigen Angebot des Bieters,
- eine Lizenzvereinbarung,
- die Allgemeinen Vertragsbedingunge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren ist notwendig, weil es sich im Wesentlichen um Leistungen handelt, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Der Auftraggeber muss die gestalterische Intonation und die werblichen Inhalte mit dem Auftragnehmer erörtern.
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Konzept abzugeben.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen .
Schritt 2: Abgabe eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in KW 44 des Jahres 2023 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und voraussichtlich zur Präsentation in KW 48 eingeladen. Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Es werden ggf. weitere Präsentationen / Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden und die in Schritt 3 aufgefordert werden, weiter zu reduzieren.
Schritt 3: Verhandlungsverfahren und Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren und diese Bieter - ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche - zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufzufordern. Der Zuschlag wird anhand der endgültigen Angebote entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie der weiteren Ressorts der Landesregierung, der Kommunen und weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 20.11.2023, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
- NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer vorliegen. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 09.11.2023, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR (netto).
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1:
- Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) gemäß Anlage.
- Bestätigung der Bindefrist gemäß Anlage.
- Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
- Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
- Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW, bzw. das Verkehrsministerium überträgt.
- Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
- Angaben zur Bietergemeinschaft; vergleiche Teil A Kapitel 5.4
- Angaben zu Subunternehmern; vergleiche Teil A Kapitel 5.5
Teil 2: Nachweis der Eignung
- Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
- Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2.
- Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
- Die den Auswahlkriterien entsprechenden Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen, vgl. Teil A Kap. 3.4. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
- Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. Übersicht über beruflichen Werdegang sowie berufliche u. fachliche Erfahrungen).
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
- Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation. Der Bieter hat eine verbindliche Gewichtung der verschiedenen Funktionen/Qualifikationen anzugeben. Diese wird Vertragsbestandteil.
- Alle Preise sind netto und brutto in Euro anzugeben.
- Referenzen zur Umsetzung von Internetseiten mit TYPO3
Teil 3: Konzept
- Konzept zur RadKULTUR:
Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein erstes Konzept erstellen. Dieses soll höchstens 8 DIN A4-Seiten umfassen und folgendes beinhalten:
Wichtige Inhalte dieses Konzepts der Kommunikationskampagne sollen sein:
- Strategisch ausgerichtete Gesamtkonzeption
- Ziele und Zielerreichung: Ableitung der Kampagnenkonzeption von den verkehrspolitischen Zielen des Landes
- Vorschläge für die Ausdifferenzierung der Zielgruppen
- Ableitung eines integrierten Kampagnenkonzepts von den in Teil B definierten Zielen und Zielgruppen unter Einbindung von Multiplikatoren
- Vorschläge zu Botschaften gemäß der Ziele / Zielgruppen
- Logische Fortführung der bisherigen Kampagne RadKULTUR
- Schlüssige Integration der in Teil B definierten neuen Schwerpunkte der Kampagne
- Beschreibung konkreter Kampagnenelemente
- Beispielhafte Beschreibung von Maßnahmen / Ideen abgeleitet aus der Gesamtkonzeption (Ziele / Zielgruppen / Botschaften)
- Beschreibung, wie die jeweilige Maßnahme auf die Zielerreichung einzahlt
- Beschreibung, welche Kanäle für eine zielgruppengerechte Ansprache bespielt werden
- Monitoring der Wirksamkeit der Kampagnenelemente
- Unter Berücksichtigung des Monitorings: Darstellung, wie eine jährl
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB61QP
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985