Bestandsdatenerfassung Flächendaten Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00446_ÖTVhV_ZD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2349104443
Fax: +49 234910794443
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestandsdatenerfassung Flächendaten
Bestandsdatenerfassung Liegenschafts-/Datenverwaltung bei der Stadt Bochum in 4 Losen
Bezirk 1
Stadt Bochum - Zentrale Dienste Wittener Straße 47 44777 Bochum
Bei der Stadt Bochum kamen bisher unterschiedliche Tools und Softwarelösungen für die Liegenschafts-/ und Datenverwaltung zum Einsatz. In Zukunft soll das Liegenschaftsmanagement über eine Software abgebildet werden.
Das Bestandsdatenaufnahmekonzept soll folgende Ziele erfüllen:
- Festlegung des zu erfassenden Stammdatenumfangs;
- Festlegung des Erfassungszeitraumes und des geschätzten Aufwandes zur Stammdatenerfassung;
- Festlegung der Verantwortlichkeiten zur
- Festlegung der Werkzeuge und des Ablaufes zur Stammdatenerfassung;
- Gewährleistung auf Vollständigkeit und Strukturiertheit von nicht redundanten Stammdaten;
- Aufwandsarmer Import in die CAFM-Software.
Bezirk 2
Stadt Bochum - Zentrale Dienste Wittener Straße 47 44777 Bochum
Bei der Stadt Bochum kamen bisher unterschiedliche Tools und Softwarelösungen für die Liegenschafts-/ und Datenverwaltung zum Einsatz. In Zukunft soll das Liegenschaftsmanagement über eine Software abgebildet werden.
Das Bestandsdatenaufnahmekonzept soll folgende Ziele erfüllen:
- Festlegung des zu erfassenden Stammdatenumfangs;
- Festlegung des Erfassungszeitraumes und des geschätzten Aufwandes zur Stammdatenerfassung;
- Festlegung der Verantwortlichkeiten zur
- Festlegung der Werkzeuge und des Ablaufes zur Stammdatenerfassung;
- Gewährleistung auf Vollständigkeit und Strukturiertheit von nicht redundanten Stammdaten;
- Aufwandsarmer Import in die CAFM-Software.
Bezirk 3 und 4
Stadt Bochum - Zentrale Dienste Wittener Straße 47 44777 Bochum
Bei der Stadt Bochum kamen bisher unterschiedliche Tools und Softwarelösungen für die Liegenschafts-/ und Datenverwaltung zum Einsatz. In Zukunft soll das Liegenschaftsmanagement über eine Software abgebildet werden.
Das Bestandsdatenaufnahmekonzept soll folgende Ziele erfüllen:
- Festlegung des zu erfassenden Stammdatenumfangs;
- Festlegung des Erfassungszeitraumes und des geschätzten Aufwandes zur Stammdatenerfassung;
- Festlegung der Verantwortlichkeiten zur
- Festlegung der Werkzeuge und des Ablaufes zur Stammdatenerfassung;
- Gewährleistung auf Vollständigkeit und Strukturiertheit von nicht redundanten Stammdaten;
- Aufwandsarmer Import in die CAFM-Software.
Bezirk 5 und 6
Stadt Bochum - Zentrale Dienste Wittener Straße 47 44777 Bochum
Bei der Stadt Bochum kamen bisher unterschiedliche Tools und Softwarelösungen für die Liegenschafts-/ und Datenverwaltung zum Einsatz. In Zukunft soll das Liegenschaftsmanagement über eine Software abgebildet werden.
Das Bestandsdatenaufnahmekonzept soll folgende Ziele erfüllen:
- Festlegung des zu erfassenden Stammdatenumfangs;
- Festlegung des Erfassungszeitraumes und des geschätzten Aufwandes zur Stammdatenerfassung;
- Festlegung der Verantwortlichkeiten zur
- Festlegung der Werkzeuge und des Ablaufes zur Stammdatenerfassung;
- Gewährleistung auf Vollständigkeit und Strukturiertheit von nicht redundanten Stammdaten;
- Aufwandsarmer Import in die CAFM-Software.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
- Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Bitte reichen Sie zum Nachweis der Eignung das Dokument Bieterabfrage mit folgenden Inhalten ein:
Referenzen:
1. Benennung eines Datenerfassungsprojektes, bei dem in den letzten 5 Jahren min. eine Fläche von ca. 50.000 qm BGF grafisch erfasst wurde.
2. Benennung eines Datenerfassungsprojektes, bei dem in den letzten 5 Jahren min. eine Fläche von ca. 50.000 qm BGF alphanumerisch erfasst wurde.
3. Nachweis von mind. 1 Projekt über eine CAD-Planaufbereitung/-Erstellung, bei der in den letzten 5 Jahren CAD-Planunterlagen mit min. 50.000 qm BGF grafisch aufbereitet/erstellt wurden.
Die Benennung eines Projektes, welches alle geforderten Anforderungen beinhaltet, ist zulässig.
- Firmenprofil
- Nachweis Deutschsprachigigkeit nach GER
- Ressourcen (Anzahl MA die für den Auftrag veranschlagt werden)
- Anzahl der festangestellten Beschäftigten gesamt
Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 0234 910-4443 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 30.10.2023 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Nachforderungen etc. im Sinne der Vergabeverordnung (VgV) werden vorbehalten.
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Bei den Terminen der zweiten Stufe handelt es sich um voraussichtlich geplante Termine. Diese können im Laufe des Verfahrens noch abgeändert werden.
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Bitte reichen Sie in dieser Stufe noch keine Preisangaben ein.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1BUDH11G
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).