Lieferung von Notfallverpflegung bei längerfristigen Stromausfällen für die Polizei NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1001311623/Pa
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 203/4175-74200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Notfallverpflegung bei längerfristigen Stromausfällen für die Polizei NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens die Lieferung von Notfallverpflegung für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu beauftragen.
Lieferung von 60.000 Rationen Notfallnahrung in kompakter Riegel-/Keksform
Polizeibekleidungscenter Köln Mathias-Brüggen-Straße 121-170 Gebäude 154 50829 Köln
Los 1: Lieferung von 60.000 Rationen Notfallverpflegung in Riegel-/Keksform (siehe Kapitel B, Los 1, Ziffer 3)
Los 2: Lieferung von 150.000 Rationen Notfallsets - Riegel/Keks, Roggenbrot und Erdbeermarmelade (siehe Kapitel B, Los 2, Ziffer 3)
Die Lieferung beider Lose muss zwingend bis zur 48. KW des Jahres 2023, spätestens bis zum 30.11.2023, an
die in der Technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B, Los 1 und Los 2, jeweils Ziff. 4 und 5) angegebene Lieferadresse
erfolgen!
Lieferung von 150.000 Rationen Notfallsets - Riegel/Keks, Roggenbrot und Erdbeermarmelade
LZPD NRW, PBC NRW In den Hummelknäppen 10b 44534 Lünen
Los 1: Lieferung von 60.000 Rationen Notfallverpflegung in Riegel-/Keksform (siehe Kapitel B, Los 1, Ziffer 3)
Los 2: Lieferung von 150.000 Rationen Notfallsets - Riegel/Keks, Roggenbrot und Erdbeermarmelade (siehe Kapitel B, Los 2, Ziffer 3)
Die Lieferung beider Lose muss zwingend bis zur 48. KW des Jahres 2023, spätestens bis zum 30.11.2023, an
die in der Technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B, Los 1 und Los 2, jeweils Ziff. 4 und 5) angegebene Lieferadresse
erfolgen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe prepare4it GmbH
Postanschrift: Klausnerring, 1a
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89215379315
Internet-Adresse: http://ration1.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe prepare4it GmbH
Postanschrift: Klausnerring, 1a
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89215379315
Internet-Adresse: http://ration1.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y1CFBUVS2
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 203/4175-74200
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd