Vergabe v. Objekt- u. Fachplanungsleistungen Erweiterung u. Anbau Grundschule Affaltrach in Obersulm Referenznummer der Bekanntmachung: 376/22-KS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bernhardstr. 1
Ort: Obersulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74182
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7130280
Fax: +49 713028199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.obersulm.de
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe v. Objekt- u. Fachplanungsleistungen Erweiterung u. Anbau Grundschule Affaltrach in Obersulm
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für die Er-weiterung und Anbau der Grundschule Affaltrach in Obersulm
Los 1 - Objektplanung Gebäude
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt den Umbau und die bausubstanzielle Sanierung der Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15, 74182 Obersulm, Ortsteil Affaltrach. Das Kerngebäude wurde 1960 gebaut, 1990 wurde angebaut und zuletzt im Jahr 2010 eine Ganztagesbetreuung mit Mensa errichtet. Die Grundschule wird von 190 Kindern besucht und verfügt über insgesamt 11 Klassenräume. Neben dem regulären Schulunterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bietet die Einrichtung Betreuungsangebote als Kernzeitenbetreuung vor und nach dem Unterricht von 07.30 bis 13:30 Uhr sowie Halb- und Ganztagsbetreuung als auch die Ferienbetreuung an. Ferner werden Leistungen der Schulsozialarbeit angeboten.
Im Zuge der Modernisierung der Grundschule soll diese in 3 Bauabschnitten erweitert werden. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Gestalt eines gebäudlichen Anbaus an die Bestandsgebäude zur Errichtung einer Mensa im Erdgeschoss sowie die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Lehrer und den Verwaltungsbereich beabsichtigt (1. Obergeschoss). Zudem wird es in einem 2. Obergeschoss eine Terrasse geben. Dabei sind ein eigenständiges Treppenhaus sowie ein Fahrstuhl (Aufzug) und Sanitärbereiche zu integrieren.
Das bisher bestehende Mensagebäude soll zudem für die künftige Nutzung der Ganztagsbetreuung umgeplant und anschließend umgebaut werden. Diesbezüglich erfolgt eine bauliche Umnutzung des Bestandsgebäudes.
An der in nord-östlicher Ausrichtung vorhandenen Außenmauer/Außenkante des Bestandsgebäudes soll ein weiterer Anbau errichtet werden zur künftigen Unterbringung der Schulsozialarbeit sowie von Verwaltungsräumlichkeiten.
Die Umsetzung des kombinierten Neu- und Umbaus soll während des Schulbetriebs erfolgen. Eine Räumung der Gebäude und Unterbringung der Schüler und Lehrer in Schulcontainern an anderer Stelle ist nicht vorgesehen.
Die Gemeinde beabsichtigt Fördermittel aufgrund des Landesförderprogramms Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu beantragen. Die Auftragnehmer haben die Fördererbestimmungen bei Ausführung ihrer Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen wird. Der Auftragnehmer dieser Studie wird sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, so dass dessen Informationsvorsprung mit Überlassung der vollständigen Planungsunterlagen im Verfahren ausgeglichen wird.
Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen in Gestalt der jeweiligen Grundleistungen der
• Objektplanung Gebäude ab der Leistungsphase 3-9 HOAI 2021
• Fachplanung Tragwerk ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Brandschutz ab der Leistungsphase 1-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 AHO Heft Nr. 17
Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zwingend zu beachten.
Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen an den Nachweis der Eignung erfolgt eine Reduzierung der Bewerber anhand der Eignungskriterien wie folgt: eingereichte Referenzen (60 %). Auswahl fachbezogener Mitarbeiter, zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Kosteneinhaltung bei planerischer Umsetzung der Referenzobjekte des Bewerbers (40 %). Ergänzend wird auf die Ausführungen in den Teilnahmeunterlagen verweisen.
Es gilt die HOAI 2021.
Los 2 - Fachplanung Tragwerk
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt den Umbau und die bausubstanzielle Sanierung der Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15, 74182 Obersulm, Ortsteil Affaltrach. Das Kerngebäude wurde 1960 gebaut, 1990 wurde angebaut und zuletzt im Jahr 2010 eine Ganztagesbetreuung mit Mensa errichtet. Die Grundschule wird von 190 Kindern besucht und verfügt über insgesamt 11 Klassenräume. Neben dem regulären Schulunterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bietet die Einrichtung Betreuungsangebote als Kernzeitenbetreuung vor und nach dem Unterricht von 07.30 bis 13:30 Uhr sowie Halb- und Ganztagsbetreuung als auch die Ferienbetreuung an. Ferner werden Leistungen der Schulsozialarbeit angeboten.
Im Zuge der Modernisierung der Grundschule soll diese in 3 Bauabschnitten erweitert werden. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Gestalt eines gebäudlichen Anbaus an die Bestandsgebäude zur Errichtung einer Mensa im Erdgeschoss sowie die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Lehrer und den Verwaltungsbereich beabsichtigt (1. Obergeschoss). Zudem wird es in einem 2. Obergeschoss eine Terrasse geben. Dabei sind ein eigenständiges Treppenhaus sowie ein Fahrstuhl (Aufzug) und Sanitärbereiche zu integrieren.
Das bisher bestehende Mensagebäude soll zudem für die künftige Nutzung der Ganztagsbetreuung umgeplant und anschließend umgebaut werden. Diesbezüglich erfolgt eine bauliche Umnutzung des Bestandsgebäudes.
An der in nord-östlicher Ausrichtung vorhandenen Außenmauer/Außenkante des Bestandsgebäudes soll ein weiterer Anbau errichtet werden zur künftigen Unterbringung der Schulsozialarbeit sowie von Verwaltungsräumlichkeiten.
Die Umsetzung des kombinierten Neu- und Umbaus soll während des Schulbetriebs erfolgen. Eine Räumung der Gebäude und Unterbringung der Schüler und Lehrer in Schulcontainern an anderer Stelle ist nicht vorgesehen.
Die Gemeinde beabsichtigt Fördermittel aufgrund des Landesförderprogramms Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu beantragen. Die Auftragnehmer haben die Fördererbestimmungen bei Ausführung ihrer Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen wird. Der Auftragnehmer dieser Studie wird sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, so dass dessen Informationsvorsprung mit Überlassung der vollständigen Planungsunterlagen im Verfahren ausgeglichen wird.
Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen in Gestalt der jeweiligen Grundleistungen der
• Objektplanung Gebäude ab der Leistungsphase 3-9 HOAI 2021
• Fachplanung Tragwerk ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Brandschutz ab der Leistungsphase 1-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 AHO Heft Nr. 17
Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zwingend zu beachten.
Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen an den Nachweis der Eignung erfolgt eine Reduzierung der Bewerber anhand der Eignungskriterien wie folgt: eingereichte Referenzen (60 %). Auswahl fachbezogener Mitarbeiter, zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Kosteneinhaltung bei planerischer Umsetzung der Referenzobjekte des Bewerbers (40 %). Ergänzend wird auf die Ausführungen in den Teilnahmeunterlagen verweisen.
Es gilt die HOAI 2021.
Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt den Umbau und die bausubstanzielle Sanierung der Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15, 74182 Obersulm, Ortsteil Affaltrach. Das Kerngebäude wurde 1960 gebaut, 1990 wurde angebaut und zuletzt im Jahr 2010 eine Ganztagesbetreuung mit Mensa errichtet. Die Grundschule wird von 190 Kindern besucht und verfügt über insgesamt 11 Klassenräume. Neben dem regulären Schulunterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bietet die Einrichtung Betreuungsangebote als Kernzeitenbetreuung vor und nach dem Unterricht von 07.30 bis 13:30 Uhr sowie Halb- und Ganztagsbetreuung als auch die Ferienbetreuung an. Ferner werden Leistungen der Schulsozialarbeit angeboten.
Im Zuge der Modernisierung der Grundschule soll diese in 3 Bauabschnitten erweitert werden. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Gestalt eines gebäudlichen Anbaus an die Bestandsgebäude zur Errichtung einer Mensa im Erdgeschoss sowie die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Lehrer und den Verwaltungsbereich beabsichtigt (1. Obergeschoss). Zudem wird es in einem 2. Obergeschoss eine Terrasse geben. Dabei sind ein eigenständiges Treppenhaus sowie ein Fahrstuhl (Aufzug) und Sanitärbereiche zu integrieren.
Das bisher bestehende Mensagebäude soll zudem für die künftige Nutzung der Ganztagsbetreuung umgeplant und anschließend umgebaut werden. Diesbezüglich erfolgt eine bauliche Umnutzung des Bestandsgebäudes.
An der in nord-östlicher Ausrichtung vorhandenen Außenmauer/Außenkante des Bestandsgebäudes soll ein weiterer Anbau errichtet werden zur künftigen Unterbringung der Schulsozialarbeit sowie von Verwaltungsräumlichkeiten.
Die Umsetzung des kombinierten Neu- und Umbaus soll während des Schulbetriebs erfolgen. Eine Räumung der Gebäude und Unterbringung der Schüler und Lehrer in Schulcontainern an anderer Stelle ist nicht vorgesehen.
Die Gemeinde beabsichtigt Fördermittel aufgrund des Landesförderprogramms Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu beantragen. Die Auftragnehmer haben die Fördererbestimmungen bei Ausführung ihrer Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen wird. Der Auftragnehmer dieser Studie wird sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, so dass dessen Informationsvorsprung mit Überlassung der vollständigen Planungsunterlagen im Verfahren ausgeglichen wird.
Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen in Gestalt der jeweiligen Grundleistungen der
• Objektplanung Gebäude ab der Leistungsphase 3-9 HOAI 2021
• Fachplanung Tragwerk ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Brandschutz ab der Leistungsphase 1-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 AHO Heft Nr. 17
Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zwingend zu beachten.
Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen an den Nachweis der Eignung erfolgt eine Reduzierung der Bewerber anhand der Eignungskriterien wie folgt: eingereichte Referenzen (60 %). Auswahl fachbezogener Mitarbeiter, zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Kosteneinhaltung bei planerischer Umsetzung der Referenzobjekte des Bewerbers (40 %). Ergänzend wird auf die Ausführungen in den Teilnahmeunterlagen verweisen.
Es gilt die HOAI 2021.
Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt den Umbau und die bausubstanzielle Sanierung der Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15, 74182 Obersulm, Ortsteil Affaltrach. Das Kerngebäude wurde 1960 gebaut, 1990 wurde angebaut und zuletzt im Jahr 2010 eine Ganztagesbetreuung mit Mensa errichtet. Die Grundschule wird von 190 Kindern besucht und verfügt über insgesamt 11 Klassenräume. Neben dem regulären Schulunterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bietet die Einrichtung Betreuungsangebote als Kernzeitenbetreuung vor und nach dem Unterricht von 07.30 bis 13:30 Uhr sowie Halb- und Ganztagsbetreuung als auch die Ferienbetreuung an. Ferner werden Leistungen der Schulsozialarbeit angeboten.
Im Zuge der Modernisierung der Grundschule soll diese in 3 Bauabschnitten erweitert werden. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Gestalt eines gebäudlichen Anbaus an die Bestandsgebäude zur Errichtung einer Mensa im Erdgeschoss sowie die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Lehrer und den Verwaltungsbereich beabsichtigt (1. Obergeschoss). Zudem wird es in einem 2. Obergeschoss eine Terrasse geben. Dabei sind ein eigenständiges Treppenhaus sowie ein Fahrstuhl (Aufzug) und Sanitärbereiche zu integrieren.
Das bisher bestehende Mensagebäude soll zudem für die künftige Nutzung der Ganztagsbetreuung umgeplant und anschließend umgebaut werden. Diesbezüglich erfolgt eine bauliche Umnutzung des Bestandsgebäudes.
An der in nord-östlicher Ausrichtung vorhandenen Außenmauer/Außenkante des Bestandsgebäudes soll ein weiterer Anbau errichtet werden zur künftigen Unterbringung der Schulsozialarbeit sowie von Verwaltungsräumlichkeiten.
Die Umsetzung des kombinierten Neu- und Umbaus soll während des Schulbetriebs erfolgen. Eine Räumung der Gebäude und Unterbringung der Schüler und Lehrer in Schulcontainern an anderer Stelle ist nicht vorgesehen.
Die Gemeinde beabsichtigt Fördermittel aufgrund des Landesförderprogramms Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu beantragen. Die Auftragnehmer haben die Fördererbestimmungen bei Ausführung ihrer Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen wird. Der Auftragnehmer dieser Studie wird sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, so dass dessen Informationsvorsprung mit Überlassung der vollständigen Planungsunterlagen im Verfahren ausgeglichen wird.
Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen in Gestalt der jeweiligen Grundleistungen der
• Objektplanung Gebäude ab der Leistungsphase 3-9 HOAI 2021
• Fachplanung Tragwerk ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Brandschutz ab der Leistungsphase 1-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 AHO Heft Nr. 17
Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zwingend zu beachten.
Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen an den Nachweis der Eignung erfolgt eine Reduzierung der Bewerber anhand der Eignungskriterien wie folgt: eingereichte Referenzen (60 %). Auswahl fachbezogener Mitarbeiter, zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Kosteneinhaltung bei planerischer Umsetzung der Referenzobjekte des Bewerbers (40 %). Ergänzend wird auf die Ausführungen in den Teilnahmeunterlagen verweisen.
Es gilt die HOAI 2021.
Los 5 - Fachplanung Brandschutz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt den Umbau und die bausubstanzielle Sanierung der Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15, 74182 Obersulm, Ortsteil Affaltrach. Das Kerngebäude wurde 1960 gebaut, 1990 wurde angebaut und zuletzt im Jahr 2010 eine Ganztagesbetreuung mit Mensa errichtet. Die Grundschule wird von 190 Kindern besucht und verfügt über insgesamt 11 Klassenräume. Neben dem regulären Schulunterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr bietet die Einrichtung Betreuungsangebote als Kernzeitenbetreuung vor und nach dem Unterricht von 07.30 bis 13:30 Uhr sowie Halb- und Ganztagsbetreuung als auch die Ferienbetreuung an. Ferner werden Leistungen der Schulsozialarbeit angeboten.
Im Zuge der Modernisierung der Grundschule soll diese in 3 Bauabschnitten erweitert werden. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Gestalt eines gebäudlichen Anbaus an die Bestandsgebäude zur Errichtung einer Mensa im Erdgeschoss sowie die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für Lehrer und den Verwaltungsbereich beabsichtigt (1. Obergeschoss). Zudem wird es in einem 2. Obergeschoss eine Terrasse geben. Dabei sind ein eigenständiges Treppenhaus sowie ein Fahrstuhl (Aufzug) und Sanitärbereiche zu integrieren.
Das bisher bestehende Mensagebäude soll zudem für die künftige Nutzung der Ganztagsbetreuung umgeplant und anschließend umgebaut werden. Diesbezüglich erfolgt eine bauliche Umnutzung des Bestandsgebäudes.
An der in nord-östlicher Ausrichtung vorhandenen Außenmauer/Außenkante des Bestandsgebäudes soll ein weiterer Anbau errichtet werden zur künftigen Unterbringung der Schulsozialarbeit sowie von Verwaltungsräumlichkeiten.
Die Umsetzung des kombinierten Neu- und Umbaus soll während des Schulbetriebs erfolgen. Eine Räumung der Gebäude und Unterbringung der Schüler und Lehrer in Schulcontainern an anderer Stelle ist nicht vorgesehen.
Die Gemeinde beabsichtigt Fördermittel aufgrund des Landesförderprogramms Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu beantragen. Die Auftragnehmer haben die Fördererbestimmungen bei Ausführung ihrer Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen wird. Der Auftragnehmer dieser Studie wird sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, so dass dessen Informationsvorsprung mit Überlassung der vollständigen Planungsunterlagen im Verfahren ausgeglichen wird.
Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen in Gestalt der jeweiligen Grundleistungen der
• Objektplanung Gebäude ab der Leistungsphase 3-9 HOAI 2021
• Fachplanung Tragwerk ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab der Leistungsphase 1-9 HOAI 2021
• Fachplanung Brandschutz ab der Leistungsphase 1-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 9 AHO Heft Nr. 17
Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zwingend zu beachten.
Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen an den Nachweis der Eignung erfolgt eine Reduzierung der Bewerber anhand der Eignungskriterien wie folgt: eingereichte Referenzen (60 %). Auswahl fachbezogener Mitarbeiter, zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Kosteneinhaltung bei planerischer Umsetzung der Referenzobjekte des Bewerbers (40 %). Ergänzend wird auf die Ausführungen in den Teilnahmeunterlagen verweisen.
Es gilt die HOAI 2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung.
c) Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG zur Bewerbung.
d) Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG der Bewerbung abzugeben.
e) Angabe des vorgesehenen Projektleiters gemäß Formblatt Projektleiter zur Bewerbung
f) Bestätigung gemäß Formblatt Schwarzarbeit
g) Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
h) Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei mindestens 2,5 Mio. EUR je Geschäftsjahr für die Lose 1 und 2 bzw. mindestens 1 Mio. EUR je Geschäftsjahr für die Lose 3 bis 5 betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
i) Eigenerklärung zum Firmenprofil gemäß Formblatt Firmenprofil zur Bewerbung.
j) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in diesem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden. Ferner ist auf einem gesonderten Beiblatt die jeweilige Qualifikation und Berufserfahrung der technischen Fachkräfte zu benennen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Bei einem Austausch der Mitarbeiter im Laufe des Projektes müssen auch die jeweils ersetzenden technischen Fachkräfte über vergleichbare Qualifikationen und Berufserfahrung im Vergleich zu dem ersetzten Mitarbeiter verfügen! Es müssen mindestens 5 Vollzeitäquivalente mit fachbezogenen Mitarbeiter/innen in vorbeschriebenem Sinne eingesetzt werden. (Erl: Das Vollzeitäquivalent gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Belegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben. Beispiel: Ein Vollzeitbeschäftigter 40 Stunden/Woche, 2 Teilzeitbeschäftigte mit je 20 Stunden/Woche = 40 + 20 + 20 / 40 = 2 Vollzeitäquivalente).
k) Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formblatt Referenzen geforderten Angaben. Die Referenzen dürfen sich nur auf Objekte und Leistungen beziehen, die nach dem 01.01.2018 an die Nutzer übergeben und erbracht wurden. Es sind mindestens 3 Referenzen von mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen für die Erweiterung Neubau von öffentlichen Schulgebäuden je Los als Mindesteignungsnachweis zu benennen. Erfüllen mehr als 5 geeignete Bewerber die Mindestanforderung an die Eignung erfolgt eine Auswahl der geeigneten Bewerber anhand der Eignungskriterien (Anlage Eignungskriterien). In diesem Fall werden bis zu 5 Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bewertet.
l) Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftliche für die Vertragsdurchführung haften.
m) Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage der sämtlicher unter Ziffer 7. geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft zur Bewerbung.
Los 1: Architekt; weitere Lose: Ingenieur
Die Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaft für das Angebotsverfahren erfolgt anhand der benannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsprüfung. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, erfolgt eine Wertung der Eignung gemäß der Eignungskriterien nach Ziffer II. 2.9. Es werden maximal 5 geeignete Bewerber zum Angebotsverfahren zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren erfolgt voraussichtlich bis spätestens 27.11.2023. Die Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich am 24.01.2024 und 25.01.2024 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig freizuhalten! Soweit ein Bewerber zu einem Verhandlungstermin eingeladen wird, zu diesem aber nicht erscheint und das Nichterscheinen zu vertreten hat, wird der Bewerber vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung der Termine ausdrücklich vor!
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.