Ausbau der Hauptstraße in Bielefeld-Brackwede Hier: Hauptstraße Brackwede Elektroarbeiten Hochbahnsteige
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Brenner-Str. 242
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 521/51-7619
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mobiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der Hauptstraße in Bielefeld-Brackwede Hier: Hauptstraße Brackwede Elektroarbeiten Hochbahnsteige
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Elektroarbeiten für Stadtbahnhaltestellen in Bielefeld.
Bielefeld
Die moBiel GmbH plant den Umbau der Hauptstraße in Bielefeld-Brackwede im Abschnitt nordwestlich der Gaswerkstraße und südlich der Jenaer Straße auf einer Länge von ca. 1250m. Der Umbau beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung von drei Hochbahnsteigen (Gaswerkstraße, Normannenstraße und Brackwede Kirche) zur Erreichung der Barrierefreiheit und die Anpassung der Stadtbahngleise für die zukünftige Fahrzeuggeneration. Gleichzeitig werden hiermit die Neuordnung des Radverkehrs, die Sanierung der Fahrbahn, die Bushaltestellen sowie die Sanierung der Seitenräume verbunden.
Gegenstand der vorliegenden Verdingungsunterlagen sind die Elektroarbeiten für die o.g. Stadtbahnhaltestellen.
Die Gesamt-Maßnahme wird zwischen April 2023 und Dezember 2024 ausgeführt. Sie ist unterteilt in 9 Bauabschnitte. Die Elektroarbeiten sind in Bauabschnitte 4, 5 und 7c vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Elektroarbeiten ab Anfang 2024 angefangen werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)Eigenerklärungen GWB und MiLoG.pdf
2)Eigenerklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 TVgG-NRW
3)Eigenerklärung zur Einhaltung des 5. EU-Sanktion.pdf
4)Bietergemeinschaftserklärung.pdf (bei Angebot durch Bietergemeinschaft)
1)Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
1)Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil;
2)Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), möglichst mit Angaben zum Umfang und Auftragswert sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.