Rahmenvereinbarung für die Sachversicherungen des Konzernes Kreis Düren (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 53/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kreis-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Sachversicherungen des Konzernes Kreis Düren (Kopie)
Der Konzern Kreis Düren schreibt den Abschluss eines Rahmenvertrages für Versicherungsleistungen über 3 Jahre mit Option auf ein weiteres Vertragsjahr aus. Die Leistung teilt sich in die Gebäude-, Inhalt- und Glasversicherung.
Kreisgebiet Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren
Der Konzern Kreis Düren schreibt den Abschluss eines Rahmenvertrages für Versicherungsleistungen über 3 Jahre mit Option auf ein weiteres Vertragsjahr aus. Die Leistung teilt sich in die Gebäude-, Inhalt- und Glasversicherung.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren zuzüglich Verlängerungsoption von weiterem Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 oder eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung gem. § 8 ff.VAG. Bewerber/Bieter aus EU-Mitgliedstaaten, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise zu führen oder Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Angebote von Versicherungsmaklern (§34 d GeWO) sind zulässig. Diese haben zur Eignungsprüfung die Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO nachzuweisen und den Nachweis über die entsprechende Berufshaftpflicht (gesetzliche Mindestsumme 2 Mio. Euro) zu erbringen.
Bei Versicherungsvermittlern nach § 34 d Abs. 7 Ziff. 2 aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist der Nachweis über die Eintragung in ein Register nach Artikel 3 der Richtlinie EU 2016/97/EG des Europäischen
Paralmentes und Rates vom 20.01.2016 über Versicherungsvermittlung (ABl. L.26 vom 02.02.2016, S. 19) zu
erbringen.
-Erklärung über den Gesamtumsatz, Zahl der Arbeitskräfte,
Eigenerklärung über das Bestehen eines Rückversicherungsschutzes, Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, Angaben zur Insolvenz und Liquidation, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123/124 GWB. Angaben zur Zahlung von Steuern. (Formblatt 124)
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraumes der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzen).
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Bei Bietergemeinschaften: Abgabe der Bewerber-/Bietergemeinschaftserkärung Formular 531 EU.
Die Dienstleistung ist dem Berufsstand der Versicherer innerhalb der EU gem. den jeweiligen
versicherungsrechtlichen Bestimmungen vorbehalten. Der Versicherer muss im Gebiet der EU zugelassen sein.
Angebote von Versicherungsmaklern sind zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt.
Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW zugelassen. Nähere Hinweise hierzu können dem als Vergabeunterlage beiliegenden Vordruck "Hinweise zur Form der Angebotsabgabe" (Formular 312/322 EU) entnommen werden.
2. Für ein vollständiges Angebot orientieren Sie sich bitte an der den Vergabeunterlagen beigefügten "Checkliste".
3. Zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen sind nur schriftliche Fragen über den Kommunikationsbereich des VMP zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle Bieterfragen einschließlich der Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYQ5D
Ort: Köln
Land: Deutschland
1.
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).