Rahmenvereinbarung für die Sachversicherungen des Konzernes Kreis Düren (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 53/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Düren
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kreis-dueren.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHYQ5D/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHYQ5D
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für die Sachversicherungen des Konzernes Kreis Düren (Kopie)

Referenznummer der Bekanntmachung: 53/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66510000 Versicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Konzern Kreis Düren schreibt den Abschluss eines Rahmenvertrages für Versicherungsleistungen über 3 Jahre mit Option auf ein weiteres Vertragsjahr aus. Die Leistung teilt sich in die Gebäude-, Inhalt- und Glasversicherung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 100 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA26 Düren
Hauptort der Ausführung:

Kreisgebiet Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Konzern Kreis Düren schreibt den Abschluss eines Rahmenvertrages für Versicherungsleistungen über 3 Jahre mit Option auf ein weiteres Vertragsjahr aus. Die Leistung teilt sich in die Gebäude-, Inhalt- und Glasversicherung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren zuzüglich Verlängerungsoption von weiterem Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 oder eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung gem. § 8 ff.VAG. Bewerber/Bieter aus EU-Mitgliedstaaten, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige

Nachweise zu führen oder Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.

Angebote von Versicherungsmaklern (§34 d GeWO) sind zulässig. Diese haben zur Eignungsprüfung die Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO nachzuweisen und den Nachweis über die entsprechende Berufshaftpflicht (gesetzliche Mindestsumme 2 Mio. Euro) zu erbringen.

Bei Versicherungsvermittlern nach § 34 d Abs. 7 Ziff. 2 aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist der Nachweis über die Eintragung in ein Register nach Artikel 3 der Richtlinie EU 2016/97/EG des Europäischen

Paralmentes und Rates vom 20.01.2016 über Versicherungsvermittlung (ABl. L.26 vom 02.02.2016, S. 19) zu

erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Erklärung über den Gesamtumsatz, Zahl der Arbeitskräfte,

Eigenerklärung über das Bestehen eines Rückversicherungsschutzes, Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, Angaben zur Insolvenz und Liquidation, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123/124 GWB. Angaben zur Zahlung von Steuern. (Formblatt 124)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraumes der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzen).

Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Bei Bietergemeinschaften: Abgabe der Bewerber-/Bietergemeinschaftserkärung Formular 531 EU.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Dienstleistung ist dem Berufsstand der Versicherer innerhalb der EU gem. den jeweiligen

versicherungsrechtlichen Bestimmungen vorbehalten. Der Versicherer muss im Gebiet der EU zugelassen sein.

Angebote von Versicherungsmaklern sind zulässig.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2023
Ortszeit: 11:15
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/11/2023
Ortszeit: 11:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt.

Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW zugelassen. Nähere Hinweise hierzu können dem als Vergabeunterlage beiliegenden Vordruck "Hinweise zur Form der Angebotsabgabe" (Formular 312/322 EU) entnommen werden.

2. Für ein vollständiges Angebot orientieren Sie sich bitte an der den Vergabeunterlagen beigefügten "Checkliste".

3. Zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen sind nur schriftliche Fragen über den Kommunikationsbereich des VMP zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle Bieterfragen einschließlich der Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYQ5D

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1.

Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).

4.

Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2023

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