Erweiterung Waldschule, Aufzugsanlagen Hauptgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_205.21.70/tb
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nußlocher Straße 45
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 4
E-Mail:
Telefon: +49 6227-351410
Fax: +49 6227-351419
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.walldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Waldschule, Aufzugsanlagen Hauptgebäude
Aufzugsanlagen Hauptgebäude
Am Wald 1, 69190 Walldorf
1 St. Personenaufzug 630 Kg - Behindertengerecht
1 St. RWA/Aufzug-Schachtentrauchung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zu etwaigen schweren Verfehlungen
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise betreffend Bauleistungen, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar sind: Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Insolvenzverfahren und Liquidation, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zu etwaigen schweren Verfehlungen
Besondere Vertragsbedingungen - Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW - Cloud_Hinweis auf Anlagen_Anlagenliste_09.10.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt WalldorfNußlocher Straße 4569190 WalldorfDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die elektronische Rechnungsstellung werden im Rahmen der Auftragserteilung nähere Informationen (Fachamtskennung, zentraler Rechnungseingang) übermittelt. Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Voraussetzungen sind abrufbar unter http://www.auftragsboerse.de. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt!
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GWB).