FE 69.0015/2023 - Fortführung der Konzeption eines indikatorbasierten Lebenszyklusmanagementsystems mit modularem Aufbau Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 69.0015/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 69.0015/2023 - Fortführung der Konzeption eines indikatorbasierten Lebenszyklusmanagementsystems mit modularem Aufbau
FE 69.0015/2023 - Fortführung der Konzeption eines indikatorbasierten Lebenszyklusmanagementsystems mit modularem Aufbau
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Problem/ Ausgangslage:
Die steigenden Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur, durch zunehmenden Verkehr und größere Fahrzeuge, führen zu einer Notwendigkeit zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und einer effizienten Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Ein effektives Lebenszyklusmanagement der Infrastrukturbauwerke soll dabei helfen, die Lebensdauer der Bauwerke zu verlängern und Eingriffe in den Verkehr zu minimieren. Die Nutzung innovativer Technologien und der Austausch mit Anwendern sind entscheidend, um das Konzept weiterzuentwickeln und umzusetzen. Das Projekt basiert auf den Ergebnissen mehrerer Vorprojekte, die zur Entwicklung von Lösungen für ein Lebenszyklusmanagement beitragen sollen.
Ziel/ Nutzen:
Das Konzept für ein prädiktives und nachhaltiges Lebenszyklusmanagement (LZM) von Verkehrsinfrastrukturbauwerken soll weiterentwickelt und pilothaft angewendet werden. Dazu soll eine vorhandene Indikatorenliste um Indikatoren für die Phasen Planung, Bau und Rückbau erweitert werden. Ein Demonstrator soll exemplarisch die praktische Umsetzbarkeit des entwickelten Konzepts nachweisen, und ein Lastenheft soll als Grundlage für die Entwicklung einer zukünftigen produktiven IT dienen. Das Konzept soll flexibel auf unterschiedliche Randbedingungen bei den Bauwerken und der Infrastruktur reagieren und räumliche Informationen wie die Lage der Infrastruktur und Anfälligkeit für disruptive Ereignisse berücksichtigen. Es sollen Module entwickelt werden, die Informationen zu unterschiedlichen Fragestellungen zusammenführen, analysieren und bewerten. Die Datenlage und variierende Informationsdichte innerhalb der Module müssen beachtet werden, und aus den Informationen der verschiedenen Module sollen zukünftig Prognosen zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur abgeleitet werden. Es sollen verstärkt Indikatoren für die Phasen Planung, Bau und Rückbau identifiziert und in die Gesamtkonzeption integriert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 69.0015/2023 - Fortführung der Konzeption eines indikatorbasierten Lebenszyklusmanagementsystems mit modularem Aufbau
Postanschrift: Landsknechtweg 28
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.