Gemeinde Neunkirchen - Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: GNK-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Neunkirchen (Baden)
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74867
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71166601496
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neunkirchen-baden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Neunkirchen - Elektrotechnik
Elektrotechnik
74867 Neunkirchen
>>Trafostation<<
Stationsgebäude (BxLxH): ca. 3,0 x 6,6 x 3,7 m
Gießharz-Transformator 1.600 kVA, 20/0,4 kV
Mittelspannungsschaltanlage Sf6
(Ringkabel / Übergabe-LS / Messung / Abgangs-LS Trafo/
Abgangs-LS Reserve)
MS- und NS-Messschrank
NSHV 2.500 A (Trafostation) mit Erzeugungsmessung
Verkabelung MS und NS
Erdungsanlage
Anschlussarbeiten
>>Elektroarbeiten<<
NSHV 1.250 A (Heizzentrale) mit LS 630 A motorisch
und NH Abgangsfeld
UV Verteiler 100 A Heizzentrale
ca. 1000 m Niederspannungskabel
ca. 300 m Energiekabel
ca. 3.500 m Steuerkabel
ca. 2.000 m Energiekabel erdverlegt
ca. 1.000 m Steuer-/Glasfaserkabel erdverlegt
Verlegesysteme und Anschlussarbeiten
Allgemeine Elektroinstallation
(Schalter/Steckdosen/Beleuchtung/Netzwerkinstallation)
2 Stück EDV Patchfeldschrank 9HE kompl. mit Switch
Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterie
Innere Erdungsarbeiten
Baustrom
>>Blitzschutzarbeiten<<
Fundamenterdung während den Rohbauarbeiten
Äußerer Blitzschutz für Heizzentrale auf Dachbereich mit Ableitungen sowie Erdung von Wärmespeicher, Silo und Schornsteinanlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse).
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes. (KEV 179)
- Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen. (KEV 179)
- Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (KEV 179)
- Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
> für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 1 Mio. EUR
> für Personenschäden i.H.v. 1 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
>>Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist.<<
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. KEV 179
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen gem. KEV 179
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. KEV 179
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Falle der Betriebshaftpflichtversicherung kann der Nachweis auch für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Referenzen
- Angabe von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über erbrachte Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (KEV 179)
Bietergemeinschaften haben die Nachweise fürmindetsens ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Neunkirchen- Eigenbetrieb EnergieMarktplatz 174867 Neunkirchen (Baden)Deutschland
Bieter sind nicht zugelassen (vgl. § 14 EU VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind mit dem Angebot einzureichen:
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (KEV 179)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (entsprechend III.1.2 dieser Bekanntmachung)
> Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. <
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
- gültige Freistellungsbescheinigung
- Vorlage eine Gewerbezentralregisterauszugs
- alle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ( KEV 110.1) unter Kategorie C genannten Dokumente
- Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/ Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/
Documents/15_vk_merkblatt.pdf
wird hingewiesen.
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