Neubau Technikgebäude Nachrüstung Brennelemente-Zwischenlager / Abfall-Zwischenlager Ahaus - Erdarbeiten, Rohbau-, Dach- und Ausbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frohnhauser Str. 67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jörg Dinstuhl, KRE
E-Mail:
Telefon: +49 2012796-1674
Fax: +49 2012796-21674
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Technikgebäude Nachrüstung Brennelemente-Zwischenlager / Abfall-Zwischenlager Ahaus - Erdarbeiten, Rohbau-, Dach- und Ausbauarbeiten
Die BGZ für Zwischenlagerung mbH betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A), sicherungstechnisch nachgerüstet. Im Zuge der Nachrüstung muss ein Technikgebäude neu errichtet werden.
Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:
- vorbereitende Erdarbeiten
- Verbauarbeiten
- Erdarbeiten (Baugrube, Kabelschacht, Leerrohre)
- Stahlbetonarbeiten
- Verblendmauerarbeiten
- Schlosserarbeiten (Vordach)
- Dachabdichtungsarbeiten
- Malerarbeiten
- Errichten eines Doppelbodens
Ahaus
Bei dem Technikgebäude handelt es sich um den Bau eines Neugebäudes aus Stahlbeton, Maße 11,25 m x 7,20 m, Höhe 4,40 m, Wandstärken 0,85 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Sellen 38
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“