Bundesstadt Bonn, Umweltschutzfachliche und -rechtliche Beratungsleistungen, Seilbahn Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2023-6268
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228772600
Fax: +49 228779619666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Umweltschutzfachliche und -rechtliche Beratungsleistungen, Seilbahn Bonn
Die Stadt Bonn plant aktuell eine urbane Seilbahn als permanenten Teil des ÖPNV. Die Seilbahn wird über eine Gesamtlänge von ca. 4,2 km die rechtsrheinische Endstation Schießbergweg in direkter Nähe des geplanten neuen S13 Haltepunkts Bonn Ramersdorf mit einer linksrheinischen Bergstation auf dem Gelände der Universitätskliniken Bonn auf dem Venusberg verbinden. Über die gesamte Seilbahnstrecke verteilt sind neben den beiden Endstationen noch drei weitere Seilbahn-Zwischenstationen in jeweils verkehrsplanerisch bzw. städtebaulich bedeutsamer Lage geplant. So sind an den Seilbahnstationen Schießbergweg und UN-Campus u. a. Umsteigebeziehungen zu den rechts- bzw. linksrheinischen DB-Strecken gegeben. Die Seilbahntrasse kreuzt u. a. Landschaftsschutzgebiete im Bereich des Rheinauenparks sowie des Venusberghangs.
Bundesstadt Bonn - Tiefbauamt Berliner Platz 2 53111 Bonn Diverse Erfüllungsorte auf dem Stadtgebiet gemäß Seilbahnplanung, siehe Vergabeunterlagen
Für eine genehmigungsfähige Planung der Seilbahn Bonn- Station Schießbergweg bis Station Universitätsklinikum werden vergeben umweltschutzfachliche sowie -rechtliche Leistungen:
- Beratungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Grundleistungen LPH1 bis 4 gem. Anlage 1 HOAI 2021 sowie weitere Besondere Leistungen zu Flächenplanungen nach Anlage 9, HOAI 2021 (Detaillierte Aufstellung siehe Vergabeunterlagen).
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Grundleistungen LPH 1 bis 4 gem. § 26 und Anlage 7 HOAI 2021 sowie weitere Besondere Leistungen zu Flächenplanungen nach Anlage 9, HOAI 2021 (Detaillierte Aufstellung siehe Vergabeunterlagen).
Die genannten Leistungen können durch ein Büro oder durch eine Bewerbergemeinschaft erbracht werden.
Weitere verbindliche Vorgaben und Randbedingungen sind unter folgenden Anhängen zu finden:
- Projekt- und Leistungsbeschreibung: "Erläuterungsbericht_umweltschutzfachliche und -rechtliche Leistungen_Seilbahn Bonn"
- Leistungsverzeichnis: "LV_Umweltschutzfachl-+-rechtliche Leistungen_VgV Vergabe_Seilbahn"
- Zuschlagskriterien: "BN -Seilbahn_ Zuschlagsbewertung _ umweltschutzfachliche Leistungen"
- Lageplan: " 230907_Übersichtsplan"
- Längenschnitt: " 230904_Bonn_Längenschnitt_2023_Gesamt"
- Längenschnitt: " 230905_Längenschnitt_Rheinquerung"
- Plan: " Seilbahn_vorläufiger Untersuchungsraum"
In Abhängigkeit von Genehmigungsprozessen und Förderzusagen ist eine Vertragsverlängerung denkbar.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
- Umsatz (VgV / VOB/A (EU) ) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Gewichtung: 15%
Bewertungsmethode:
Für einen Wert größer oder gleich 800.000 EUR eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft.
Formel: Wert des Bieters : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl
- Referenzen (VgV / VOB/A (EU)) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Maximal drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu sechs abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen bzw. der Teilleistungen in den Jahren 2017-2022 erbracht und abgeschlossen wurden.
Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation.
Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen.
Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein.
Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Gewichtung: 70%
Bewertungsmethode:
Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet:
- 5 Punkte = herausragende Referenz, die die Anforderungen übererfüllt
- 4 Punkte = vollständige Erfüllung der Anforderungen
- 3 Punkte = unwesentliche Einschränkungen
- 2 Punkte = noch hinnehmbare Einschränkungen
- 1 Punkt = deutliche Einschränkungen
- 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung und /oder keiner Vergleichbarkeit
Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums: 3
- Beschäftigtenzahl - durchschnittl. Anzahl (VgV / VOB/A (EU) ) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Fachkräfte.
Gewichtung: 15%
Bewertungsmethode:
Für einen Wert größer oder gleich 15 beschäftigte Fachkräfte eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden niedrigeren Werte linear abgestuft.
Formel: Wert des Bieters : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl
Die Summe der einzelnen gewichteten Punktzahlen der Eignungskriterien ist für die Bewerberauswahl maßgebend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden.
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
- Umsatz (VgV / VOB/A (EU) ) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Gewichtung: 15%
Bewertungsmethode:
Für einen Wert größer oder gleich 800.000 EUR eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft.
Formel: Wert des Bieters : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl
Die Summe der einzelnen gewichteten Punktzahlen der Eignungskriterien ist für die Bewerberauswahl maßgebend.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "521" - Eigenerklaerung Ausschlussgruende" verwenden.
- Beschäftigtenzahl - durchschnittl. Anzahl (VgV / VOB/A (EU) ) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Fachkräfte.
Gewichtung: 15%
Bewertungsmethode:
Für einen Wert größer oder gleich 15 beschäftigte Fachkräfte eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden niedrigeren Werte linear abgestuft.
Formel: Wert des Bieters : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl
Die Summe der einzelnen gewichteten Punktzahlen der Eignungskriterien ist für die Bewerberauswahl maßgebend.
- Referenzen (VgV / VOB/A (EU)) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Maximal drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu sechs abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen bzw. der Teilleistungen in den Jahren 2017-2022 erbracht und abgeschlossen wurden.
Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation.
Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen.
Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein.
Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Gewichtung: 70%
Bewertungsmethode:
Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet:
- 5 Punkte = herausragende Referenz, die die Anforderungen übererfüllt
- 4 Punkte = vollständige Erfüllung der Anforderungen
- 3 Punkte = unwesentliche Einschränkungen
- 2 Punkte = noch hinnehmbare Einschränkungen
- 1 Punkt = deutliche Einschränkungen
- 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung und /oder keiner Vergleichbarkeit
Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums: 3
Die Summe der einzelnen gewichteten Punktzahlen der Eignungskriterien ist für die Bewerberauswahl maßgebend.
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung (VgV, VOB-EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachbewerbungen werden ausgeschlossen.
a) Bei Antragsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist der Teilnahmeantrag mit der geforderten Signatur zu versehen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Bietertool über die Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de an das Referat Vergabedienste zu übermitteln.
b) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Einzureichende Unterlagen:
- Teilnahmeantrag (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "Teilnahmeantrag" verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY1EVRA2GP
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de