Eichstetten - HLF 10 - 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 43
Ort: Eichstetten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79356
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 151/12868101
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eichstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Eichstetten - HLF 10 - 2023
Ausschreibung nach VgV für die Beschaffung eines
HLF 10, nach DIN 14530-26, inklusive feuerwehrtechnischer Beladung, für die Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl
Fahrgestell und Aufbau für ein HLF 10
Eichstetten am Kaiserstuhl
Lieferung eines Fahrgestells sowie eines Aufbaus für ein HLF 10 nach DIN 14530-26
Feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 10 nach DIN 14530-26
Eichstetten am Kaiserstuhl
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 10 nach DIN 14530-26
Feuerwehrtechnische Beladung (Hydraulische Rettungsgeräte) für ein HLF 10 nach DIN 14530-26
Eichstetten am Kaiserstuhl
Feuerwehrtechnische Beladung (Hydraulische Rettungsgeräte) für ein HLF 10 nach DIN 14530-26
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau für ein HLF 10
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ring 4
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 10 nach DIN 14530-26
Postanschrift: Albert-Ziegler-Straße 1
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung (Hydraulische Rettungsgeräte) für ein HLF 10 nach DIN 14530-26
Postanschrift: Albert-Ziegler-Straße 1
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de).
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch in Textform über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857833 zur Verfügung.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).