Pure Storage Wartung und Kapazitätserweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: S-HATT-2023-0025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2324/204-3252
Fax: +49 2324/204-3229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hattingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pure Storage Wartung und Kapazitätserweiterung
Pure Storage Wartung und Kapazitätserweiterung
IT Roonstr. 11 45525 Hattingen
Für zwei bestehende Pure Storage FA-X20R2 soll die Wartung von Evergreen Silver zu Evergreen Gold gewandelt werden, mit 36 Monate Laufzeit.
Die beiden bestehenden Pure Storage FA-X20R2 sollen außerdem jeweils um 22 TB RAW in einem neuen Shelf erweitert werden. Hierzu soll die Wartung ebenfalls Evergreen Gold mit 36 Monate Laufzeit sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Walter-Bruch-Strasse 9
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://bechtle.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDDFBE
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.