Essen Versöhnungskirche Referenznummer der Bekanntmachung: 7.23.07
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Obere Fuhr 42
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://adolphi-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Essen Versöhnungskirche
Freiwillige Bekanntmachung |
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 | Essen | Neubebauung des Grundstücks der ehem. Versöhnungskirche
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise & das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.
2. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV
Vorlage mind. einer Referenz aus den letzten 10 Jahren, die folgende Kriterien umfasst: Realisierte hochbauliche Planung eines Gebäudes mit mindestens 1.500 qm BGF, mind. die Leistungsphasen 2 bis 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein. Die Referenz ist auf einem Blatt DIN A 4 mit der Darstellung der benannten Referenz/en über Abbildungen (s. Zulassungskriterien) abzubilden. Die Bewerber*innen bestätigen mit der Einreichung der Referenzen, dass sie Verfasser*in der angegebenen Referenzen sind.
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerber*innen ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU)
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV
Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme: Deckungsschutz Personenschäden 1.000.000,- EUR und Sach- und Vermögensschäden 500.000,- EUR; Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat der oder die bevollmächtigte Vertreter*in die Versicherung in der genannten Höhe nachzuweisen. Das weitere Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder der Nachunternehmer haben eine Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme nachzuweisen.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber*innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang digitales Postfach) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und einzureichen.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.
Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.
Die Bewerbung muss bestehen aus
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen)
Ausgefüllter Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und je ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung der benannten Referenz/en über Abbildungen (s. Zulassungskriterien). Die Bewerber*innen bestätigen mit der Einreichung der Referenzen, dass sie Verfasser*in der angegebenen Referenzen sind. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle in der Ausschreibung geforderten Angaben in das Formular eingetragen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.21 - VII-Verg 48/20).
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in (Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaft, bei ausländischen Bewerber*innen Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates)
- Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied)
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von fünf Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerber*innen, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im digitalen Postfach eingegangen sein. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.
Die Bewerber*innen haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch über das Bietertool oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Alle Bewerber*innen werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahren informiert.
Architekt*in, Eintragung in die entsprechende Kammer.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), Großbritannien und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in berechtigt sind.
Für die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), Großbritannien und der Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV)
Juristische Personen haben eine*n bevollmächtigte*n Vertreter*in zu benennen, der oder die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der oder die bevollmächtigte Vertreter*in sowie der oder die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer*innen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Einbindung in das städtebauliche und freiraumplanerische Umfeld
- Architektur- und Gestaltqualität
- Nutzungsqualität
- Funktionalität
- Aufenthaltsqualität
- Nachhaltigkeit
- Qualität der Erschließung und der Unterbringung des ruhenden Verkehrs
- Einhaltung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen
- bauliches, konstruktives und technisches Gesamtkonzept sowie seine Realisierbarkeit
- Wirtschaftlichkeit im Bau und im Betrieb
Wettbewerbssumme 100.000 EUR brutto
Es ist beabsichtigt drei Preise zu vergeben.
Folgende Aufteilung ist angedacht:
1. Preis: 50.000 EUR (brutto)
2. Preis: 30.000 EUR (brutto)
3. Preis: 20.000 EUR (brutto)
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber der Bauherrin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, das siegreiche Büro mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8.2) zu beauftragen,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Die Beauftragung der hochbaulichen Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 1 bis einschließlich Leistungsphase 5 entsprechend der Honorarzone III Mittelsatz.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform
bis zum 01.11.2023
gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auch über diese Plattform.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen unter den zuvor genannten Bedingungen zu erbringen.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerberbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerberbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber / Bieter bzw. der Bewerberin / Bieterin dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner oder ihrer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.
Nicht angemeldete / freigeschaltete Bieter*innen müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber*innen nicht zugelassen.
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich)
Ende Bewerbungsfrist 07.11.2023
Auswahl der Teilnehmenden 16.11.2023
Freischaltung der Auslobungsunterlagen bis 20.11.2023
Kolloquium 29.11.2023
Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen 30.01.2024, bis 14 Uhr, Abgabe der Wettbewerbsarbeiten vor Ort beim betreuenden Büro oder per Poststempel
Abgabefrist Modelle 13.02.2024, bis 14 Uhr, Abgabe der Wettbewerbsarbeiten vor Ort beim betreuenden Büro oder per Poststempel
Preisgericht 22.02.2024
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUX61GU
Ort: Essen
Land: Deutschland
Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist aufgrund der privaten Ausloberschaft nicht erforderlich. Gleichwohl veröffentlicht die Adolphi-Stiftung aus Gründen der Publizität und zur Förderung des Wettbewerbs diese Wettbewerbsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Ein Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften der VgV und des vierten Teils des GWB besteht nicht. Insbesondere ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern gemäß §§ 160 ff. GWB nicht eröffnet.