Neubau Wasserwerk Büren - Objektplanung Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 10392/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Königsstraße 16
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2951970114
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bueren.de
Postanschrift: Adenauerplatz 1
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 521965350
Fax: +49 5219653599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brandi.net
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wasserwerk Büren - Objektplanung Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung
Der Auftraggeber, das Wasserwerk Büren (eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Büren) (AG), plant die Errichtung eines eigenen Wasserwerks. Die baulichen Anlagen sollen auf dem Grundstück Gemarkung Büren, Flur 14, Flurstück 136 (teilweise) errichtet werden. Aktuell decken die Stadt Büren den benötigten Trinkwasserbedarf von derzeit rund 1,3 bis 1,4 Mio. m³/a zu > 80% durch eine Fremdbelieferung ab. Lediglich die Tiefzone der Stadt Büren wird bei einem Wasserbedarf von rund 320.000 m³/a zu rund 80% Anteil aus den eigenen Quellen ohne Aufbereitung gespeist. Zukünftig soll der Eigenanteil in Büren auf 850.000 m³/a aus den eigenen Quellfassungen und einem zu reaktivierenden Brunnen gesteigert werden. In einem neuen Wasserwerk sollen zukünftig mehr Quellwasser und zusätzlich das Brunnenwasser aufbereitet und genutzt werden und die Trinkwasserqualität im gesamten Netz konstant auf ca. 9,5°dH sowie einen Nitratgehalt von 10 bis 35 mg/l eingestellt werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den Neubau des Wasserwerks werden die Planungsaufträge aufgeteilt. Die Planung für die CARIX®-Anlage erfolgt durch die Veolia Water Technologies Deutschland GmbH (nachfolgend Veolia genannt). Alle übrigen Planungsleistungen für die Errichtung des Wasserwerks sind im Rahmen der ausgeschriebenen Planungsleistungen zu erbringen.
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Wasserwerks mit folgenden wesentlichen Hauptleistungen:
- Bau des Wasserwerksgebäudes mit den zugehörigen Nebenanlagen einschl. Werkstatt, Lager, Garagen, Nebenräume und Außenanlagen auf dem Wasserwerksgrundstück.
- Ausrüstung des Wasserwerks mit den erforderlichen verfahrenstechnischen und elektrischen Anlagen, einschl. der elektrischen Anlagen im bauseits zu sanierenden Brunnen
- Inbetriebnahme des Wasserwerks (Einfahren)
Die Planungsleistungen zur Reaktivierung / Sanierung eines Brunnens sowie für erdverlegte Rohrleitungsbaumaßnahmen einschl. Heranführen von Strom- und Steuerkabel außerhalb des Wasserwerk-Grundstücks werden bauseits erbracht. Als Schnittstellte für Entwässerungsleitungen (Abwasser, Klarwasserablauf Absetzbecken) dienen bauseits errichtete Übergabeschächte an der Grundstücksgrenze.
Leistungen der Leistungsphase 9 - Objektbetreuung
1. Anzahl der beschäftigten Führungskräfte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)
5 bis 7 Führungskräfte: 1 Punkt
7 bis 10 Führungskräfte: 2 Punkte
Ab 11 Führungskräfte: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 15 beschäftigten Berufsträgern (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) erreicht.
Gewichtung: 30 %
2. Anzahl Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Planung und Realisierung eines vergleichbaren Bauvorhabens, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Referenz betrifft Neubauten von Wasserwerken der Trinkwasserversorgung mit mehrstufigen Aufbereitungsanlagen einschl. Ultrafiltration
- Die Kosten des Referenzprojektes haben folgende Mindestsummen erreicht:
-> für das Bauwerk mindestens 1,5 Mio. Euro,
-> für die anlagentechnische Ausstattung mindestens 1,0 Mio. Euro
-> für die E-MSR-Technik mindestens 400.000 Euro
- Die Aufbereitungskapazität hat mindestens 100 m³/h betragen.
- Der Bewerber hat mindestens folgende Ingenieurleistungen erbracht: Leistungsphasen 3 – 8 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI einschl. örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung, die Leistungsphasen 3 – 6 gem. § 51 HOAI und die Leistungsphasen 3 – 8 gem. § 55 HOAI
- Das Referenzprojekt ist nicht älter als 15 Jahre (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung).
- Das Referenzprojekt ist soweit fortgeschritten, dass die Leistungsphase 8 mindestens begonnen worden ist.
1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt
3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte
Ab 5 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 40 %
3. Anzahl Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Planung eines vergleichbaren Bauvorhabens, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Referenz betrifft Neubauten von Wasserwerken der Trinkwasserversorgung mit mehrstufigen Aufbereitungsanlagen einschl. Ultrafiltration
- Die Kosten des Referenzprojektes haben folgende Mindestsummen erreicht:
-> für das Bauwerk mindestens 1,5 Mio. Euro,
->für die anlagentechnische Ausstattung mindestens 1,0 Mio. Euro
-> für die E-MSR-Technik mindestens 400.000 Euro
- Die Aufbereitungskapazität hat mindestens 100 m³/h betragen.
- Der Bewerber hat mindestens folgende Ingenieurleistungen erbracht: Leistungsphasen 3 – 5 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI, die Leistungsphasen 3 – 5 gem. § 51 HOAI und die Leistungsphasen 3 – 5 gem. § 55 HOAI
- Das Referenzprojekt ist nicht älter als 5 Jahre (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung).
- Das Referenzprojekt ist mindestens so weit fortgeschritten, dass die Leistungsphase 5 abgeschlossen worden ist.
1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt
3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte
Ab 5 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 40 %
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 zu allen Leistungsbildern beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – soweit die Trag-werksplanung betroffen ist, der Leistungsphasen 4 bis 6 – von den Bietern anzubieten sind. Im Rahmen der ersten Auftragsstufe ist die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Maßnahme (ein-schl. Abwassereinleitung) zu klären. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (dem/den obsiegendem/n Bieter/n) mit den weitergehenden Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungsphasen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen:
1. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bewerber gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung entweder die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Natürliche Personen müssen außerdem bauvorlageberechtigt im Sinne von § 67 Abs. 3 Nr. 2 BauO NRW sein.
2. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
3. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von mind. 5.000.000,00 Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 5.000.000,00 Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme pro Versicherungsjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
1. Mindestreferenz Planung und Realisierung Neubau Wasserwerk der Trinkwasserversorgung in den letzten 15 Jahren:
Bewerber müssen mindestens eine Referenz über die Planung und Realisierung eines vergleichbaren Bauvorhabens nachweisen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 1).
2. Mindestreferenz Planung Neubau Wasserwerk der Trinkwasserversorgung in den letzten 5 Jahren:
Bewerber müssen mindestens eine Referenz für ein vergleichbares Bauvorhaben nachweisen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 2).
3. Mindestreferenz Planung Neubau Wasserwerk der Trinkwasserversorgung mit CARIX-Verfahren aus den letzten 15 Jahren:
Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Planung (mindestens Konzeptstudie) eines vergleichbaren Bauvorhabens nachweisen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 3).
4. Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Personal :
Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass in ihren Büros in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 5 Führungskräfte (Dipl.-Ing./FH/TH, Bachelor/Master of Science/Engineering) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren.
Zu Ziff. 1:
Bewerber müssen mindestens eine Referenz über die Planung und Realisierung eines vergleichbaren Bauvorhabens nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Referenz betrifft Neubauten von Wasserwerken der Trinkwasserversorgung mit mehrstufigen Aufbereitungsanlagen einschl. Ultrafiltration
- Die Kosten des Referenzprojektes haben folgende Mindestsummen erreicht:
-> für das Bauwerk mindestens 1,5 Mio. Euro,
-> für die anlagentechnische Ausstattung mindestens 1,0 Mio. Euro
-> für die E-MSR-Technik mindestens 400.000 Euro
- Die Aufbereitungskapazität hat mindestens 100 m³/h betragen.
- Der Bewerber hat mindestens folgende Ingenieurleistungen erbracht: Leistungsphasen 3 – 8 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI einschl. örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung, die Leistungsphasen 3 – 6 gem. § 51 HOAI und die Leistungsphasen 3 – 8 gem. § 55 HOAI
- Das Referenzprojekt ist nicht älter als 15 Jahre (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung).
- Das Referenzprojekt ist soweit fortgeschritten, dass die Leistungsphase 8 mindestens begonnen worden ist.
Für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass eine entsprechende Referenz für diejenigen Ingenieurleistungen im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachgewiesen werden muss, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Zu Ziff. 2:
Bewerber müssen mindestens eine Referenz für ein vergleichbares Bauvorhaben nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Referenz betrifft Neubauten von Wasserwerken der Trinkwasserversorgung mit mehrstufigen Aufbereitungsanlagen einschl. Ultrafiltration
- Die Kosten des Referenzprojektes haben folgende Mindestsummen erreicht:
-> für das Bauwerk mindestens 1,5 Mio. Euro,
-> für die anlagentechnische Ausstattung mindestens 1,0 Mio. Euro
-> für die E-MSR-Technik mindestens 400.000 Euro
- Die Aufbereitungskapazität hat mindestens 100 m³/h betragen.
- Der Bewerber hat mindestens folgende Ingenieurleistungen erbracht: Leistungsphasen 3 – 5 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI, die Leistungsphasen 3 – 5 gem. § 51 HOAI und die Leistungsphasen 3 – 5 gem. § 55 HOAI
- Das Referenzprojekt ist nicht älter als 5 Jahre (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung).
- Das Referenzprojekt ist mindestens so weit fortgeschritten, dass die Leistungsphase 5 abgeschlossen worden ist.
Für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass eine entsprechende Referenz für diejenigen Ingenieurleistungen im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachgewiesen werden muss, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Zu Ziff. 3:
Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Planung (mindestens Konzeptstudie) eines vergleichbaren Bauvorhabens nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Referenz betrifft Neubauten von Wasserwerken der Trinkwasserversorgung mit einem CARIX-Verfahren
- Der Bewerber hat mindestens folgende Ingenieurleistungen erbracht: Leistungsphasen 1 bis 2 (Konzeptstudie) gemäß § 43 Abs. 1 HOAI
- Das Referenzprojekt ist nicht älter als 15 Jahre (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung).
Für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz nachweisen muss, das im Auftragsfall die entsprechenden Planungsleistungen übernehmen soll.
Zum Nachweis der Mindestanforderungen zu Ziff. 1 bis 3 haben Bewerber Angaben zu den Referenzprojekten in Form von Eigenerklärungen zu machen. Hierfür sind die erstellten Formblätter der Vergabestelle (Formblätter 09 bis 11 des Teilnahmeantrags) zu verwenden.
Zum Nachweis der Mindestanforderung zu Ziff. 4 haben Bewerber Angaben zu den beschäftigten Führungskräften in Form von Eigenerklärung zu machen. Hierfür ist das erstellte Formblatt der Vergabestelle (Formblatt 12 des Teilnahmeantrags) zu verwenden.
Der Eigenerklärung zu den Referenzen unter Ziff. 1 bis 3 ist zusätzlich eine kurze Projektbeschreibung, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
Bei Vorliegen von Bewerbergemeinschaften bzw. bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise auch bzw. nur für das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder den Nachunternehmer zu führen, welches bzw. welcher die Leistungen im Auftragsfall erbringen soll.
1. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bewerber gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen Ingenieur/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
2. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber müssen Angaben zu ihrem Russland-Bezug (bzw. dem ihrer Nachunternehmer/Eignungsleiher/Lieferanten) gemäß der Vorgaben der Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU machen.
2. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt.
3. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift: Albrecht-Thear-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.