Sondermobiliar Meeting-Points, Lounch-Bereiche sowie Terassenausstattung für das neue Verwaltungsgebäude der BGZ am Standort Essen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frohnhauser Str. 67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jörg Dinstuhl, KRE
E-Mail:
Telefon: +49 2012796-1674
Fax: +49 2012796-21674
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sondermobiliar Meeting-Points, Lounch-Bereiche sowie Terassenausstattung für das neue Verwaltungsgebäude der BGZ am Standort Essen
Die BGZ plant Anfang 2024 den Umzug in ein neues Bürogebäude. Für die Ausstattung ihrer Meeting-Points, Lounch-Bereiche sowie der Terassenausstattung sucht die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung einen geeigneten Anbieter, welcher unterschiedlichste Produkte verschiedenster Hersteller anbieten kann. Der Umfang der Leistungen umfasst die Lieferung der Möbel frei Verwendungsstelle, Montage nach Anweisung oder gemäß Möblierungsplan, Funktionsprüfung, Mitnahme und Entsorgung der Verpackung.
Eck-Gebäudedaten:
BGF: Obergeschosse + Untergeschosse ca. 16.000m²
Obergeschosse: 4,5
Untergeschosse (TG, Lager / Archiv, Technik) : 2
Voraussichtliche Mitarbeiterzahl: 270
Schulungsräume
Besprechungs- und Konferenzräume
Standort des neuen Bürogebäudes: 45127 Essen (Stadtmitte-Westviertel)
Essen
Ausstattung der Meeting-Points, Lounch-Bereiche sowie der Terassenausstattung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Stahlwerk Becker 8
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“