Fahrleistungen im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Ring 19-21
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RVK, Herr Christian Wolf
E-Mail:
Telefon: +49 221/1637-900
Fax: +49 221/1637-4900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rvk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrleistungen im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr
Gegenstand der Ausschreibung die Durchführung von Omnibusfahrleistungen im Auftrag der RVK. Die RVK beabsichtigt zum 10. Dezember 2023 Fahrleistungen im Bereich ihrer Niederlassung Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr gem. Freistellungsverordnung an Auftragsunternehmer zu vergeben.
Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen mit einem eigenen Bus und eigenen Fahrpersonalen, sowie der Verkauf von Fahrscheinen. Die Anforderungen an die Fahrzeuge und das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Anlage 2 + Unternehmervertrag) zu entnehmen. Die Vertriebstechnik und Anbindung in das RVK-ITCS wird durch den AG gestellt und durch den AG in den Bus des AN eingebaut (Anlage 4).
Die angebotene Fahrleistung ist in vier Lose aufgeteilt. Jedes Los stellt einen Umlauf dar und ist mit einem Fahrzeug (gem. Anlage 2a) zu erbringen. Eine Angebotsabgabe kann jeweils für ein, zwei, drei oder vier Lose erfolgen. Die Lose beinhalten einzelne Umläufe und sind nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Die Umläufe sind beigefügt. Die Entfernungsangaben in den Umläufen erfolgen in Metern.
Los 1 besteht aus:
Umlauf 1: Mo-Do an Schultagen
Umlauf 2: Fr an Schultagen
Umlauf 3: Mo – Do an Ferientagen
Umlauf 4: Fr an Ferientagen
Umlauf 5: Samstags
Umlauf 6: Sonntags
Los 2 besteht aus:
Umlauf 7: Mo – Fr an Schultagen (vormittags)
Umlauf 8: Mo – Fr an Schultagen (nachmittags)
EIN FAHRZEUGUMLAUF
Los 3 besteht aus:
Umlauf 9: Mo an Schultagen
Umlauf 10: Di an Schultagen
Umlauf 11: Mi an Schultagen
Umlauf 12: Do an Schultagen
Umlauf 13: Fr an Schultagen
Umlauf 14: Mo – Do an Schultagen
Umlauf 15: Fr an Schultagen
Umlauf 16: Sa
Los 4 besteht aus:
Umlauf 17: Mo an Schultagen
Umlauf 18: Di an Schultagen
Umlauf 19: Mi an Schultagen
Umlauf 20: Do an Schultagen
Umlauf 21: Fr an Schultagen
Schul- und Ferienzeiten beziehen sich auf die Ferienordnung NRW.
Je Los muss ein Angebot je Umlauf für alle in den Losen enthaltenen Umläufe abgegeben werden. Der Angebotspreis ist in Anlage 3 einzusetzen. Betriebliche Änderungen bei Fahrplanänderungen, sowie aufgrund kurzfristiger Änderungen im Schülerverkehr sind (auch zu Betriebsbeginn) möglich. Sich hieraus ergebende Zu und Absetzungen in den Fahrzeugumläufen werden gem. der in Anlage 3 aufgeführten Stunden- und Kilometersätze vergütet, bzw. in Abzug gebracht.
Die Einsatzplanung für die übertragenen Umläufe liegt beim AN, und ist von AN unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu disponieren.
Die Fahrten finden entsprechend dem den in den Losen enthaltenen Umläufen statt.
Die Vergabe jedes Loses ist zunächst befristet bis zum 14. Dezember 2024 und kann durch die durch die RVK um ein oder zwei Jahre bis zum 12.12.2026 verlängert werden. In diesen Fällen findet die in den Vertragsunterlagen angeführte Preisgleitklausel Anwendung.
Linienleistung: Umläufe 1-6
Fahrleistungen im Bereich der RVK Niederlassung Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr gem. Freistellungsverordnung an Auftragsunternehmer.
Durchführung von Omnibusfahrleistungen im Auftrag der RVK.
Die RVK beabsichtigt zum 10. Dezember 2023 Fahrleistungen im Bereich ihrer Niederlassung Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr gem. Freistellungsverordnung an Auftragsunternehmer zu vergeben.
Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen (1-6) mit einem eigenen Bus und eigenen Fahrpersonalen, sowie der Verkauf von Fahrscheinen.
Die angebotene Fahrleistung ist in vier Lose aufgeteilt. Die Lose beinhalten einzelne Umläufe und sind nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Eine Angebotsabgabe kann jeweils für ein, zwei, drei oder vier Lose erfolgen. Die Umläufe sind beigefügt. Die Entfernungsangaben in den Umläufen erfolgen in Metern.
Die Anforderungen an die Fahrzeuge und das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Anlage 2 + Unternehmervertrag) zu entnehmen. Die Vertriebstechnik und Anbindung in das RVK-ITCS wird durch den AG gestellt und durch den AG in den Bus des AN eingebaut (Anlage 4).
Los 1 besteht aus:
Umlauf 1: Mo-Do an Schultagen
Umlauf 2: Fr an Schultagen
Umlauf 3: Mo – Do an Ferientagen
Umlauf 4: Fr an Ferientagen
Umlauf 5: Samstags
Umlauf 6: Sonntags
Schul- und Ferienzeiten beziehen sich auf die Ferienordnung NRW.
Je Los muss ein Angebot je Umlauf für alle in den Losen enthaltenen Umläufe abgegeben werden. Der Angebotspreis ist in Anlage 3 einzusetzen. Betriebliche Änderungen bei Fahrplanänderungen, sowie aufgrund kurzfristiger Änderungen im Schülerverkehr sind (auch zu Betriebsbeginn) möglich. Sich hieraus ergebende Zu und Absetzungen in den Fahrzeugumläufen werden gem. der in Anlage 3 aufgeführten Stunden- und Kilometersätze vergütet, bzw. in Abzug gebracht.
Die Einsatzplanung für die übertragenen Umläufe liegt beim AN, und ist von AN unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu disponieren.
Die Fahrten finden entsprechend dem den in den Losen enthaltenen Umläufen statt.
Die RVK hat ein einseitiges Recht den Vertrag um ein Jahr, maximal bis zu zwei Jahren zu verlängern. In diesen Fällen findet die in den Vertragsunterlagen angeführte Preisgleitklausel Anwendung.
Linienleistung: Umläufe 7+8
Fahrleistungen im Bereich der RVK Niederlassung Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr gem. Freistellungsverordnung an Auftragsunternehmer.
Durchführung von Omnibusfahrleistungen im Auftrag der RVK.
Die RVK beabsichtigt zum 10. Dezember 2023 Fahrleistungen im Bereich ihrer Niederlassung Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr gem. Freistellungsverordnung an Auftragsunternehmer zu vergeben.
Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen (7+8) mit einem eigenen Bus und eigenen Fahrpersonalen, sowie der Verkauf von Fahrscheinen.
Die angebotene Fahrleistung ist in vier Lose aufgeteilt. Die Lose beinhalten einzelne Umläufe und sind nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Eine Angebotsabgabe kann jeweils für ein, zwei, drei oder vier Lose erfolgen. Die Umläufe sind beigefügt. Die Entfernungsangaben in den Umläufen erfolgen in Metern.
Die Anforderungen an die Fahrzeuge und das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Anlage 2 + Unternehmervertrag) zu entnehmen. Die Vertriebstechnik und Anbindung in das RVK-ITCS wird durch den AG gestellt und durch den AG in den Bus des AN eingebaut (Anlage 4).
Los 2 besteht aus:
Umlauf 7: Mo – Fr an Schultagen (vormittags)
Umlauf 8: Mo – Fr an Schultagen (nachmittags)
EIN FAHRZEUGUMLAUF
Schul- und Ferienzeiten beziehen sich auf die Ferienordnung NRW.
Je Los muss ein Angebot je Umlauf für alle in den Losen enthaltenen Umläufe abgegeben werden. Der Angebotspreis ist in Anlage 3 einzusetzen. Betriebliche Änderungen bei Fahrplanänderungen, sowie aufgrund kurzfristiger Änderungen im Schülerverkehr sind (auch zu Betriebsbeginn) möglich. Sich hieraus ergebende Zu und Absetzungen in den Fahrzeugumläufen werden gem. der in Anlage 3 aufgeführten Stunden- und Kilometersätze vergütet, bzw. in Abzug gebracht.
Die Einsatzplanung für die übertragenen Umläufe liegt beim AN, und ist von AN unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu disponieren.
Die Fahrten finden entsprechend dem den in den Losen enthaltenen Umläufen statt.
Die RVK hat ein einseitiges Recht den Vertrag um ein Jahr, maximal bis zu zwei Jahren zu verlängern. In diesen Fällen findet die in den Vertragsunterlagen angeführte Preisgleitklausel Anwendung.
Linienleistung: Umläufe 9-16
Fahrleistungen im Bereich der RVK Niederlassung Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr gem. Freistellungsverordnung an Auftragsunternehmer.
Durchführung von Omnibusfahrleistungen im Auftrag der RVK.
Die RVK beabsichtigt zum 10. Dezember 2023 Fahrleistungen im Bereich ihrer Niederlassung Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr gem. Freistellungsverordnung an Auftragsunternehmer zu vergeben.
Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen (9-16) mit einem eigenen Bus und eigenen Fahrpersonalen, sowie der Verkauf von Fahrscheinen.
Die angebotene Fahrleistung ist in vier Lose aufgeteilt. Die Lose beinhalten einzelne Umläufe und sind nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Eine Angebotsabgabe kann jeweils für ein, zwei, drei oder vier Lose erfolgen. Die Umläufe sind beigefügt. Die Entfernungsangaben in den Umläufen erfolgen in Metern.
Die Anforderungen an die Fahrzeuge und das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Anlage 2 + Unternehmervertrag) zu entnehmen. Die Vertriebstechnik und Anbindung in das RVK-ITCS wird durch den AG gestellt und durch den AG in den Bus des AN eingebaut (Anlage 4).
Los 3 besteht aus:
Umlauf 9: Mo an Schultagen
Umlauf 10: Di an Schultagen
Umlauf 11: Mi an Schultagen
Umlauf 12: Do an Schultagen
Umlauf 13: Fr an Schultagen
Umlauf 14: Mo – Do an Schultagen
Umlauf 15: Fr an Schultagen
Umlauf 16: Sa
Schul- und Ferienzeiten beziehen sich auf die Ferienordnung NRW.
Je Los muss ein Angebot je Umlauf für alle in den Losen enthaltenen Umläufe abgegeben werden. Der Angebotspreis ist in Anlage 3 einzusetzen. Betriebliche Änderungen bei Fahrplanänderungen, sowie aufgrund kurzfristiger Änderungen im Schülerverkehr sind (auch zu Betriebsbeginn) möglich. Sich hieraus ergebende Zu und Absetzungen in den Fahrzeugumläufen werden gem. der in Anlage 3 aufgeführten Stunden- und Kilometersätze vergütet, bzw. in Abzug gebracht.
Die Einsatzplanung für die übertragenen Umläufe liegt beim AN, und ist von AN unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu disponieren.
Die Fahrten finden entsprechend dem den in den Losen enthaltenen Umläufen statt.
Die RVK hat ein einseitiges Recht den Vertrag um ein Jahr, maximal bis zu zwei Jahren zu verlängern. In diesen Fällen findet die in den Vertragsunterlagen angeführte Preisgleitklausel Anwendung.
Linienleistung: Umläufe 17-21
Fahrleistungen im Bereich der RVK Niederlassung Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr gem. Freistellungsverordnung an Auftragsunternehmer.
Durchführung von Omnibusfahrleistungen im Auftrag der RVK.
Die RVK beabsichtigt zum 10. Dezember 2023 Fahrleistungen im Bereich ihrer Niederlassung Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften im Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr gem. Freistellungsverordnung an Auftragsunternehmer zu vergeben.
Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen (17-21) mit einem eigenen Bus und eigenen Fahrpersonalen, sowie der Verkauf von Fahrscheinen.
Die angebotene Fahrleistung ist in vier Lose aufgeteilt. Die Lose beinhalten einzelne Umläufe und sind nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Eine Angebotsabgabe kann jeweils für ein, zwei, drei oder vier Lose erfolgen. Die Umläufe sind beigefügt. Die Entfernungsangaben in den Umläufen erfolgen in Metern.
Die Anforderungen an die Fahrzeuge und das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Anlage 2 + Unternehmervertrag) zu entnehmen. Die Vertriebstechnik und Anbindung in das RVK-ITCS wird durch den AG gestellt und durch den AG in den Bus des AN eingebaut (Anlage 4).
Los 4 besteht aus:
Umlauf 17: Mo an Schultagen
Umlauf 18: Di an Schultagen
Umlauf 19: Mi an Schultagen
Umlauf 20: Do an Schultagen
Umlauf 21: Fr an Schultagen
Schul- und Ferienzeiten beziehen sich auf die Ferienordnung NRW.
Je Los muss ein Angebot je Umlauf für alle in den Losen enthaltenen Umläufe abgegeben werden. Der Angebotspreis ist in Anlage 3 einzusetzen. Betriebliche Änderungen bei Fahrplanänderungen, sowie aufgrund kurzfristiger Änderungen im Schülerverkehr sind (auch zu Betriebsbeginn) möglich. Sich hieraus ergebende Zu und Absetzungen in den Fahrzeugumläufen werden gem. der in Anlage 3 aufgeführten Stunden- und Kilometersätze vergütet, bzw. in Abzug gebracht.
Die Einsatzplanung für die übertragenen Umläufe liegt beim AN, und ist von AN unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu disponieren.
Die Fahrten finden entsprechend dem den in den Losen enthaltenen Umläufen statt.
Die RVK hat ein einseitiges Recht den Vertrag um ein Jahr, maximal bis zu zwei Jahren zu verlängern. In diesen Fällen findet die in den Vertragsunterlagen angeführte Preisgleitklausel Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- ausgefülltes Formblatt T-1 (Eigenerklärungen)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist)
• Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
• Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen
die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
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