Ausschr. TNW QMS 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2600
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. TNW QMS 2.0
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Eine der Aufgaben der NVBW ist daher die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg. Derzeit sind ca. 35 Verkehrsverträge vorhanden. Die Verkehrsverträge beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen mit dem entsprechenden Eisenbahnverkehrs-unternehmen (EVU). Auf Grundlage dieser Verträge erbringt das EVU die jeweilige Verkehrsleistung. Um den monetären Anspruch des EVU zu bestimmen, ist jedoch nicht nur die tatsächlich erbrachte SPNV-Leistung entscheidend, sondern auch, in welcher Qualität diese erbracht wurde. In allen geschlossenen und zukünftig noch zu schließenden Verkehrsverträgen ist daher eine Überprüfung der Qualität durch die NVBW vereinbart. Das Qualitätsmesssystem (QMS) überprüft die Einhaltung der vertraglich festgelegten Qualitätskriterien. Diese Kriterien werden erhoben/erfasst und im Hinblick auf die in den Verkehrsträgen dargestellten Anforderungen überprüft.
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen: Einer Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Entwicklung, der Betrieb und die Weiterentwicklung eines Qualitätsdatenbank-Software-Systems für den SPNV in Baden-Württemberg neu vergeben.
Die Qualitätskriterien, welche in den Verkehrsverträgen festgeschrieben sind, sollen über eine Qualitätsmanagement-Datenbank inklusive Auswertungstool verwaltet und deren Erfüllung analysiert werden können. Geplante (Weiter-)Entwicklungen in dem Bereich des Qualitätsmanagements aufgrund der Digitalisierung und anderen parallelen Entwicklungen beim Auftraggeber sind absehbar. Daher ist die hier ausgeschriebene Leistung mit der Übergabe einer Datenbank-Software an den Auftraggeber nicht abgeschlossen. Da manche der fachlichen Anforderungen in Bezug auf notwendige Weiterentwicklungen des Systems bis zur Veröffentlichung dieser Ausschreibung nicht final zu beschreiben sind, ist die Weiterentwicklung in den nächsten Jahren ein wichtiger Teil dieser Ausschreibung.
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Ort der Leistungsabnahme ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Die Auswahlkriterien richten sich nach den Zuschlagskriterien.
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
- Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung 11 über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter vorzulegen:
a. Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),
b. Voraussetzung für die Teilnahme sind einschlägige Erfahrungen der Bewerber mit Softwarelösungen im SPNV-Bereich: Es werden Referenzen über bisher erbrachte vergleichbare Leistungen der letzten fünf Jahre, mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte gefordert. Es müssen also durch den Bieter in dem Zeitraum seit 01.01.2018 mindestens zwei Projekte aus der SPNV-Branche zur Verwaltung und Aufbereitung von Daten durchgeführt worden sein.
c. Darstellung der vorgesehenen Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer und Nachweis entsprechender Qualifikation und Erfahrungen dieser Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer in den oben genannten Bereichen
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Die Vergütung für die Entwicklung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Qualitätsdatenbank-Software-Systems wird wie folgt fällig:
- A) Erstellung des Systems
o 1. Teilzahlung zum Ende des 1. Quartals 2024 zum Start der Entwicklung
30 % der Fixkosten für die Implementierung des Systems
o 2. Teilzahlung zum Ende des 1. Quartals 2025, bzw. sofern der in Teil B beschriebene Betrieb (im Parallelbetrieb mit dem bisherigen System) für den Auftraggeber vollumfassend möglich ist und die Abnahme des Systems durch den Auftraggeber (s. Kapitel 4.1 in Teil B) erfolgt ist
40 % der Fixkosten für die Implementierung des Systems
o 3. Teilzahlung zum Ende des 3. Quartals 2025, bzw. sofern das Ablösen des bisherigen Systems erfolgt ist
30 % der Fixkosten für die Implementierung des Systems
- B) Folgekosten pro Jahr
o 1. Teilzahlung zum 30. Juni des jeweiligen Jahres
50 % der Folgekosten (inkl. möglicher Weiterentwicklungen)
o 2. Teilzahlung bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres
50 % der Folgekosten (inkl. möglicher Weiterentwicklungen)
Die in B) dargestellten Anteile beziehen sich jeweils auf die Auftragssumme des betreffenden Jahres. Diese besteht aus den Fixkosten für den Betrieb und ggf. ausgelösten Abrufen für Weiterentwicklungen und kann somit variieren.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber abgerechnet werden.
Seit dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- der Softwareentwicklungsvertrag, der Hostingvertrag und der Supportvertrag (Vorlagen dafür gemäß Anlagen 06, 07, 08. Verträge werden im Verhandlungs-verfahren konkretisiert und finalisiert.),
- die Verdingungsunterlagen, bestehend aus der Leistungsbeschreibung Teil A und Teil B inkl. aller Anlagen,
- ggf. nachgelagerte Bieterinformationen,
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters (inkl. der eingereichten Konzepte),
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Dezember 2020),
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2020, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten darüber hinaus die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
digitale Abgabe der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln sind.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Präsentation eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 48 des Jahres 2023 aufgefordert zur Präsentation ihres Angebotes in der KW 49 eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird daraufhin ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der AG behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren.
Der Aufraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, des Verkehrsministeriums sowie beteiligter Dritter Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 13.11.2023, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag beim Auftraggeber. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die Hinweise unter www.nvbw.de/vergabeverfahren.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Teilnahmeantrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 02.11.2023, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.5 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt des Teilnahmeantrages (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1: Angebotsschreiben
- Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) gemäß Anlage.
- Bestätigung der Bindefrist gemäß Anlage.
- Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
- Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
- Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW überträgt.
- Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
- Angaben zur Bietergemeinschaft vergleiche Teil A Kapitel 5.4
- Angaben zu Subunternehmern vergleiche Teil A Kapitel 5.5
Teil 2: Nachweis der Eignung
- Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert (beachte Anlage).
- Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2.
- Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
- Eventuelle Nachweise zur Eignungsleihe durch Subunternehmer
Teil 3: Leistung
Der Bieter wird gebeten, einen Teilnahmeantrag mit erstem Angebot abzugeben. Erläuterungen zum Angebot: Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern.
- Kalkulationsblatt (Anlage 2): Die Verwendung des beigefügten Kalkulationsblattes zur Darlegung des Angebots ist zwingend; inkl. Angaben zu Tagessätzen (alle Preise sind netto in Euro) anzugeben. Eine Ergänzung ist nicht möglich.
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über berufliche und fachliche Erfahrungen).
- Konzepte 1.) bis 4.) bzw. Angaben zu den Qualitätskriterien, wie unter Kapitel 3.4 aufgeführt.
- Bestätigung der Anforderungen aus den Kapiteln 2., 3., 4. und 5. im Teil B sowie mögliche Zusatzleistungen/Bezugnahmen, sofern diese nicht den Konzepten 1.) bis 4.) gefordert und entsprechend beschrieben wurden.
4.3 Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB61Q8
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985