Jahresabschlussprüfungen des KIT für die Geschäftsjahre 2023-26 Referenznummer der Bekanntmachung: 8310/325
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschlussprüfungen des KIT für die Geschäftsjahre 2023-26
Jahresabschlussprüfungen des KIT für das Geschäftsjahr 2023 (mit Optionen für 2024- 2026)
Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Die Prüfungen umfassen folgende Leistungen (Details siehe Vergabeunterlagen):
Jahresabschluss und Lagebericht werden in sinngemäßer Anwendung des HGB erstellt und sind durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu testieren.
Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) entsprechend der "Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG" (Anlage 2 zu den VV zu § 68 BHO). Die Berichterstattung folgt Prüfungsstandard IDW PS 720. Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Finanzmittelgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuweisungen zu prüfen.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen soll der Prüfer für ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung stehen.
Im Einzelnen zu prüfen sind:
- Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr),
- die Einhaltung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz,
- die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuweisungen in der Großforschungsaufgabe (GFA),
- die Überleitung des Jahresabschlusses zur Einnahmen-/Ausgabenrechnung für die GFA,
- die Abwicklung des Wirtschaftsplans,
- die Bezüge der Geschäftsführung und der Mitarbeiter mit Sonderverträgen in der GFA
Großforschungsaufgabe:
Jahresabschluss und Lagebericht wurden bisher im Rahmen des Sondervermögens in sinngemäßer Anwendung des HGB erstellt und durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert.
Aufgrund der Auflösung der Sondervermögen und der erforderlichen Segmentberichterstattung sind zukünftig im Einzelnen zu prüfen:
- die Bilanz und die GuV für die GFA für das Geschäftsjahr 2023 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr),
Universitätsaufgabe:
Jahresabschluss und Lagebericht wurden bisher im Rahmen des Sondervermögens in sinngemäßer Anwendung des HGB erstellt und durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert.
Aufgrund der Auflösung der Sondervermögen und der erforderlichen Segmentberichterstattung sind zukünftig im Einzelnen zu prüfen:
- die Bilanz und die GuV für die UA für das Geschäftsjahr 2023 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr),
Stammvermögen
Das Stammvermögen dient der Erfüllung der Universitätsaufgabe des KIT und wird gem. § 14 LHG außerhalb des Staatshaushaltsplans vom Präsidium des KIT verwaltet. Das Vermögen kann in zweckgebundene und allgemein verfügbare Mittel unterschieden werden.
Über die Prüfung ist ein Prüfungsbericht vorzulegen.
Im Einzelnen zu prüfen sind:
- der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr),
3 jährliche Verlängerungsoptionen für die Jahresabschlussprüfungen 2024 - 2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jahresabschlussprüfungen des KIT 2023
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911-91933024
Internet-Adresse: http://www.roedl.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0361A7
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB.
Nach § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-
traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen
und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses
Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungs-
bereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners,
eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber
dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland