Forstschlepper mit Rückekran und Seilwinde für den Stadtwald Tuttlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 23-47
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 1
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz
E-Mail:
Telefon: +49 7461-99347
Fax: +49 7461-995347
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Forstschlepper mit Rückekran und Seilwinde für den Stadtwald Tuttlingen
Anschaffung eines Forstschleppers mit Rückekran und Seilwinde für den Stadtwald Tuttlingen
Bauhof Möhringen, Brühlstraße 14/1, 78532 Tuttlingen-Möhringen
Anschaffung eines landwirtschaftlichen Schleppers mit Forstausrüstung, Anbauseilwinde und Rückekran mit mindestens 7 m Reichweite und dazu angepasster Hubkraft für den Einsatz im Forstbetrieb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstschlepper mit Rückekran und Seilwinde für den Stadtwald Tuttlingen
Ort: Engen-Neuhausen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78234
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6U61KL
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985