Rahmenvertrag Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel für 24 Monate Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV/23-178
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel für 24 Monate
Erstaufnahme und wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrotechnischen Geräte und Betriebsmittel nach DIN EN 50699 VDE 0702 (ehemals DIN VDE 0701/0702) DGUV-V3, sowie ortsfesten elektrotechnischen Anlagen (nur Ladesäulen) gemäß DIN VDE 0100-600/0105-100 DGUV-3, der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 in ihren neuesten Fassungen, als auch aller Maschinen gemäß DIN VDE 0113-1 in den Gebäuden des Kreises Unna, für 2 Jahre. Eine Verlängerungsoption besteht für zwei weitere Jahre. Mit Ausnahme der Medizinischen Geräte sind in den Büros alle Geräte, egal welche Eigentumsverhältnisse bestehen, zu prüfen.
Kreisverwaltung Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna Es handelt sich um insgesamt 53 Gebäude zuzüglich der Telearbeitsplätze der Mitarbeiter im gesamten Kreisgebiet Unna.
Eine Liste der entsprechenden Standorte ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Erstaufnahme und wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrotechnischen Geräte und Betriebsmittel nach DIN EN 50699 VDE 0702 (ehemals DIN VDE 0701/0702) DGUV-V3, sowie ortsfesten elektrotechnischen Anlagen (nur Ladesäulen) gemäß DIN VDE 0100-600/0105-100 DGUV-3, der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 in ihren neuesten Fassungen, als auch aller Maschinen gemäß DIN VDE 0113-1 in den Gebäuden des Kreises Unna, für 2 Jahre. Eine Verlängerungsoption besteht für zwei weitere Jahre. Mit Ausnahme der Medizinischen Geräte sind in den Büros alle Geräte, egal welche Eigentumsverhältnisse bestehen, zu prüfen.
Eine Verlängerungsoption besteht für zwei weitere Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe 521_EU")
- Eigenerklärungen zur Einhaltung der Russlandsanktionen der Europäischen Union (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen 523_EU")
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
- Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren im Rahmen einer Eigenerklärung
- Eigenerklärung, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt ab einer Auftragssumme von mindestens 250.000 Euro netto 5 % der Gesamtauftragssumme (brutto).
Für Mängelansprüche beträgt die Sicherheit 3 % der Abrechnungssumme (brutto).
Eine deutschsprachige verantwortliche Projektleitung ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DL29
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.