Innentüren - Stahlzargen, Schulzentrum Gerthe, Heinrichstr. 2 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2023_0187_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wittener Straße 47
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bochum – Zentrale Dienste
E-Mail:
Telefon: +49 234-910-4304
Fax: +49 234-910-4486
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innentüren - Stahlzargen, Schulzentrum Gerthe, Heinrichstr. 2
Neubau Schulzentrum Gerthe
Heinrichstraße 2
44805 Bochum
Innentüren - Stahlzargen
Schulzentrum Gerthe
Heinrichstr. 2
44805 Bochum
Innentüren - Stahlzargen ca. 200 Stück für die Neubaumaßnahme SZG Schulzentrum Gerthe Bochum
I. Einzelfrist für
Fertigstellung freigegebene Werk-/ Montageplanung / 12.11.2023
II. Einzelfrist für
Beginn Montage Innentüren - Stahlzargen ab Ebene -1 / 28.02.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage von Innentüren - Stahlzargen, Neubau Schulzentrum Gerthe, Heinrichstr. 2
Postanschrift: Hornstraße 28
Ort: Gladbeck
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45964
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 251411165
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).