OHG-B_034 Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 23-23-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 1
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 7 - Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz
E-Mail:
Telefon: +49 7461-99347
Fax: +49 7461-995347
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
OHG-B_034 Malerarbeiten
Auf dem Schulcampus Tuttlingen werden an den Gebäuden der beiden städtischen Gymnasien Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) und Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) bautechnische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Beide Gymnasien werden jeweils als 4-zügige gymnasiale Standorte saniert, umgestaltet und erweitert, sodass das ursprünglich 3-zügige OHG um einen Erweiterungsbau mit Fachklassen ergänzt wird, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Zudem werden die Freianlagen im betroffenen Baufeld i.V.m. mit einer Campusneugestaltung arrondiert.
Die Maßnahmen im Projekt beinhalten unter anderem eine umfassende Betonsanierung, eine Erdbebenertüchtigung, die Erneuerung der Haustechnik und der Fassaden sowie eine energetische Aufwertung auf KfW 55-Standard. Weiterhin wird ein neues Brandschutzkonzept aufgrund Clusterbildung integriert.
Der Umbau findet unter laufendem Betrieb in drei Bauabschnitten statt, sodass eine abschnittsweise Auslagerung der Klassen in Interimscontainern notwendig wird.
Otto-Hahn-Gymnasium, Mühlenweg 9, 78532 Tuttlingen
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
Malerarbeiten im Innenraum:
- Spachtelung Trockenbauwände von Q2 auf Q3, ca. 3400 m²
- Tapezierarbeiten, Malervlies, ca. 4800 m²
- Erstbeschichtung (NAB 1) GK-Wandflächen mit Malervlies, ca. 480 m²
- Erstbeschichtung (NAB 2) GK-Wandflächen, ca. 4600 m²
- Erstbeschichtung (NAB 3) GK-Wandflächen, ca. 370 m²
- Renovierungsbeschichtung (NAB 2), Best. Betonwände -stützen, ca. 400 m²
- Grundierung Sichtbetonwände und -stützen Bestand, ca. 1100 m²
- Zweimalige Lasur auf Sichtbetonwände und -stützen Bestand, ca. 1100 m²
- Erstbeschichtung (NAB 3) GK-Akustik-Unterdecke, gelocht, Innendispersion, ca. 4650 m²
- Abbeizen Beschichtung Stahlblechpaneel Geländer, bleihaltig, Fläche ca. 180m²
- Überholungsbeschichtung, Stahlblechpaneel - Treppengeländer, H ca. 0,60m, ca. 120 m,
Malerarbeiten Aussen:
- Erstbeschichtung, Flachstahl Treppengeländer Aussen, ca. 18 m
- Betoninstandsetzung Fassadenflächen Aussen, mit Musterflächen, Untergrundprüfung, Oberflächenvorbereitung,- instandsetzung, ca. 1800 m²
- Überholungsbeschichtung Aussen Acrylatdispersionsfarbe Bestandfassade und -stützen, ca. 1800 m²
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben, für das Fördermittel des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
OHG-B_034 Malerarbeiten
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6U61K0
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985