Ausbildung in Fahrschulen Klassen A und B Referenznummer der Bekanntmachung: 6002525813-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 173-541169)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]96804
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbildung in Fahrschulen Klassen A und B
6002525813-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
an die oben genannten Kontaktstellen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklaerung Nachhaltigkeit
- Nachweis des Besitzes einer wirksamen Fahrschulerlaubnis Klasse A und BE gemäß Fahrlehrergesetz
- Nachweis der Fahrlehrerlaubnis in der Fahrlehrerlaubnisklasse A und BE gemäß § 1 Fahrlehrergesetz von mindestens 4 Fahrlehrerinnen bzw. Fahrlehrern
- Nachweis über das Vorliegen von mindestens 3 Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeugen sowie schnell verfügbare Ersatzfahrzeuge
- Nachweis, dass die eingesetzten Lehrmittel § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz entsprechen
- Formlose Zusicherung, dass bei Vertragsbeginn mindestens 12 Theorietrainier auch nach Dienstschluss durch den Bieter bereitgestellt werden können
- Vorlage einer Bestätigung von der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde gem. Anlage 2 zu § 3 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, dass in dem Unterrichtsraum bzw. den Unterrichtsräumen mindestens 6 Fahrschüler gleichzeitig unterrichtet werden dürfen
- Formlose Zusicherung, dass der aufgezeigte Bedarf, inklusive steigender Bedarfsschwankungen von bis zu 30 % an dem jeweiligen Standort durch den Bieter übernommen und damit den steigenden personellen (Fahrlehrer), materiellen (Ausbildungs- Prüfungsfahrzeuge und Ausbildungsmittel) und infrastrukturellen (U-Raum) Forderungen Rechnung getragen wird
- Nachweis, dass sich der Leistungsort der theoretischen Ausbildung im Einzugsbereich des jeweiligen Kraftfahrausbildungszentrums gemäß Anlage 4.2 der Leistungsbeschreibung befindet (d.h. nicht mehr als 25 Minuten Fahrzeit zur Ausbildungseinrichtung des Bieters)
- Zusicherung der Einhaltung der Vorgaben bzgl. der Anzahl der Mindestausbildungsstunden
- Eigenerklärung, dass die eingesetzten Fahrlehrer/innen die Muttersprachlichkeit Deutsch oder Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen besitzen