Kindergarten Ezach - Planung Elektro
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Belforter Platz 1
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Dressel GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-14
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kindergarten Ezach - Planung Elektro
Die Stadt Leonberg beabsichtigt auf dem Gelände des Schopfloch- und Ezach-Kindergartens im Gebiet Ezach einen Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für 150 Kinder und Küche mit angrenzender Mensa mit 200 Sitzplätzen zu errichten.
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Fläche Kindertageseinrichtung: ca. 2.350 m² NRF
Fläche Mensa: ca. 210 m² NRF"
Voraussichtliche Kosten: ca. 12 Mio. € brutto (KG 300-700)
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Voraussichtliche Termine:
Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden.
Leonberg
Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI,
Anlagengruppen 4+5,
Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistung (Überwachung der Mängelbeseitigung in LP9)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4+5
Postanschrift: Stuttgarter Straße 150
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.