DLR Hydrogenium Nord Lampoldshausen- Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Freianlagen und Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Langen Grund
Ort: Hardthausen-Lampoldshausen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DLR Standort Lampoldshausen - Bauabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 6298-28612
Fax: +49 6298-28364
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
DLR Hydrogenium Nord Lampoldshausen- Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Freianlagen und Tragwerksplanung
Planung der Infrastruktur für eine Versuchsanlage, Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI § 43 Gruppen 2, 6 und 7 in Anlage 12, LPH 2-3 und 5-9 und örtliche Bauüberwachung, Objektplanung Verkehrsanlagen HOAI § 47, LPH 2-3 und 5-9 samt vermessungstechnischer Leistungen und örtlicher Bauüberwachung, Objektplanung Freianlagen (insbes. Umwehrung) HOAI § 39, LPH 2-9, Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke HOAI § 51, LPH 2-6 sowie Besondere Leistungen
Hardthausen-Lampoldshausen
Im Langen Grund
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beabsichtigt, am Standort Lampoldshausen (Lkr. Heilbronn), die Infrastruktur für Versuche mit Wasserstoff zu erweitern und diese zum Teil von der bestehenden Anlage (u.a. Elektrolyseur) aus zu versorgen. Hierzu muss eine bisher nicht erschlossene Geländefläche neu erschlossen werden. Drittfirmen werden dann auf diesem Gelände Aggregate und Einrichtungen für ihre Entwicklungsvorhaben und Versuche aufbauen. Die Umzäunung des Standortes muss dazu um die Geländefläche erweitert werden. Sechs Testplatzpanels zur Übergabe an die Drittnutzer sind Gegenstand des Projektes.
Hierbei im Zuge des hier ausgeschriebenen zu erbringen sind die Planungsleistungen für
- die Straßenerschließung ca. 3.000m²
- die Erschließung mit Schmutzwasserleitungen und Schächten ca. 150m
- die Erschließung mit Regenwasserleitungen ca. 120m
- die Erweiterung der Zaunanlage ca. 330m
- Tragwerksplanung für ein eingeschossiges Leitwartengebäude max. 100m² sofern nicht in Raumzellencontainerbauweise
- Ingenieurbauwerke zu Unterquerung der Straßen sowie Leitungstrassenfundamente und Trassentragwerke (Objekt- und Tragwerksplanung)
- Planungsbegleitende vermessungstechnischer Leistungen
Die zuplanenden Trassentragwerke (aus Stahl) für Leitungen Dritter werden in der Regel oberirdisch von Übergabepunkten zum Schnittstellenpanel und Versorgungspanel und dann den Übergabepanels im neuen „Hydrogenium Nord“ geführt werden.
Nicht Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrages, aber als Teil des Projektes von Dritten (mehrere Ingenieurbüros sowie Lieferanten) zu planen sind die Brauchwasser- und Reinwasserversorgung mit Begleitheizung, das Leitwartengebäude (Objektplanung Gebäude), ein Pufferspeicher für flüssigen und gasförmigen Wasserstoff sowie Leitungen der Klasse LH2 (Kryotechnik) für die Wasserstoffversorgung, Leitungen der Klasse GH2 (gasförmig) sowie Tankanlagen, Leitungen für die Versorgung mit Stickstoff, eine Prozessleittechnik (SPS), die Hochspannungs-Versorungsleitung samt Trafo, die Haustechnischen Anlagen für das Leitwartengebäude und der Abbruch eines Gebäudes.
Die Geländefläche misst ca. 7000 m² und befindet sich in leichter Hanglage. Die Fläche ist derzeit noch bewaldet, jedoch liegen alle naturschutzfachlichen Stellungnahmen und Genehmigungen vor, die Waldumwandlung ist bereits genehmigt. Die Zufahrt im Betrieb soll ausschließlich vom Gelände des DLR aus erfolgen.
Eine Vorstudie liegt vor, die LPH 1 muss nicht geleistet werden. Eine mögliche, in der Vorstudie vorgesehene Erweiterungsfläche ist nicht Gegenstand des Auftrages. Das Baugrundgutachten wird von Dritten erstellt werden.
Das Vorhaben unterliegt der Baugenehmigung gem. Landesbauordnung Baden-Württemberg. Ein ggf. erforderlicher BIMSCH-Antrag ist nicht Gegenstand der Leistung.
Das Projekt wird mit einer gedeckelten EFRE-Förderung (EU-Mittel) gefördert, Förderbedingung ist die rechtzeitige Fertigstellung.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Beauftragungsstufe 1a: Leistungsphasen 2 und 3 gemäß HOAI
Beauftragungsstufe 1b: Leistungsphase 4 gemäß HOAI soweit erforderlich
Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß HOAI,
Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 6+7 gemäß HOAI,
Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß HOAI,
Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß HOAI;
EFRE-Förderung: RegioInn_2458148
In der Laufzeit des Vertrages gem. II.2.7 ist auch die Gewährleistungsphase der ausführenden Firmen soweit beauftragt enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
- Berufsträger die durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung für Standsicherheitsnachweise verfügen. Zudem ist folgende Befähigung nachzuweisen: Natürlichen Personen, die nach geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen.
- Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 u. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
3. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, §21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
5. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
6. ggf. Erklärung (im Erklärungsvordruck) des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind un der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachtbeteiligungen einzelner
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
7. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
8. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG,
9. Erklärung in der "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022".
- Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 46 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein und muss dem Angebot beiliegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bietergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft
eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglieder Bietergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bietergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bietergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
A - Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
B - Referenzen, Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten mit Angaben zu: Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Subunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht
vom Bewerber erbracht wurden.
- Erfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen, Mindestanforderung: Anwendungsbereich a) gem. Anlage 13 zur HOAI, mit Baubeginn nach 01.01.2017, baulich fertiggestellt. Zu erfüllen sind folgende Kriterien, mehrere Referenzen können hinzugezogen werden:
- - LPH 2-3 und 5-8 geleistet
- - Detailnachweise im Referenzprojekt zu den Schleppkurven für Sattelzüge
- - Herstellkosten brutto
- - Örtliche Bauüberwachung geleistet
- Erfahrung in der Planung von Ingenieurbauwerken Gruppe 2 gem. Anlage 12 zur HOAI, mit Baubeginn nach 01.01.2017, baulich fertiggestellt. Zu erfüllen sind folgende Kriterien, mehrere Referenzen können hinzugezogen werden:
- - LPH 2-3 und 5-8 geleistet
- - Örtliche Bauüberwachung geleistet
Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, erfüllt es die Anforderungen, wenn der überwiegende Leistungsanteil beim Bieter lag. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Angebotsunterlagen angegeben werden.
Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestbedingungen erfüllen.
siehe III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
- der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs-
oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekanntgemacht.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894880
Fax: +49 2289499163
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs.1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland