Abfuhr Kleinkläranlagen und abflosslose Gruben

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kamp-Lintfort
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2842/912-401
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kamp-lintfort.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E61315918
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E61315918
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abfuhr Kleinkläranlagen und abflosslose Gruben

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90460000 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abfuhr von Rückständen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben

Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort in der derzeit gültigen Fassung zu beachten. Sämtliche Leerungsdaten und Aktualisierungen der zur Verfügung gestellten Datenbestände sind in den vom Auftragnehmer zu erstellenden Abfuhrplan zu übernehmen. Der Stadt Kamp-Lintfort sind diese Daten mit der Vorlage der Rechnung monatlich in Form einer Excel Tabelle in Papierform oder digital zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung zu stellen.

Bestand der derzeitig im Stadtgebiet zu leerenden Anlagen:

I. 361 Kleinkläranlagen

II. 87 abflusslose Gruben

Leerungsmengen 2020-2022 zu I. ca. 800,00 m³ pro Jahr

Leerungsmengen 2020-2022 zu II. ca. 3.000,00 m³ pro Jahr

Die Stadt Kamp-Lintfort stellt dem Abfuhrunternehmer zu Beginn des Jahres eine Bestandsliste der zu leerenden und zu kontrollierenden Anlagen zur Verfügung (festgelegte Leerungs- und Kontrollrhythmen). Die Leerungen als auch die Kontrollen der Anlagen hat in Abstimmung mit den Betreibern bzw. Eigentümern der Anlagen zu erfolgen. Nach erfolgter Auftragsvergabe erfolgt ein Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragspartnern.

Die vorgenannten Leerungsmengen sind Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Bei Verringerung oder Vergrößerung der im Leistungsverzeichnis angesetzten Kubikmeter pro Jahr besteht kein Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Es sind Abweichungen aufgrund der satzungsgemäßen Leerungs- und Kontrollrhythmen für die unterschiedlichen Anlagen zu erwarten. Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:

Kamp-Lintfort, Stadtgebiet

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren ab dem 01.01.2024 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

: Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) regelt die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche als Entsorgungsfachbetrieb Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, oder mit Abfällen handeln und makeln. Die festgelegten Anforderungen betreffend die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal führen mit Erfüllung zu einem hohen Qualitätsniveau.

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. EG Nr. L 194 S. 47) in der durch die Änderungsrichtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (ABl. EG Nr. L 78 S. 32) geänderten Fassung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/11/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund

der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-

gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-

botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-

gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-

schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-

tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber

zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15

Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-

len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-

len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-

beschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-

ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag

ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-

machung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes

gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-

keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem

er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§

134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung

einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-

schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-

grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-

keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-

fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen

nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber

über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

später als sechs Monate nach Vertragsschluss

geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-

schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30

Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-

machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2023

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