Bekleidungsautomat für das VER-Gebäude

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 241/8080975
Fax: +49 241/8082504
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekleidungsautomat für das VER-Gebäude

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42700000 Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Am Standort VER-Gebäude (200.00-3 .07.17.) des Universitätsklinikums Aachen AöR besteht Erneuerungsbedarf der Kittelanlage mit hängender Wäsche.

Benötigt werden 2 voneinander unabhängige Anlagen mit mindestens jeweils einer Ausgabe. Damit verbunden sind 2 Steuerungen und zudem eine automatische Rücknahmestation.

Insgesamt muss die Kapazität bei maximaler Raumausnutzung mindestens 2.500 Kleidungsstücke betragen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Textilversorgung inklusive der Versorgung mit Berufskleidung erfolgt vollständig in Eigenregie des Auftraggebers. Die Uniklinik Aachen betreibt dazu u.a. eine eigene Wäscherei.

Die Versorgung der Mitarbeitenden mit Berufskleidung wird nahezu vollständig über automatische Ausgabesysteme des Fabrikats "Chip-Tex-Liner" der Fa. LCT geleistet.

Die Mitarbeitenden können sich grundsätzlich an allen Ausgabestellen mit vorgegebener Kleidung versorgen und jede der Rücknahmestationen nutzen.

Alle Komponenten des Systems sind mit einem zentralen Server mit herstellerspezifischer Software der Fa. LCT verbunden, der die Daten zu Mitarbeitenden und Kleidungsstücken verwaltet und die Daten für die Steuerung der Ausgaben bereitstellt.

Die dauernde Verfügbarkeit der Systeme ist wesentlich für den reibungslosen Krankenhausbetrieb.

Am Standort VER Gebäude (200.00-3 .07.17.) besteht Erneuerungsbedarf der Kittelanlage mit hängender Wäsche.

Benötigt werden 2 voneinander unabhängige Anlagen mit mindestens jeweils einer Ausgabe. Damit verbunden sind 2 Steuerungen und zu dem eine automatische Rücknahmestation.

Insgesamt muss die Kapazität bei maximaler Raumausnutzung mindestens 2.500 Kleidungsstücke betragen. Beide Anlagen sollten näherungsweise über gleiche Kapazitäten verfügen.

Im Haus befinden sich an zwei weiteren Standorten Bekleidungsausgabebsysteme. Somit handelt es sich bei der hier anzubietenden Anlage um eine Erweiterung des bestehenden Systems. Die Anlage muss mit diesem bestehenden System kommunizieren. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.

- Die Sortieranlage in der Wäscherei hat einen eigenen Rechner, sie erhält die Daten vom Arbeitsplatzrechner in der Wäscherei.

Kompatibilität

Die Software muss in der Lage sein, Daten mit dem bestehenden Ausgabesystem Chip-Tex-Liner der Fa. LCT auszutauschen, damit sämtliche Ausgabesysteme weiterhin von einer zentralen Datenbank aus betrieben werden können.

Die Mitarbeitenden im Magazin und der Wäscherei müssen von ihren vorhandenen Rechnern Zugriff auf alle Anlagen, Rückgaben und Ausgabemonitore haben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Textilversorgung inklusive der Versorgung mit Berufskleidung erfolgt vollständig in Eigenregie des Auftraggebers. Die Uniklinik Aachen betreibt dazu u.a. eine eigene Wäscherei.

Die Versorgung der Mitarbeitenden mit Berufskleidung wird nahezu vollständig über automatische Ausgabesysteme des Fabrikats "Chip-Tex-Liner" der Fa. LCT geleistet.

Die Mitarbeitenden können sich grundsätzlich an allen Ausgabestellen mit vorgegebener Kleidung versorgen und jede der Rücknahmestationen nutzen.

Alle Komponenten des Systems sind mit einem zentralen Server mit herstellerspezifischer Software der Fa. LCT verbunden, der die Daten zu Mitarbeitenden und Kleidungsstücken verwaltet und die Daten für die Steuerung der Ausgaben bereitstellt.

Die dauernde Verfügbarkeit der Systeme ist wesentlich für den reibungslosen Krankenhausbetrieb.

Am Standort VER Gebäude (200.00-3 .07.17.) besteht Erneuerungsbedarf der Kittelanlage mit hängender Wäsche.

Benötigt werden 2 voneinander unabhängige Anlagen mit mindestens jeweils einer Ausgabe. Damit verbunden sind 2 Steuerungen und zu dem eine automatische Rücknahmestation.

Insgesamt muss die Kapazität bei maximaler Raumausnutzung mindestens 2.500 Kleidungsstücke betragen. Beide Anlagen sollten näherungsweise über gleiche Kapazitäten verfügen.

Im Haus befinden sich an zwei weiteren Standorten Bekleidungsausgabebsysteme. Somit handelt es sich bei der hier anzubietenden Anlage um eine Erweiterung des bestehenden Systems. Die Anlage muss mit diesem bestehenden System kommunizieren. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.

- Die Sortieranlage in der Wäscherei hat einen eigenen Rechner, sie erhält die Daten vom Arbeitsplatzrechner in der Wäscherei.

Kompatibilität

Die Software muss in der Lage sein, Daten mit dem bestehenden Ausgabesystem Chip-Tex-Liner der Fa. LCT auszutauschen, damit sämtliche Ausgabesysteme weiterhin von einer zentralen Datenbank aus betrieben werden können.

Die Mitarbeitenden im Magazin und der Wäscherei müssen von ihren vorhandenen Rechnern Zugriff auf alle Anlagen, Rückgaben und Ausgabemonitore haben.

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Aus Sicht des Universitätsklinikums kann der Bedarf aktuell nur durch einen Marktteilnehmer gedeckt werden. Zur Verifizierung dieser Annahme wurde am 22.06.2023 eine Markterkundung durchgeführt, welche im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde (2023/S 121-383372). Einzig das Unternehmen Dunnewolt & Rahe GmbH hat sich aufgrund der Markterkundung beworben, sodass unsere Annahme bestätigt wurde und daraufhin ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurde.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 121-383372
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023-0333-AJ
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Dunnewolt + Rahe GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dunnewolt + Rahe GmbH
Postanschrift: Ludwig-Roselius-Allee 120
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28329
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1CMJWAW0

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2023

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Hagen
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Hamminkeln
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Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
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Hürtgenwald
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Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
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