Projekt Neubau Höhlenerlebniszentrum (HEZ) in der Gemeinde Engelskirchen: Ausstellungsgestaltung und Medienplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Engels-Platz 4
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.engelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Neubau Höhlenerlebniszentrum (HEZ) in der Gemeinde Engelskirchen: Ausstellungsgestaltung und Medienplanung
Die Auftraggeberin schreibt für den Neubau und Betrieb des Höhlenerlebniszentrums (HEZ) in der Gemeinde Engelskirchen vorliegend die Planungsleistungen für „Ausstellungsgestaltung“ und „Medienplanung“ europaweit aus.
Dabei werden für die „Ausstellungsgestaltung“ und die „Medienplanung“ einzelne Fachlose gebildet:
• LOS 1: Ausstellungsgestaltung
• LOS 2: Medienplanung
Ausstellungsgestaltung
Engelskirchen
1.1 Vorhaben, Anlass und Ziel
Die entdeckte „Windloch“-Höhle im Mühlenberg bei Engelskirchen war die Jahrhundertentdeckung im Jahr 2019. Nach bisherigen Vermessungen gehört das „Windloch“ mit rund 8.500 Metern Länge zu den zehn größten Höhlen in Deutschland. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist das Windloch die längste Höhle.
Das Höhlensystem ist bisher vollständig erhalten und vom Menschen unberührt. Das „Windloch“ stellt daher für Wissenschaft und Forschung einen Wert von nationaler, wenn nicht internationaler Bedeutung dar. Aus diesem Grund wird die Höhle ausschließlich für Forschungszwecke genutzt und für die Öffentlichkeit unzugänglich bleiben.
Damit die Einzigartigkeit des „Windlochs“ der Öffentlichkeit dennoch nicht vorenthalten bleibt, plant die Gemeinde Engelskirchen mit dem Oberbergischen Kreis, dem Tourismusverband „Das Bergische“ und dem Verein Kluterthöhle die Einrichtung und den Betrieb eines Höhlen Erlebniszentrums („HEZ“) an der neuen Riesenhöhle in Engelskirchen.
Das geplante HEZ in Engelskirchen soll mehrere Funktionen unter einem Dach vereinen. Im Mittelpunkt steht die Höhlenerlebniswelt, durch welche die sensationelle Entdeckung der Windlochhöhle durch unterschiedliche digitale Angebote multimedial und virtuell erlebbar machen. So sollen die realen Bilder des Höhlensystems und seiner Besonderheiten multimedial vermittelt werden. Die virtuelle Begehung der Höhle als atmosphärische Erfahrung erfolgt mit Virtual Reality Technologie. Spielerisch kann damit die Höhle erkundet und untersucht werden. Die Individuelle Erforschung von Themenbereichen wie Höhlenentstehung, Leben in der Höhle oder Forschung und Wissenschaft wird in einer interaktiven Ausstellung ergänzt, unterstützt durch Augmented Reality Angebote.
Neben der Höhlenerlebniswelt soll das HEZ auch als Höhleninformationszentrum dienen: Über die Vielfalt der Höhlen und Karsterscheinungen in NRW können sich die Besuchenden hier informieren sowie erste Eindrücke und Informationsmaterial erhalten. Eine weitere Aufgabe übernimmt das HEZ als touristischer Informationsstandort für „Das Bergische“.
Baulich soll das HEZ nach den neuesten Standards geplant und als CO²-reduziertes, optimalerweise CO²-neutrales Gebäude, realisiert werden. Darüber hinaus wird eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) angestrebt.
Weitere Informationen können der Anlage 08 „Engelskirchen_HEZ_Konzept_Erlebniszentrum_19-04-22“ entnommen werden.
Ein erster Entwurf für das HEZ (Grundrisse, Raumprogramm, Kostenschätzung, Lageplan, Visualisierung und Flächen) ist als Anlagenkonvolut 09 beigefügt. ACHTUNG: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist allein der Bereich des Erlebniszentrums auf der östlichen Seite des Baches. Nur dieser Teil ist vom Fördermittelantrag umfasst.
1.2 Leistungsumfang
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen entsprechen jeweils den Kernleistungen der Leistungsphasen 1 - 7 der „Ausstellungsgestaltung“ und der „Medienplanung“ (in Anlehnung an die Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung - Fassung 2 – 2022 - HOAS). Des Weiteren werden nach dem bisherigen Verfahrensstand die folgenden Besonderen Leistungen als optionale Leistungen ausgeschrieben:
• Filmaufnahmen in der Höhle (Los 2)
Der Abruf erfolgt jeweils stufenweise, wobei vorgesehen ist, zunächst die Kernleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (1. Beauftragungsstufe) in allen Fachlosen mit dem Zuschlag abzurufen. Der Abruf weiterer Beauftragungsstufen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die beantragten Fördermittel für die weiteren Projektstufen bewilligt werden. Die Vergabestelle geht momentan von einem Bewilligungszeitraum von ca. 3 Monaten aus. Um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn und somit den Verlust der Fördermittel zu vermeiden, ist es daher unerlässlich, dass mit der Bearbeitung weiterer Beauftragungsstufen nicht vor deren schriftlichen Abruf begonnen wird. Werden einzelne Beauftragungsstufen und/oder Leistungsphasen – ganz oder teilweise – nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den späteren Auftragnehmer.
Geplant sind bislang die weiteren Vertragsstufen je Los für die Leistungsphasen 4 bis 5 (2. Beauftragungsstufe) und die Leistungsphasen 6 bis 7 (3. Beauftragungsstufe). Die weiteren Einzelheiten zur stufenweisen Beauftragung und zum Leistungssoll werden im Rahmen des sich an den Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens thematisiert und endgültig festgelegt.
1.3 Leistungszeit
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 43 Monaten (Abschluss Leistungsphase 7) je Los erstrecken. Die Bieter in dem hiesigen Verfahren müssen direkt nach Zuschlagserteilung am 13.02.2024 mit der Leistungserbringung je Los beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Als notwendige Voraussetzung für die am 30.09.2024 geplante Förderantragsstellung muss die Leistungsphase 3 der Objektplanung und aller Fachplanungen (inkl. „Ausstellungsgestaltung“ und „Medienplanung“ bis LPH 3 einschließlich) zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein und an den Auftraggeber übergeben werden.
Die Leistungen der ersten Beauftragungsstufe der hier ausgeschriebenen Lose „Ausstellungsgestaltung“ und „Medienplanung“ (Leistungsphase 1 bis 3 = 1. Beauftragungsstufe) sind dabei innerhalb von voraussichtlich ca. 33 Wochen in dem Zeitraum vom 13.02.2024 bis spätestens 30.09.2024 zu erbringen. Die vorgenannten Leistungen (LPH 1 bis 3) sind in Abstimmung mit dem Objektplaner und den anderen Fachplanern so fertigzustellen, dass eine Übergabe der Leistungsphase 3 der Objektplanung und aller Fachplanungen (inkl. „Ausstellungsgestaltung“ und „Medienplanung“ bis LPH 3 einschließlich) spätestens zum 30.09.2024 an den Auftraggeber gewährleistet wird. Die Abstimmung mit und Integration der Fachplanungsleistungen (inkl. „Ausstellungsgestaltung“ und „Medienplanung“ bis LPH 3 einschließlich) in die Objektplanung hat somit bis spätestens zum 30.09.2024 zu erfolgen und ist dann an den Auftraggeber zur Vorbereitung der Ratsentscheidung über die Realisierung des HEZ zu übergeben. Danach soll der entsprechende Förderantrag gestellt werden. Die Vergabestelle geht momentan von einem Bewilligungszeitraum von ca. drei Monaten aus. Falls die beantragten Fördermittel gewährt werden, wird ggf. die zweite Beauftragungsstufe abgerufen.
Die Honorarzone und der Honorarsatz ist in Anlehnung an die HOAS im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind für Los 1 53 Punkte und für Los 2 53 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgender
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
ALLE LOSE:
1. Berufserfahrung der Projektleitung:
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
über 10 Jahre = 15 Punkte,
9, 10 Jahre = 12 Punkte,
7, 8 Jahre = 9 Punkte,
5, 6 Jahre = 6 Punkte,
3, 4 Jahre = 3 Punkt,
unter 3 Jahre = 1 Punkt,
2. Technische Leistungsfähigkeit des Büros (Mitarbeiter = Geschäftsführung/Inhaber und fest angestellte Mitarbeiter, welche die Qualifikation zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung besitzen)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
mindestens 6 Mitarbeiter = 10 Punkte,
mindestens 5 Mitarbeiter = 8 Punkte,
mindestens 4 Mitarbeiter = 6 Punkte,
mindestens 3 Mitarbeiter = 4 Punkte,
mindestens 2 Mitarbeiter = 2 Punkte,
LOS 1:
1. Themenschwerpunkte Natur oder Umwelt oder Science:
4 oder mehr Referenzobjekte = 20 Punkte,
3 Referenzobjekte = 15 Punkte,
2 Referenzobjekte = 10 Punkte,
1 Referenzobjekt = 5 Punkte,
2. Themenschwerpunkt Tourismus:
4 oder mehr Referenzobjekte = 8 Punkte
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte,
LOS 2:
1. Themenschwerpunkt immersive Multimedia-Räume:
4 oder mehr Referenzobjekte = 20 Punkte,
3 Referenzobjekte = 15 Punkte,
2 Referenzobjekte = 10 Punkte,
1 Referenzobjekt = 5 Punkte,
2. Themenschwerpunkte Natur oder Wissenschaft:
4 oder mehr Referenzobjekte = 8 Punkte,
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte,
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.1) gewertet.
Werden die in Ziffer 3.2.1 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
3.3.3
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
3.4
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Medienplanung
Engelskirchen
1.1 Vorhaben, Anlass und Ziel
Die entdeckte „Windloch“-Höhle im Mühlenberg bei Engelskirchen war die Jahrhundertentdeckung im Jahr 2019. Nach bisherigen Vermessungen gehört das „Windloch“ mit rund 8.500 Metern Länge zu den zehn größten Höhlen in Deutschland. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist das Windloch die längste Höhle.
Das Höhlensystem ist bisher vollständig erhalten und vom Menschen unberührt. Das „Windloch“ stellt daher für Wissenschaft und Forschung einen Wert von nationaler, wenn nicht internationaler Bedeutung dar. Aus diesem Grund wird die Höhle ausschließlich für Forschungszwecke genutzt und für die Öffentlichkeit unzugänglich bleiben.
Damit die Einzigartigkeit des „Windlochs“ der Öffentlichkeit dennoch nicht vorenthalten bleibt, plant die Gemeinde Engelskirchen mit dem Oberbergischen Kreis, dem Tourismusverband „Das Bergische“ und dem Verein Kluterthöhle die Einrichtung und den Betrieb eines Höhlen Erlebniszentrums („HEZ“) an der neuen Riesenhöhle in Engelskirchen.
Das geplante HEZ in Engelskirchen soll mehrere Funktionen unter einem Dach vereinen. Im Mittelpunkt steht die Höhlenerlebniswelt, durch welche die sensationelle Entdeckung der Windlochhöhle durch unterschiedliche digitale Angebote multimedial und virtuell erlebbar machen. So sollen die realen Bilder des Höhlensystems und seiner Besonderheiten multimedial vermittelt werden. Die virtuelle Begehung der Höhle als atmosphärische Erfahrung erfolgt mit Virtual Reality Technologie. Spielerisch kann damit die Höhle erkundet und untersucht werden. Die Individuelle Erforschung von Themenbereichen wie Höhlenentstehung, Leben in der Höhle oder Forschung und Wissenschaft wird in einer interaktiven Ausstellung ergänzt, unterstützt durch Augmented Reality Angebote.
Neben der Höhlenerlebniswelt soll das HEZ auch als Höhleninformationszentrum dienen: Über die Vielfalt der Höhlen und Karsterscheinungen in NRW können sich die Besuchenden hier informieren sowie erste Eindrücke und Informationsmaterial erhalten. Eine weitere Aufgabe übernimmt das HEZ als touristischer Informationsstandort für „Das Bergische“.
Baulich soll das HEZ nach den neuesten Standards geplant und als CO²-reduziertes, optimalerweise CO²-neutrales Gebäude, realisiert werden. Darüber hinaus wird eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) angestrebt.
Weitere Informationen können der Anlage 08 „Engelskirchen_HEZ_Konzept_Erlebniszentrum_19-04-22“ entnommen werden.
Ein erster Entwurf für das HEZ (Grundrisse, Raumprogramm, Kostenschätzung, Lageplan, Visualisierung und Flächen) ist als Anlagenkonvolut 09 beigefügt. ACHTUNG: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist allein der Bereich des Erlebniszentrums auf der östlichen Seite des Baches. Nur dieser Teil ist vom Fördermittelantrag umfasst.
1.2 Leistungsumfang
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen entsprechen jeweils den Kernleistungen der Leistungsphasen 1 - 7 der „Ausstellungsgestaltung“ und der „Medienplanung“ (in Anlehnung an die Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung - Fassung 2 – 2022 - HOAS). Des Weiteren werden nach dem bisherigen Verfahrensstand die folgenden Besonderen Leistungen als optionale Leistungen ausgeschrieben:
• Filmaufnahmen in der Höhle (Los 2)
Der Abruf erfolgt jeweils stufenweise, wobei vorgesehen ist, zunächst die Kernleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (1. Beauftragungsstufe) in allen Fachlosen mit dem Zuschlag abzurufen. Der Abruf weiterer Beauftragungsstufen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die beantragten Fördermittel für die weiteren Projektstufen bewilligt werden. Die Vergabestelle geht momentan von einem Bewilligungszeitraum von ca. 3 Monaten aus. Um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn und somit den Verlust der Fördermittel zu vermeiden, ist es daher unerlässlich, dass mit der Bearbeitung weiterer Beauftragungsstufen nicht vor deren schriftlichen Abruf begonnen wird. Werden einzelne Beauftragungsstufen und/oder Leistungsphasen – ganz oder teilweise – nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den späteren Auftragnehmer.
Geplant sind bislang die weiteren Vertragsstufen je Los für die Leistungsphasen 4 bis 5 (2. Beauftragungsstufe) und die Leistungsphasen 6 bis 7 (3. Beauftragungsstufe). Die weiteren Einzelheiten zur stufenweisen Beauftragung und zum Leistungssoll werden im Rahmen des sich an den Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens thematisiert und endgültig festgelegt.
1.3 Leistungszeit
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 43 Monaten (Abschluss Leistungsphase 7) je Los erstrecken. Die Bieter in dem hiesigen Verfahren müssen direkt nach Zuschlagserteilung am 13.02.2024 mit der Leistungserbringung je Los beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Als notwendige Voraussetzung für die am 30.09.2024 geplante Förderantragsstellung muss die Leistungsphase 3 der Objektplanung und aller Fachplanungen (inkl. „Ausstellungsgestaltung“ und „Medienplanung“ bis LPH 3 einschließlich) zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein und an den Auftraggeber übergeben werden.
Die Leistungen der ersten Beauftragungsstufe der hier ausgeschriebenen Lose „Ausstellungsgestaltung“ und „Medienplanung“ (Leistungsphase 1 bis 3 = 1. Beauftragungsstufe) sind dabei innerhalb von voraussichtlich ca. 33 Wochen in dem Zeitraum vom 13.02.2024 bis spätestens 30.09.2024 zu erbringen. Die vorgenannten Leistungen (LPH 1 bis 3) sind in Abstimmung mit dem Objektplaner und den anderen Fachplanern so fertigzustellen, dass eine Übergabe der Leistungsphase 3 der Objektplanung und aller Fachplanungen (inkl. „Ausstellungsgestaltung“ und „Medienplanung“ bis LPH 3 einschließlich) spätestens zum 30.09.2024 an den Auftraggeber gewährleistet wird. Die Abstimmung mit und Integration der Fachplanungsleistungen (inkl. „Ausstellungsgestaltung“ und „Medienplanung“ bis LPH 3 einschließlich) in die Objektplanung hat somit bis spätestens zum 30.09.2024 zu erfolgen und ist dann an den Auftraggeber zur Vorbereitung der Ratsentscheidung über die Realisierung des HEZ zu übergeben. Danach soll der entsprechende Förderantrag gestellt werden. Die Vergabestelle geht momentan von einem Bewilligungszeitraum von ca. drei Monaten aus. Falls die beantragten Fördermittel gewährt werden, wird ggf. die zweite Beauftragungsstufe abgerufen.
Die Honorarzone und der Honorarsatz ist in Anlehnung an die HOAS im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind für Los 1 53 Punkte und für Los 2 53 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgender
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
ALLE LOSE:
1. Berufserfahrung der Projektleitung:
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
über 10 Jahre = 15 Punkte,
9, 10 Jahre = 12 Punkte,
7, 8 Jahre = 9 Punkte,
5, 6 Jahre = 6 Punkte,
3, 4 Jahre = 3 Punkt,
unter 3 Jahre = 1 Punkt,
2. Technische Leistungsfähigkeit des Büros (Mitarbeiter = Geschäftsführung/Inhaber und fest angestellte Mitarbeiter, welche die Qualifikation zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung besitzen)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
mindestens 6 Mitarbeiter = 10 Punkte,
mindestens 5 Mitarbeiter = 8 Punkte,
mindestens 4 Mitarbeiter = 6 Punkte,
mindestens 3 Mitarbeiter = 4 Punkte,
mindestens 2 Mitarbeiter = 2 Punkte,
LOS 1:
1. Themenschwerpunkte Natur oder Umwelt oder Science:
4 oder mehr Referenzobjekte = 20 Punkte,
3 Referenzobjekte = 15 Punkte,
2 Referenzobjekte = 10 Punkte,
1 Referenzobjekt = 5 Punkte,
2. Themenschwerpunkt Tourismus:
4 oder mehr Referenzobjekte = 8 Punkte
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte,
LOS 2:
1. Themenschwerpunkt immersive Multimedia-Räume:
4 oder mehr Referenzobjekte = 20 Punkte,
3 Referenzobjekte = 15 Punkte,
2 Referenzobjekte = 10 Punkte,
1 Referenzobjekt = 5 Punkte,
2. Themenschwerpunkte Natur oder Wissenschaft:
4 oder mehr Referenzobjekte = 8 Punkte,
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte,
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.1) gewertet.
Werden die in Ziffer 3.2.1 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
3.3.3
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
3.4
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
ALLE LOSE:
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
LOS 1:
• Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 200.000,00 € in dem entsprechenden Bereich „Ausstellungsgestaltung“,
LOS 2:
• Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 200.000,00 € in dem entsprechenden Bereich „Medienplanung“,
ALLE LOSE:
• Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 € sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.000.000,00 €
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken).
• Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
ALLE LOSE:
• Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
LOS 1:
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für die Ausstellungsgestaltung
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o das Projekt mindestens die Leistungsphasen 1-7 (Ausstellungsgestaltung nach HOAS) in den letzten zehn (10) Jahren umfasst,
o das Projektvolumen der Maßnahme (Ausstellungsbudget) mind. EUR 750.000 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
LOS 2:
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für die Medienplanung
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o das Projekt mindestens die Leistungsphasen 1-7 (Medienplanung nach HOAS) in den letzten zehn (10) Jahren umfasst,
o das Projektvolumen der Maßnahme (Ausstellungsbudget) mind. EUR 500.000 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden (Eignungsleihe), sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
5.1
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“
möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht die Kommunikationsebene (auf der Fragen gestellt und beantwortet werden) gewählt wird, sondern die dafür vorgesehene Funktion („Teilnahmeantrag einreichen“). Es müssen die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 5a („Anlage Referenzen für Los 1 Ausstellungsgestaltung“, nur wenn sich der Bewerber auf dieses Los bewerben möchte,
• mit der Ziffer 5b („Anlage Referenzen für Los 2 Medienplanung“, nur wenn sich der Bewerber auf dieses Los bewerben möchte,
• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und
• mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird)
in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen aber nicht dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
5.2
Im Teilnahmeantrag muss der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, in Textform angegeben werden.
5.3
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.4
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
6. Datenschutz
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Gemeinde Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Oberbergischer Kreis
i.A. Herr Uwe Kaldeich
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10,
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211472889
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach
Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder
per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber
kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).