Rahmenvereinbarung - Thermische Rechengutverwertung 2024 - 2026 - Hauptkläranlage Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0688-66
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 251492-0
Fax: +49 251-492-7700
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Thermische Rechengutverwertung 2024 - 2026 - Hauptkläranlage Münster
Thermische Verwertung von Sieb- und Rechenrückständen aus den Abwasserbehandlungsanlagen der Stadt Münster
Hauptkläranlage Zum Heidehof 72 48157 Münster
1.350 t Rechengut abfahren und einer thermischen Verwertung zuführen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Postanschrift: Pilgerstraße 25
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY1CHPVGRM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Klemensstr. 10
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html