Mitteldruckdampfkessel 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf MVV Energie AG, Herr Robin Scheutzel
E-Mail:
Telefon: +49 621/290-2590
Fax: +49 621/290-2676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mitteldruckdampfkessel 3
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Mitteldruckdampfkesselanlage bestehend aus einem monovalent (Erdgas) befeuerten Dampfkessel in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 40,0 MW in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Der Mitteldruckdampfkessel wird in das Ferndampfsystem eingebunden. Die Druckerhöhung des Speisewassers erfolgt durch eine dem Kessel vorgeschaltete Pumpengruppe, die aus 2 Pumpen besteht.
Das gesamte Vorhaben (Bau, Großwasserraumkessel, Maschinen- und Rohrleitungstechnik, Elektro- und Leittechnik, Kamin) wird losweise vergeben.
Der Lieferumfang enthält einen Großwasserraumkessel als Baugruppe mit Sicherheitseinrichtungen, sicherheitsgerichteter Steuerung und verbindenden Rohrleitungen innerhalb der Baugruppe einschließlich Speisewasserpumpen. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme.
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Mitteldruckdampfkesselanlage bestehend aus einem monovalent (Erdgas) befeuerten Dampfkessel in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 40,0 MW in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Auf der FI versorgt die MVV Umwelt Asset GmbH diverse Industriekunden mit Ferndampf. Um die Versorgungssicherheit der angeschlossenen Dampfkunden gewährleisten zu können und um eine erwartete Steigerung des Dampfabsatzes Rechnung zu tragen, ist die Errichtung eines zusätzlichen Mitteldruckdampfkessels (MDK3) geplant.
Der Kessel muss stets die jeweils erforderliche Dampfmenge unter hoher Verfügbarkeit bereitstellen.
Es sind die Grenzwerte der 44. BImSchV einzuhalten.
Die Anlage steht unter ständiger Beobachtung durch qualifizierte Mitarbeiter in der Warte des Heizkraftwerkes.
Der Mitteldruckdampfkessel wird in das Ferndampfsystem eingebunden. Die Druckerhöhung des Speisewassers erfolgt durch eine dem Kessel vorgeschaltete Pumpengruppe, die aus 2 Pumpen besteht.
Das gesamte Vorhaben (Bau, Großwasserraumkessel, Maschinen- und Rohrleitungstechnik, Elektro- und Leittechnik, Kamin) wird losweise vergeben.
Der Lieferumfang enthält einen Großwasserraumkessel als Baugruppe mit Sicherheitseinrichtungen, sicherheitsgerichteter Steuerung und verbindenden Rohrleitungen innerhalb der Baugruppe einschließlich Speisewasserpumpen.
Anlagentyp: Dampferzeuger in Großwasserraumkesselbauweise
Feuerungsart: Flammrohre
Brennstoff: Erdgas
Feuerungswärmeleistung: max. 40 MW
Dampfmenge: ca. 59 t/h
Betriebsdruck: 15 - 18 bar(ü)
Auslegungsdruck: ist zu maximieren (>20 bar(ü))
Betriebstemperatur: 250oC – 270oC
Regelung: Dampfdruck und Dampfmenge
Auslegungsparameter des Dampfnetzes: TS = 300oC, PS = 26 bar(ü)
Erdgas Betriebsdruck: 4,5 bar(a) (PS 4,4 bar(ü))
Zur Verfügung stehende Aufstellfläche ca.: 12 m x 5 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacherallee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.