Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf MVV Energie AG, Herr Robin Scheutzel
E-Mail:
Telefon: +49 621/290-2590
Fax: +49 621/290-2676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI)
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit 2 monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit 2 monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Die beiden Kessel müssen stets die jeweils erforderliche Wärmeleistung unter hoher Verfügbarkeit bereitstellen.
Es sind die Grenzwerte des Referentenentwurfs der 13. BImSchV vom 25.6.2020 einzuhalten.
Die Anlage steht unter ständiger Beobachtung durch qualifizierte Mitarbeiter in der Warte des Heizkraftwerkes.
Das Heißwassersystem der Fernwärmebesicherungsanlage schließt an die bestehende Fernwärmezentrale (FWZ) im HKW über ein neu zu errichtendes Rohrbrückenbauwerk an. Über Fernwärmepumpen wird das Fernwärme-Rücklaufwasser aus der FWZ auf das erforderliche Druckniveau angehoben, um in den Vorlauf nach Aufheizung in den Großwasserraumkesseln zurück in die FWZ einzuspeisen. Die Fördermenge und die Vorlauftemperatur sind abhängig von der erforderlichen Fernwärmeleistung des übergeordneten Fernwärmenetzes.
Der Lieferumfang enthält 2 Großwasserraumkessel, jeweils als Baugruppe mit Sicherheitseinrichtungen, sicherheitsgerichteter Steuerung und verbindenden Rohrleitungen innerhalb der Baugruppe. Für jede Baugruppe ist eine Konformitätsbescheinigung vom Hersteller der Baugruppe auszustellen. Die Konformität ist von der benannten Stelle des Herstellers der Baugruppe zu bescheinigen.
Anlagentyp: Heißwassererzeuger
Fernwärmemedium: Fernwärmewasser
Vorlauftemperatur: 83-129,9 oC
Rücklauftemperatur: 60-100 oC
Rücklaufdruck (Schnittstelle Kessel) 8- 16 bar(a) (PS 18 bar(ü))
Erdgas Betriebsdruck: 4,5 bar(a) (PS 4,4 bar(ü))
Massenstrom: max. 2 200 t/h für beide, d.h. 1 100 t/h je Heißwassererzeuger
Zur Verfügung stehende Aufstellfläche je Heißwassererzeuger ca.: 12 m x 5 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacherallee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.