Projektträgerschaft, Projektbegleitung, Unterstützung nat.+intern. Zusammenarb. für Reaktorsicherheitsforschung, Forschung verläng. Zwischenlagerung, Behandl. hochradioakt. Abfälle (Los 1) und Endlagerforschung (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 3-Vst. 1734/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft, Projektbegleitung, Unterstützung nat.+intern. Zusammenarb. für Reaktorsicherheitsforschung, Forschung verläng. Zwischenlagerung, Behandl. hochradioakt. Abfälle (Los 1) und Endlagerforschung (Los 2)
Mit der Ausführung des Projektförderprogramms zur Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen 2021-2025 sowie für die Unterstützung des BMUV zur Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Reaktorsicherheitsforschung, der Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle sowie der Endlagerforschung sind die aktuell beliehenen Projektträger (PT) beauftragt. Die bestehenden Verträge mit den Projektträger laufen zum 31. Dezember 2023 aus.
In nationaler und internationaler Zusammenarbeit trägt die nukleare Sicherheitsforschung dazu bei, den Stand von Wissenschaft und Technik zu definieren und fortzuentwickeln sowie ausreichende Fachkompetenz in der nuklearen Sicherheitsforschung und zur Wahrnehmung deutscher Interessen, insbesondere gegenüber Nachbarstaaten und innerhalb internationaler Foren, zu erhalten. Gerade nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität im April 2023, ist insbesondere die internationale Vernetzung der die Forschung begleitenden Akteure sowie die wissenschaftliche Expertise von übergeordneter Bedeutung. Folgende Lose sind Bestandteil der Ausschreibung:
LOS 1 (Teile A, B, C u. D)
Projektträgerschaft für die projektgeförderte Reaktorsicherheitsfor-schung sowie die Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung radioaktiver Abfälle (A), fachliche Projektbegleitung für die projektgeförderte Reaktorsicherheitsforschung sowie die Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung radioaktiver Abfälle (B), Optionale Leistung für die administrative Projektbegleitung für die projektgeförderte Reaktorsicherheitsforschung sowie die Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle (C) und Unterstützung zur Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit in der Reaktorsicherheitsforschung sowie der Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle (D) des BMUV
LOS 2 (Teile A, B, C u. D)
Projektträgerschaft für die projektgeförderte Endlagerforschung (A), fachliche Projektbegleitung für die projektgeförderte Endlagerforschung (B), Optionale Leistung für die administrative Projektbegleitung für die projektgeförderte Endlagerforschung (C) und Unterstützung zur Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit in der Endlagerforschung (D) des BMUV
Projektträgerschaft, Projektbegleitung, Unterstützung nat.+intern. Zusammenarbeit für Reaktorsicherheitsforschung, Forschung zur verläng. Zwischenlagerung, Behandlung hochradioaktiver Abfälle
Sitz des/ der Auftragnehmers/in.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich mit eigener Forschung an den weltweiten Bestrebungen zur Weiterentwicklung des Sicherheitsstandards von kerntechnischen Anlagen. Mit der Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität zum 15. April 2023 ist die Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen dennoch weiter erforderlich. Neben der notwendigen technisch-wissenschaftlichen Absicherung der Forschungsreaktoren sowie des mehrjährigen Rückbau- und Stilllegungsbetriebs ist das Ziel, die sicherheitstechnische Kompetenz zur Beurteilung und Weiterentwicklung der Sicherheit nuklearer Anlagen im Ausland zu erhalten und auszubauen. Der perspektivische Erhalt von Fachwissen und -personal für Betrieb von Forschungsreaktoren sowie Rückbau und Stilllegung von kerntechnischen Anlagen und damit verbundene Sicherheitsfragen ist unverzichtbar, auch und gerade, um den dauerhaften Einfluss Deutschlands auf die Reaktorsicherheit in Europa und weltweit zu gewährleisten. Darüber hinaus soll die Anwendung von Methoden und Werkzeugen der Reaktorsicherheitsforschung für die Untersuchung ausgewählter Fragestellungen im Hinblick auf die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle, insbesondere im Zusammenhang mit der verlängerten Zwischenlagerung und ausgewählten Behandlungs- und Konditionierungsmethoden, einschließlich sozio-technischer Fragestellungen sowie im Ausland verfolgter Strategien, gefördert werden. Insbesondere aus der Neufassung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahr 2017 resultiert eine Ausweitung zukünftiger FuE-Aktivitäten auf neue Aufgabenbereiche. Diese umfassen insbesondere Forschungsbedarfe für die aufgrund des angepassten Zeitplanes des Standortauswahlverfahrens erforderlichen verlängerten Zwischenlagerungen. Die notwendigen Mittel für die Fördermaßnahmen zur Reaktorsicherheitsforschung sowie der Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle werden im Rahmen des Kapitels 1605, Titel 544 01 des Bundeshaushalts bereitgestellt.
Neben den Aufgaben der Projektträgerschaft für die projektgeförderte Reaktorsicherheitsforschung sowie Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle soll BMUV (die Auftraggeberin - AG) außerdem bei der Verstärkung der nationalen (u. a. Mitarbeit im Kompetenzverbund Kerntechnik) und internationalen Zusammenarbeit (u. a. im Rahmen des EURATOM-Programms für Ausbildung und Forschung sowie der Organisation for Economic Cooperation and Development / Nuclear Energy Agency (OECD/NEA)) unterstützt werden, insbesondere bei ihrer internationalen Forschungszusammenarbeit zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Die Unterstützung durch die auftragnehmende Person (AN) umfasst die Erfassung, Darstellung, Dokumentation und gezielte Verbreitung der Ergebnisse aus der Reaktorsicherheitsforschung sowie der Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle einschließlich der zielgruppenspezifischen Beratung der Förderinteressenten in internationalen Forschungsprogrammen (u. a. EURATOM-Programm für Ausbildung und Forschung). Darüber hinaus unterstützt die AN die AG bei der Koordinierung und bei der fachlichen Begleitung nationaler und internationaler Gremien.
Der Titel umfasst seit 2019 ca. 38,3 Mio. € jährlich. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln sind circa 21,2 Mio. € für die hier angesprochene projektgeförderte Reaktorsicherheitsforschung und circa 3,1 Mio. € für Projekte zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle sowie circa 14,0 Mio. € für die nukleare Entsorgungsforschung vorgesehen. Im Gesamtansatz sind die Mittel für die jeweiligen Projektträgerschaften enthalten. Die Projektträgerschaften für die beiden Forschungsbereiche werden in separaten Losen ausgeschrieben. Das Fördervolumen ist von dem jeweils gültigen Haushaltsgesetz abhängig, sodass sich jederzeit Änderungen ergeben können. Die für die Projektförderung zur Verfügung stehenden Mittel reduzieren sich entsprechend in Höhe der Kosten der ausgeschriebenen Projektträgerschaften.
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung (Los 1) ist die angestrebte Vergabe von Leistungen beginnend mit dem 1. Januar 2024 über eine Laufzeit von zwei Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um maximal ein Jahr.
Los 1 umfasst folgende Maßnahmen:
A) Im Rahmen der Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für die projektgeförderte Reaktorsicherheitsforschung und Forschungsprojekte im Zusammenhang mit der verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle,
B) Im Rahmen der Übernahme und Durchführung von fachlichen Projektbegleitungsaufgaben für die projektgeförderte Reaktorsicherheitsforschung und Forschungsprojekte im Zusammenhang mit der verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle für die Fälle, in denen die AN als Organisationsträgerin des PT oder ein mit der AN verbundenes Unternehmen Beteiligter eines Förderverfahrens ist,
C) Optionale Leistung für eine administrative Projektbegleitung für die projektgeförderte Reaktorsicherheitsforschung sowie die Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle für die Fälle, in denen die AN als Organisationsträgerin des PT oder ein mit der AN verbundenes Unternehmen Beteiligter eines Förderverfahrens ist und
D) Unterstützung zur Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit in der Reaktorsicherheitsforschung sowie der Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle.
Die unter A, B, C und D genannten Leistungen werden aufgrund ihres Bezugs zueinander gemeinsam in einem Los ausgeschrieben. Es ist für A, B, C und D jeweils ein separates Angebot (Leistung und Kosten) einzureichen, das zu den einzelnen Aufgaben jeweils ein inhaltliches Konzept bezüglich der Leistungserbringung aufzeigt.
Die AN muss Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung der Projektträgerschaft durch angemessene und wirksame Maßnahmen vermeiden. Für Vergaben von oder Zuwendungen für Forschungsvorhaben an die eigene Institution richten sich die Leistungen nach Unterabschnitt B (optional ergänzt durch C).
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 1-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Projektträgerschaft, Projektbegleitung, Unterstützung nat.+intern. Zusammenarbeit für Endlagerforschung
Sitz des/ der Auftragnehmers/in.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit langem mit ihrer Förderung von Forschungsprojekten an den weltweiten Bestrebungen die Sicherheit der Entsorgung radioaktiver Abfälle, insbesondere die Langzeitsicherheit der Endlagerung radioaktiver Abfälle, zu erhöhen. Zentrales Element ist dabei die größtmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen vor radioaktiven Abfällen. Dieser Gedanke liegt auch dem Standortauswahlgesetz (StandAG) in der letzten Fassung von 2017 zugrunde. Damit wird in Deutschland die Suche nach einem Endlagerstandort unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden Wirtsgesteine, Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein geregelt.
Aus dieser gesetzlichen Verpflichtung ergeben sich zahlreiche sicherheitsrelevante wissenschaftliche Fragestellungen, deren anwendungsorientierte Grundlagen im Rahmen des Förderprogramms erforscht werden. Neben diesen Grundlagen wird auch das perspektivische Ziel verfolgt im Bereich der Endlagerung die Fachkompetenz weiter auszubauen und langfristig zu erhalten. Darüber hinaus unterstützt das Förderprogramm Deutschlands Bestreben sich auf internationaler Ebene einzubringen, um von den Erfahrungen anderer Länder mit den jeweiligen Wirtsgesteinen zu profitieren und um eigene Erkenntnisse weiterzugeben und zur fachlichen Diskussion zu stellen.
Die notwendigen Mittel werden im des Kapitels 1605, Titel 544 01 des Bundeshaushalts bereitgestellt.
Das BMUV (die Auftraggeberin - AG) soll bei der Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Endlagerforschung u. a. durch die auftragnehmende Person (AN) unterstützt werden. Dies schließt die Erfassung, Darstellung, Dokumentation und gezielte Verbreitung der Ergebnisse aus der Endlagerforschung, einschließlich der zielgruppenspezifischen Beratung der Förderinteressen in internationalen Forschungsprogrammen (u. a. EURATOM-Forschungsprogramm), ein. Darüber hinaus unterstützt die AN die AG bei der Koordinierung und der fachlichen Begleitung in nationalen Gremien, wie z. B. Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) und internationalen Gremien, u. a. Organisation for Economic Cooperation and Development/Nuclear Energy Agency (OECD/NEA). Zur Erweiterung des Kenntnisstandes zu den Endlagersystemen in den verschiedenen Wirtsgesteinen, wirkt die AN unterstützend bei internationalen Kooperationen mit und koordiniert die Mitarbeit deutscher Forschungsstellen in internationalen Untertage- und Forschungslaboren.
Der Titel umfasst ab 2019 ca. 38,3 Mio. € jährlich. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln sind ca. 14,0 Mio. € für die hier angesprochene projektgeförderte Forschung zur Endlagerung und ca. 21,2 Mio. € für die projektgeförderte Reaktorsicherheitsforschung und ca. 3,1 Mio. € für Projekte der verlängerten Zwischenlagerung vorgesehen. Im Gesamtansatz sind die Mittel für die jeweiligen Projektträgerschaften enthalten. Die Projektträgerschaften für die beiden Forschungsbereiche werden in separaten Losen ausgeschrieben. Das Fördervolumen ist von dem jeweils gültigen Haushaltsgesetz abhängig, sodass Änderungen jederzeit möglich sind. Die für die Projektförderung zur Verfügung stehenden Mittel reduzieren sich entsprechend in Höhe der Kosten der ausgeschriebenen Projektträgerschaften.
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung (Los 2) ist die angestrebte Vergabe von Leistungen beginnend mit dem 1. Januar 2024 für einen Zeitraum von zwei Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um maximal einem Jahr. Los 2 umfasst folgende Maßnahmen:
A) Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für die projektgeförderte Endlagerforschung, und
B) Im Rahmen der Übernahme und Durchführung von fachlichen Projektbegleitungsaufgaben für die projektgeförderte Endlagerforschung für die Fälle, in denen die AN als Organisationsträgerin des PT oder ein mit der AN verbundenes Unternehmen Beteiligter eines Förderverfahrens ist,
C) Optionale Leistung für eine administrative Projektbegleitung für die projektgeförderte Endlagerforschung für die Fälle, in denen die AN als Organisationsträgerin des PT oder ein mit der AN verbundenes Unternehmen Beteiligter eines Förderverfahrens ist und
D) Unterstützung zur Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit in der Endlagerforschung.
Die unter A, B, C und D genannten Leistungen werden aufgrund ihres Bezuges zueinander gemeinsam in einem Los ausgeschrieben. Es ist für A, B, C und D jeweils ein separates Angebot (Leistung und Kosten) einzureichen, das zu den einzelnen Aufgaben jeweils ein inhaltliches Konzept bezüglich der Leistungserbringung aufzeigt.
Die AN muss Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung der Projektträgerschaft durch angemessene und wirksame Maßnahmen vermeiden. Für Vergaben von oder Zuwendungen für Forschungsvorhaben an die eigene Institution richten sich die Leistungen nach Unterabschnitt B (optional ergänzt durch C).
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 1-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.