Lieferung von Gleismaterial für die Gleiserneuerung "Frankenthaler Str." Referenznummer der Bekanntmachung: 162-23-EK2
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Gleismaterial für die Gleiserneuerung "Frankenthaler Str."
Für die Gleiserneuerung Frankenthalter Str. in Ludwigshafen werden
- Erstellen von Schienenteilungspläne
- 2 Bauweichen EW-49E1-50-1:6-R-Fsch (Vignolweichen) mechanisch
- 2 Bauweichen EW-60R2-50-1:6-R-Fz (Rillenweichen) mechanisch
- 1060 Gleismeter gerade Rillenschienen
- 355 Gleismeter Rillenschienen, Bogen R <= 400m
- 25 Gleismeter gerade Vignolschienen
- 20 Gleismeter Vignolschienen, Bogen R <= 300 m
- 18 Gleisentwässerungskästen für Rillen- und Vignolschienen
benötigt.
Lieferung von
- Erstellen von Schienenteilungspläne
- 2 Bauweichen EW-49E1-50-1:6-R-Fsch (Vignolweichen) mechanisch
- 2 Bauweichen EW-60R2-50-1:6-R-Fz (Rillenweichen) mechanisch
- 1060 Gleismeter gerade Rillenschienen
- 355 Gleismeter Rillenschienen, Bogen R <= 400m
- 25 Gleismeter gerade Vignolschienen
- 20 Gleismeter Vignolschienen, Bogen R <= 300 m
- 18 Gleisentwässerungskästen für Rillen- und Vignolschienen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung,
7. Erklärungen zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Erklärung dass der Bieter über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Die Bieter haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Formblatt „B.VIII.1. - Eigenerklärung Referenzen“ vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Erklärung über Leistungen, der letzten 5 Geschäftsjahre, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.