FE 07.0323/2023/AGB - Untersuchung der Wirkungsweise und Wirkungsdauer von Asphaltkonservierung Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 07.0323/2023/AGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0323/2023/AGB - Untersuchung der Wirkungsweise und Wirkungsdauer von Asphaltkonservierung
FE 07.0323/2023/AGB - Untersuchung der Wirkungsweise und Wirkungsdauer von Asphaltkonservierung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Im Straßenbau werden Verkehrsflächenbefestigungen in Asphaltbauweise trotz exponierter Lage bisher kaum versiegelt. Sie sind somit den Umwelteinflüssen (UV-Strahlung, Verwitterung, Frost-Tausalzeinwirkung usw.) frei ausgesetzt. Folglich kommt es in Abhängigkeit dieser Einwirkungen zu beschleunigten Alterungseffekten wie z.B. der Verhärtung des Asphaltes und Versprödung des Bindemittels, was zu einem strukturellen und somit monetären Substanzverlust bzw. zu einer verkürzten Lebensdauer der Straße führt.
Ergebnisse dieser Alterungseffekte sind beispielsweise Kälterisse, Ermüdungsrisse oder Kornverlust, die den Substanzverlust der Straße durch eindringendes Wasser in die tieferliegenden Schichten beschleunigen. Das Resultat sind hohe Instandsetzungskosten sowie Sperrungen von Straßen mit hohen resultierenden volkswirtschaftlichen Kosten. Um diesen monetären Schaden zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur dauerhaft zu gewährleisten, soll der Ansatz der Asphaltkonservierung durch Versiegelung in diesem Projekt belegt werden.
Durch den Einsatz von Konservierungsmitteln kann die Alterung und somit der Substanzverlust existierender Verkehrsflächenbefestigungen in Asphaltbauweise nach ersten Erkenntnissen deutlich verzögert werden. Auch das wirtschaftliche Einsparpotential der Bauweise wurde bereits in einzelnen Studien nachgewiesen.
Das „Coating“ wird in den USA auf Asphaltflächen seit mehr als 25 Jahren angewendet und ist bereits Bestandteil des dort geltenden Regelwerks. Bei der Versiegelung von Asphaltbefestigungen können verschiedene Stoffe zur Anwendung kommen. Die Produkte in den USA basieren mehrheitlich auf Naturasphalten einer Provenienz. Es gibt jedoch zahlreiche geeignete Vorkommen, deren Verwendung in Kombination möglich ist.
Derzeit werden auf dem europäischen Markt unterschiedliche Produkte für die Konservierung eingesetzt. Das Hauptunterscheidungsmerkmal der Produkte ist hierbei der Lösemittelgehalt und die Art des eingesetzten Bindemittels. Ziel dieses Projektes soll es sein, die Wirksamkeit und technische Umsetzungsmöglichkeit von Asphaltkonservierungen sowohl an realen Untersuchungsstrecken als auch an Asphaltprobekörpern zu untersuchen, um eine Abschätzung hinsichtlich der Auswirkung auf die Nutzungsdauer zu ermöglichen.
Darüber hinaus wird der wirtschaftliche Effekt, den die Bauweise Asphaltkonservierung auf die Erhaltung des Substanzwertes ausübt, näher erforscht und erstmals zahlenmäßig erfasst. Dies ermöglicht es, die Asphaltkonservierung künftig auch im technischen Regelwerk zu etablieren. Dadurch hat die Baupraxis auch einen Nutzen, indem öffentliche Auftraggeber die Bauweise Asphaltkonservierung basierend auf fundierten Daten im Kontext zum technischen Regelwerk ausschreiben können.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung und Abwicklung von F+E-Projekten im Bereich der Asphalt- und Bitumentechnologie, Asphalt- und Bitumenprüfungen - nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Siehe Referenzliste 1)
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung der messtechnischen Erfassung der Griffigkeit, Textur und schalltechnischen Eigenschaften - nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Siehe Referenzliste 2)
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung der Anwendung von Erhaltungstechnologien bei Asphaltstraßenbefestigungen - nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Siehe Referenzliste 3)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.