Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI) – Bautechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf MVV Energie AG, Herr Robin Scheutzel
E-Mail:
Telefon: +49 621/290-2590
Fax: +49 621/290-2676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI) – Bautechnik
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit 2 monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise (GWK) mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) und einem monovalent (Erdgas) befeuerten Mitteldruckdampfkessel (MDK3) in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 40,0 MW in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI). Der Lieferumfang enthält alle erforderliche Hoch- und Tiefbauarbeiten für die Fernwärmebesicherungsanlage einschließlich TGA, Verkehrsflächen und übrigen Außenanlagen.
Die Leistungen werden mittels eines massenbasierten Leistungsverzeichnisses angefragt.
Die Grundfläche der künftigen Fernwärmebesicherungsanlage beträgt ca. 1 800 m2. Davon werden ca. 800 m2 bebaut. Die Verkehrsfläche beträgt ca. 1 000 m2.
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit 2 monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise (GWK) mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) und einem monovalent (Erdgas) befeuerten Mitteldruckdampfkessel (MDK3) in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 40,0 MW in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Die Anlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:
— Kesselhaus GWK (Abmessungen ca. 25 m x 20 m x 13 m (L x B x H) mit außen liegendem Schornsteinfundament und außenliegendem Stahltreppenturm,
— Kesselhaus MDK3 (Abmessungen ca. 16 m x 10 m x 14 m (L x B x H) mit außen liegendem Schornsteinfundament,
— Schaltanlagengebäude inkl. Traforäumen, Leittechnikraum (Abmessungen ca. 10 m x 20 m x 5 m (L x B x H),
— Fundament für einen Wärmetauscher (Abmessungen ca. 5 m x 16 m (L x B),
— Fundamente für eine Rohrbrücke (Länge Rohrbrücke ca. 86 m mit 9 Fundamenten),
— Außenanlagen.
Der Lieferumfang enthält alle erforderliche Hoch- und Tiefbauarbeiten für die Fernwärmebesicherungsanlage einschließlich TGA, Verkehrsflächen und übrigen Außenanlagen.
Die Genehmigungsplanung ist bereits bauseits erfolgt und abgeschlossen. Die Leistungen werden mittels eines massenbasierten Leistungsverzeichnisses angefragt.
Die Grundfläche der künftigen Fernwärmebesicherungsanlage beträgt ca. 1 800 m2. Davon werden ca. 800 m2 bebaut. Die Verkehrsfläche beträgt ca. 1 000 m2.
Die Gebäude im Liefer- und Leistungsumfang werden in Stahlbeton errichtet. Die Gründung erfolgt auf durch den AN zu erbringende Bodenverfestigung.
Zu diesem Teilprojekt gibt es noch weitere Veröffentlichungen die in Verbindung zum Gesamtprojekt stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacherallee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.