Arista Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 030-2023-009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 47
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 4.3 - Beschaffung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arista Netzwerkkomponenten
Lieferung von Arista Netzwerkkomponenten.
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Die FernUniversität setzt in der gesamte Netzwerkinfrastruktur Komponenten des Herstellers Arista ein. Die neuen Systeme werden in der einheitlichen Automatisierungslösung administriert und von der vorhandene Monitoring Lösung überwacht. Die nun zu beschaffenden Systeme sollen hautsächlich im Datacenter in Hagen verwendet werden.
Weitere Details entnehmen Sie der Anlage Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Sanktionen
Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der Bieter hat mit seinem Angebot die ausgefüllte Anlage "Referenzen" vorzulegen. Hierin sind mindestens zwei Referenzaufträge nachzuweisen.
Auftragsgegenstand des einzelnen Referenzauftrags muss die Lieferung von Arista Netzwerkkomponenten sein und der Leistungsausführungsbeginn darf zum Zeitpunkt des Ablaufs des Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Inhalt der Referenzaufträge:
- Auftraggeber
- Adresse des Auftraggebers
- Ansprechpartner beim Auftraggeber
- Telefonnummer des Auftraggebers
- Leistungszeitraum von/bis (Monat/Jahr)
- Auftragsgegenstand
- Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDJLN
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.