Überflutungsflächen Urft und Olef Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3059
Fax: +49 221147-2876
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überflutungsflächen Urft und Olef
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für die Urft, die Olef, den Kallbach, den Platißbach sowie den Reifferscheider Bach
Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln
Im Auftrag der Bezirksregierung Köln sollen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisiko-karten gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2007/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) [1] für die Urft, die Olef, den Kallbach, den Platißbach sowie den Reifferscheider Bach (in der Folge Gewässersystem Urft-Olef) für die in Kapitel 2.1 gennannten Gewässerabschnitte erarbeitet werden.
Dazu sind für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten die Überflutungsflächen mindestens für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Szenario HQextrem), mittlerer Wahrscheinlichkeit (Szenario HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (Szenario HQhäufig, i.d.R. HQ10) zu ermitteln. Für die vorgenannten Szenarien sind zusätzlich die Wassertiefen, die Wasserspiegellagen und die Fließgeschwindigkeiten zu berechnen. Darüber hinaus sollen für die ermittelten Überflutungsflä-chen des hundertjährlichen Hochwassers Karten für das Beteiligungsverfahren zur formellen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes sowie für die Veröffentlichung im Amtsblatt erstellt werden.
Im Rahmen der Erstellung der Hochwasserrisikokarten sind die Anzahl der potentiell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im potentiell betroffenen Gebiet, die betroffenen IED -Anlagen und die potentiell betroffenen Schutzgebiete für die Szenarien zu ermitteln. Weiter-hin sollen nach Artikel 6, Absatz 5d der EG-HWRM-RL [1] ggf. weitere Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen angegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbezentralregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis im Sinne des § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
- Berufs- oder Handelsregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für das Unternehmen, soweit die Eintragung für das jeweilige Unternehmen nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
Einzureichende Unterlagen:
- Formular Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es müssen in den folgenden Bereichen jeweils mindestens drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen nachgewiesen werden:
- Erarbeitung von Geländehöhenmodellen aus Laserscandaten unter besonderer Herausarbeitung von hydraulisch relevanten Bruchkanten und sonstigen leitenden Strukturen auf Basis von GIS (z.B. Digital Terrain Model)
- Erstellung von Hydraulik-Modellen (1- & 2-dimensional)
- Modellierungen mit dem Programm HYDRO_AS-2D
- Berechnungen von Wasserstand-Abfluss-Beziehungen (TAPE 18)
- Kartenerstellung mit ArcGIS
Dabei müssen nicht sämtliche Erfahrungen durch ein einziges Referenzprojekt erfüllt werden, sondern können durch mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden. Werden nicht sämtliche Erfahrungen durch entsprechende Referenzprojekte abgedeckt, so führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
Es müssen mindestens drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Fristen ist sicherzustellen. Der Auftrag wird in Leistungspakete mit definierten Zwischenergebnissen, die fristgerecht zu übergeben sind, untergliedert (s. Anlage 3). Bitte beachten Sie, dass nur abgeschlossene Positionen, deren Daten übergeben, geprüft und durch die BRK freigegeben wurden, abgerechnet werden können.
Fristen für die Übergabe der Zwischenergebnisse/Ergebnisse:
- Leistungspaket 1 (Hydraulik, Pos. 3 bis Pos. 6): 8 Monate nach Übergabe der Vermessungsergebnisse und weiterer notwendiger Daten gemäß 1.2
- Leistungspaket 2 (Erstellung der Karten , Pos. 7): 4 Monate nach Übergabe Leistungspaket 1
- Leistungspaket 3 (Übergabe der GIS Projekte für die Kartenerstellung,. Pos. 7.9): 3 Monate nach Übergabe Leistungspaket 2
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCY1EVCHD0K
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.