Rahmenvertrag - elektrisch höhenverstellbare Schreibtische Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0295-11-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2241/13-3165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - elektrisch höhenverstellbare Schreibtische
Rahmenvertrag über die Lieferung von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen.Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 01.03.2024 und endet mit Ablauf des 28.02.2025. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet mit Ablauf des 29.02.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg, Bürogebäude "Technopark" - Sozialamt Rathausallee 10 53757 Sankt Augustin, Nebenstelle Straßenverkehrtsamt / Jugendhilfezentrum Kalkofenstraße 2 53340 Meckenheim, Jugendhilfezentrum Hauptstraße 78 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Erziehungs- und Familienberatungsstelle Aachener Str. 16 53359 Rheinbach, Jugendhilfezentrum / Erziehungs- und Familienberatungsstelle Am Eichelkamp 17 53783 Eitorf, Erziehungs- und Familienberatungsstelle Brunnenallee 31 53332 Bornheim-Roisdorf
Rahmenvertrag über die Lieferung von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen. Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 01.03.2024 und endet mit Ablauf des 28.02.2025. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet mit Ablauf des 29.02.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Es werden voraussichtlich jährlich ca. 300 Stück benötigt.
Der Höchstwert der zu liefernden Schreibtische wird auf 110 % des Auftragsvolumens festgelegt. Bei Erreichen des Höchstwertes endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Beurteilung der Kriterien "Handhabung Höhenverstellbarkeit / Kabelführung und Gesamteindruck (Gestaltung + Ästhetik, Gewicht) erfolgt gemäß der den Vergabeunterlagen beiliegenden Wertungsmatrix anlässlich einer Bemusterung der angebotenen Schreibtische durch eine von der Vergabestelle eingesetzte Kommission. Die durch die Benotung der einzelnen Kommissionsmitglieder erzielten Punkte für die einzelnen Kriterien werden addiert und durch die Anzahl der Kommissionsmitglieder geteilt. Das auf diese Art und Weise ermittelte Zwischenergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.
Für die Bemusterung wird ein Schreibtisch der Pos. 2 des Preisblattes angefordert. Der Schreibtisch ist nach Möglichkeit in einem der vom Auftraggeber angegebenen Dekoren bzw. Farben zu bemustern. Andernfalls sind Muster der angebotenen Dekore mit Anlieferung der Musterschreibtische vorzulegen.
Der Bieter erklärt sich durch die Teilnahme am Vergabeverfahren mit der Bemusterung einverstanden. Die Kosten der Bemusterung trägt der Bieter.
Zur Bemusterung werden fünf Bieter aufgefordert, welche nach Auswertung der Angebote bzgl. des Preises, der Umweltkriterien und der Stufe 1 der Qualität bis dahin höchsten Punktzahlen erreicht haben.
Bei Punktgleichheit wird der Teilnehmerkreis entsprechend aufgestockt. Die entsprechenden Bieter werden nach formeller Prüfung der Angebote mit separatem Schreiben zur Anlieferung eines Musterstuhls aufgefordert. Eine Teilnahme von Bietern an der Bemusterung ist nicht zulässig.
Die Bemusterung findet voraussichtlich am Mittwoch, den 10.01.2024 im Kreishaus Siegburg statt. Die angeforderten Musterschreibtische müssen daher am Dienstag, den 09.01.2024 (von 08.00 - 16:00 Uhr) angeliefert und ab Donnerstag, den 11.01.2024 wieder abgeholt werden.
Sofern die angeforderten Mustertische nicht oder nicht rechtzeitig zur Bemusterung angeliefert werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl für die Bewertung sämtlicher Kriterien erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der niedrigere Angebotspreis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten unter Angabe des Auftraggebers (Name, Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten), der Vertragsart, der Liefermenge sowie des Vertragszeitraums
mindestens 2 Referenzprojekte, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Rahmen-/Liefervertrag über die Lieferung von mind. 50 elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen
- Referenz-/Lieferzeitraum: ab 01.10.2020
1) Abschluss des Integritätsvertrags
2) Eintragungen im Wettbewerbsregister und/oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und siginiertes Angebotsformular
- ausgefülltes Preisblatt
- ausgefüllter Fragebogen
- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
- Formblatt "Unteraufträge"
2) Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- ausgefülltes Formblatt "Referenzen"
- Nachweis Umweltzertifizierungen Hersteller/Modell
- Prospekte/Produktdatenblätter
- Zertifikat über GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) oder gleichwertig
3) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl):
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Bestandteil der Angebotswertung ist die Bemusterung eines angebotenen Schreibtisches. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer II.2.14 dieser Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird auschließlich über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD9C7
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3055
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.